Jnzeigeblatt

für die Stadt und den Kreis Gießen.

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JU 80. Mittwoch den 7. Oktober

Auszüge aus dem Gr. Hess. RegLerungsblatte 9tr. 31. vom 1. October 1846.

1. Edict, die Fortsetzung des X. Landtags betr.

II. Verordnung, den Betrieb und die polizeiliche Beauf­sichtigung des Mäklergewerbes in der Siadt Mainz betr.

III. Bekanntmachung, die Ernennung einer Commission zur Leitung einer Wahl des Adels für den X. Landtag betr.

IV. Concurrenzeröffnung. Erledigt ist: die mit einem Theologen zu besetzende zweite Lehrerstelle an der Mu­sterschule zu Friedberg mit einem jährlichen Gehalte von 700 Gulden nebst freier Wohnung oder einer Entschädigung dafür von 100 Gulden, wobei bemerkt wird, daß der Lehrer zureichende Befähigung besitzen muß, in der ftanzösischen Sprache Unterricht zu ertheilen.

Zu Nr. K. G. 11966. Gießen am 2. October 1846.

Betreffend: Die Auswanderungen nach Amerika-

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

(mit Ausnahme.des Gr. Bürgermeisters dahier.)

Unter Bezugnahme auf die, in obigem Betreff, in AS 53. d. Bltts. erschienene, diesseitige Be­kanntmachung vom 1. Juli l. I., setze ich Sie von der bezüglich des rubricirten Gegenstanves weiter erschienenen höchsten Anordnung durch nachstehenden Abdruck mit dem Anfügen in Kenntniß, daß Sie den Inhalt in Ihren Gemeinden noch besonders bekannt zu machen haben.

Prinz.

Zu Nr. D. 10,005. 10,444. 10,812. Darmstadt am 10. September 1846.

Betreffend- Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz au

die Großherzoglichen Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und an sämmtliche Großherzogl. Kreisräthe.

Durch die in unserem Ausschreiben vom j7. Juni l. I. zu Nr. D. 10,007. (Nr. 14 des Amts­blatts) enthaltenen Bestimmungen beabsichtigten wir, die Klagen wegen verzögerten Aufenthalts der nach Amerika auswandernden Unterthanen des Großherzogthums an den Seeplätzen, an welchen die Einschiffung erfolgt, zu beseitigen und die Auswanderer gegen Mißbräuche möglichst zu schützen. Im Interesse der Auswanderer sowohl, als auch der etwaigen Gläubiger derselben, sowie zum Zwecke der Beaufsichtigung der Auswanderungen halten wir aber noch einige weitere Bestimmungen für nothwendiq.

Wir beauftragen Sie demnach:

1) sämmtliche in Ihren rcsp. Berwaltnngsbezirken wohnenden Agenten, welche sich mit dem Transport von Auswanderern aus dem Großherzogkhum befassen, anzuweisen, sich bei Ver­meidung des Verlustes der Concession alles Anwerbens zu Auswanderungen zu enthalten und namentlich weder selbst im Lande umhcrzureisen, noch zu dem Ende andere Personen abzusenden.

2) denselben aufzugeben, genaue Register über die Personen, mit welchen sie Contracte zur Üeber- schiffung nach Amerika abgeschlossen haben, zu führen und solche auf Verlangen Ihnen oder der von Ihnen beauftragten Behörde zur Einsicht vorzulegen, beides ebenfalls bei Vermeidunq des Verlustes der Concession.