Ämcigeblatt

für die Stadt und den Kreis Gießen.

J2 »». Mittwoch den 11. NovemÄev 1GÄ6.

Die nachstehende Bekanntmachung bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, indem ich zugleich auf den Schluß derselben nochmals ausdrücklich aufmerksam mache.

Gießen den 4. November 1846.

Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz.

Bekanntmachung

betreffend

die Errichtung einer vollständigeren

u n t t r r l ch t s a n ft a l t

für

angehende Gewerbsleute (Lehrlinge, Gesellen, Gehnlfen re.)

in Gießen.

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Die Loealseetivn des Gr. Gewerb - Vereins zu Gießen hat den Beschluß gefaßt, an die Stelle der bisher ohne den erforderlichen Zusammenhang dahier bestandenen beiden Schulen für Handwerker, der Zeichnenschule und der Rechnenschule nämlich, eine vollständigere Unter­richtsanstalt treten zu lassen.

Diese Anstalt soll einerseits angehenden Gewerbsleuten überhaupt die Mittel darbiete», sich die zum schwunghaften, erfolgreichen Betriebe eines Gewerbes heut zu Tage durchaus unentbehrlichen Kenntnisse in gründlicher Weise anzueignen; andererseits soll sie aber insbe­sondere auch den Bauhandwerkern Gelegenheit geben, sich zur Bestehung der durch das höchste Regulativ vom 27. August 1845 vorgeschriebenen Meisterprüfung gehörig vorzubereiten.

Die Schule wird eine doppelte seyn, nämlich eine ständige und eine nur zeitweise.

Die ständige Schule

ist für solche Schüler bestimmt, welche am hiesigen Orte oder üt dessen Nähe wohnen und durch längeren, regelmäßigen Besuch des Unterrichts eine gründlichere Bildung erwerben wollen.

Die Stunden des Unterrichts sind Sonntags Vormittags von 10 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr, dann Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitaas Abends von 8 bis 9*/2 Uhr.

Die Unterrichtsgegenstände bestehen:

1) in allgemeinen, d. h. solchen Kenntnissen und Fertigkeiten, welche für jeden Gewerbs- mann als unentbehrlich, oder doch sehr nützlich zu betrachten sind;