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Diese Register müssen di- Tauf- und Familiennamen der Auswanderer, den bisherigen Wohnort derselben, nebst Angabe des Kreises oder Landrathsbezirks, ferner den Tag des ab- aeschlossencn Contracts, sowie den Tag der Abfabrt von dem Seeplatze, wo die Einschiffung stattfindet, und den Bestimmungsort der Reise entbalten, damit Sie sich zu jeder Zeit darüber verlässigen können, welche Bewohner Ihres Verwaltungsbezirks auswandern wollen oder be­reits ausgewandert sind und wohin, beziehungsweise welche von ihnen den gesetzlichen Erfor­dernissen entsprochen haben.

Zn Verhinderung des Staatsmi nisters:

v. Lehmann.

v. Stein.

Zu K. G. 12225. Gießen am 3. October 1846.

^Betreffend: Die diesjährigen RekrutirungSräthe.

Der Großherzoglrch Hesflfche e

Kreisrath d e s Kreises Gießen

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20.

21.

22.

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^ Schließlich weise ich Sie an, über den Empfang dieses Ausschreibens, sowie über den Befolg der darin gegebklml Austräae, bis längstens den 15. d. M. berichtl.che Anzeige zul machen; d.e bis dabin nicht eintreffenden Berichte werden auf Kosten der Säumigen durch Erpresse abgeholt.

Für den Gr. Hess. Krcisrath der Gr. Reg.-Rath

sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Greßen.

ctttbem ich Sie benachrichtige, daß die Sitzungen des diesjährigen Recrutirungsraths m dem vor, hini'gen Regierungscanzleigebäude dabier den 19. d. M. beginnen und den 23. d M. enbtgcn und daß ' 3 ^den 19^ Oktober die Bewohner der Bezirke Alsfeld und Bohl

diejenigen der Bezirke «***

Biedenkopf und Büdingen Lauterbach und Nidda Friedberg und Hungen den 23 Grünberg und Gießen

angenommen werden, beauftrage ick Sie, dies alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu "bringen und damit diejenigen Bekanntmachungen zu verbinden, welche ,n dem Ausschlciben vom 12. Oktober 1837 37 des Kreisblatts vorgeschrieben sind. Hierbei bemerke ich, daß alle zur

Musterung des l. Z. gehörigen Militärpflichtigen des hiesigen Kreises und sowohl die, welche fpeciett ge­laden we?deu, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem W-llen vor dem ReeruNrungsrath er- scheinen und daselbst Reklamationen vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterwerfen wollen, dm 23. Oktobe! des Morgens um 8 Uhr auf dem Büreau des Gr. Provinzial-Comm.ffars derProvmz Oberhessen (im ehemalige» Regierungsgcbäude dahier) sich zu melden haben und mit einem versiegelten, ücn hxm betreffenden Gr. Bürgermeister ansgestellten Signalement ihrer Person und allen sonstigen fui ihre Reklamation sprechenden 'Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, ^rts^r- ikände rc.) versehen sein müssen, - sowie auch, daß alle bei der letzten Truppenerganzung von den Re- gimentern und Corps als untauglich zurückgewiesencn Recruten, welche zur definitiven Entscheidung über chre Tauglichkeit oder Untauglichkcit bei dem Recrutirungsrath erscheinen muffen, ebenfalls mit einem verschlossenen, von dem betreffenden Bürgermeister ausgestellten Signalement ihrer Peison und dem von dem Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 23. Oktober, Morgens 8 Uhr, in dem oben bereichneten Büreau des Gr. Provinzial-Commissärs der Provinz Oberhessen sich einzufinden haben. Diejenigen^ Äe, welche ohne das vorgeschriebene Signalement erscheinen, haben sich zu gewärtigen, °b-

Eckstein.

Bekametmachsrng,

den Felvschutz in hiesiger Gemarkung betreffend.

Um die in creldern und Gärten hiesiger Gemarkung bisher häufig vorgekommenen Entwendungen und fomnaen ärev^el für die Zukunft möglichst zu verhüten, sind 38 ehrenwerthe hiesige Burger und Grund- b sitzet weicht sich h erzu freiwillig erboten haben, ans den Feldschutz gerichtlich verpflichtet worden, was