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unter dem Anfügen hiermit b'ckannt gemacht wird, daß jeder der gedachten Verpflichteten sich im Besitze """ StTeÄ«. D,r (gr* M. d.« Kmft- Si-ßm

p Prinz.

Zu K. G. 12188.

Betreffend-

Die Entfernung des Philipp Müller von Fellingshausen aus seiner Hei-

Gießen am

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises

a n

39. September 1846.

Gießen

fammtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

(mit Ausnahme des zu Gießen.)

Sie haben auf den Rubrikaten, welcher 14 Jahre alt ist, blonde Haare, blaue Augen und eine stumpfe Nase bat, und sich seit längerer Zeit vagabundirend umhertrcibt, genaue Spähe zu halten, den­selben im Betretungsfalle anzuhaltcn und anher abzuliefcrn.

Prinz.

Besondere Bekanntmachungen.

1627) Mit dem 5. l. M. wird mit höchst landesherrlicher Genehmigung und unter Mitwirkung der K. Preußischen Postverwaltung zwischen Gießen und Wetzlar eine Lok al fahr post zur Beför­derung von Personen, Briefen und Päckereien hergcstcllt, deren Lauf in nachstehender Werse bestimmt ist:

Abgang aus Gießen: Ankunft tu Wetzlar:

täglich 6 Uhr Abends. täglich 7% Uhr Abends.

Abgang ans Wetzlar: Ankunft in Gießen.­täglich 7 Uhr Morgens. täglich 8% Uhr Morgens.

Die Personennahme ist nicht beschränkt und es werden erforderlichenfalls Beicharsen gegeben Die Person ent ar en von Gießen nach Wetzlar betragen

im Innern des Wagens und in den Beichaiscn fl. 35 fr.

und auf den Außen-Plätzen 28 ,,

für jede Person bei 40 K Freigepäck.

Auch nach und von Dudenhofen finden Personen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind, ge­gen Entrichtung der Hälfte der vorstehenden Tarsätze Beförderung.

Der Eilwagenkurs zwischen Gießen und Eoblenz über Wetzlar bleibt unverändert in seiner bisherigen Einrichtung.

Frankfurt a. M. den 2. October 1846.

General-Direction der Großh. Hess. Posten.

Freiherr von Dörnberg.

vät. Kölle.

1614) Die auf den Privatgrundstücken am Krofdorfer- und Gleibcrgerweg gepflanzten Obst­bäume sind theilweise sehr mangelhaft geworden und ist cs im besondcrn Interesse der einzelnen, daß die mit großem Kostenaufwand gemachte Baum­pflanzung auch gehörig unterhalten werde.

Ich fordere deshalb die betreffenden Grund­besitzer hiermit auf, sowohl die noch fehlenden und abgestorbenen Bäume durch neue zu ersetzen, als

auch für die nöthige Bestangung und Umdörnung im Lause dieses Monats zu sorgen, widrigenfalls diese Arbeiten nach Ablauf der Frist auf, Kosten der betreffenden Grundcigenthümer von Seiten der Stadt veranlaßt werden.

Gießen den 2. October 1846.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.