Ausgabe 
7.1.1846
 
Einzelbild herunterladen

8

Monaten, geschärft durch einsame Einsperrung und Deschran- kunq der jto|t aus Waner unv Brod, le um den andern Lag 14 Lage lang zu A-uang emeS jeden Vterteljahrs- der «traf- Kit, ,vvann zur Stellung unter polizcilid)e Aussicht auf - zahre, durch Erkeiumnu vom y. Mai 1845; 2b) pe. et Siephan von Zellhausen, wegen widernatürlicher luizucht zu einer Zuchthausstrafe »on 4 Jahren, geschärft durch eine, Kves Vierteljahr auf 11 Lage emtreteiide Beichraukgng der Kost auf Wasser unv Btvd je um den andern Tag, sodann durch Dunkelarrest an jedem 7. und 8. Juni, durch Erkennt- vom ra. November 1»44; 29) Johannes Wachtel von Lorsch, wegen zum zweitenmal wiederholter Landltteicheret in eine CorrekttonshauS,träfe von i Jahre unv zur VteUung unter polizeiliche Au,sicht auf 4 Jahre, durch Erkenntmv vom K 3uti 1041; 30) Emil Weigand von Darmstadt, wegen thatticher Ehrenkrankung und wegen Widetsetzung durch chatttchen Angriff gegen Polizei- und Mititarpersonen m eine Lorreetionshauüstrafe von 17 Monaten und 31) 3» Vannes Henkel daselbst, wegen derselben Vergehen, m eine Correcttvnshaaüstrafe von 14 Monaten, durch Erkennt- niv vom 15. Decemder 1. 43 resp. 8 Rooemver. 1844. 32) Joachim Bauer, vormaliger Gemeinderechner zu Seligenstadl, wegen Veruntreuung im Dienste, in eine Zucht- pauostraie von ü Jahren, durch Erkenntnis vom 4- Octover

Großh. Hessischem Stadtgerichte Darmstadt.

1) Georg Prugelmann von Darmstadt, wegen ersten.ausgezeichneten Diebstahls, verübt znr Nachtzeit vom 2i) _ L4. gebruar ». I. zu einer Lorrectioushausstrafe von 1 Jahre, durch Erkenntniß vom 13 gdrj 1815; 2) Christian H e ck h a u s von Darmstadt, wegen zweier Heiner Diebstahle in eine Correctionshausstrafe von 1, Jahre, durch Erkenntniß vom 7. April 18:5; 3) Ludwig 3i i e» aet von Darmstadt, wegen wtderholten kleinen Diebstahls, in eine Correetionshauostrafe von 2 Jahren, durch Crk.nnt- niß vom 1t). Marz 1845; 1) Johann Knoblauch, Carls Sohn, von Frankenthal, wegen wiederholten kleinen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, durch Erkenntniß vom 8. Mat 1845

C) 'iiött Wivvh. Hess- Vaiibgericbte Hirsch!,orn.

Franz Schweizer, Taglohner und Glaser von Unter« schönmattenwag, wegen eines, mittelst Einbruchs und Einstei« gcns verübten, ausgezeichneten Diebstahls im Werlhbetrage von 28 st 27 fr. in eine Correctionshausstrafe von 20 Mo­naten, durch Erkenntniß vom 28. Mai 1845.

D) Bon Prosit,. Hess. Gräflich Erbach Fürstenaui« schein Landgerichte Freu »stein.

Adam Bär von Egelsbach, wegen wiederholter Land- streicherei, zu einer Correctionshausstrafe von 1 Jahre, ge- schürst durch Beschränkung der warmen liost auf Wasser und Brod je um den andern Lag während den ersten 14 Tagen in jedem Vierteljahr, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht nach verbüßter Strafe auf 2 Jahre, durch Erkenntniß vom 81 März IS 15.

E) Bon G'.osib. Hess Landgerichte Seligenstadt.

Adam Grimm 111. von Jügesheim, wegen Entwen­dung von 19 Strängen Garn im Werthe von 2 st. 20 fr., welches Verbrechen als zweiter Rückfall zu betrachten ist, zu einer Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 2 Monaten, geschärft in den ersten und letzten 4 Wochen der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, durch Erke ntniß vom 14. April 1815.

(Schluß folgt.) ____

c 9thri( «si5- 161 Martin Grünebaum von Habitz. heim w.gen Unterschlagung zum Nachtheile seines^"^en» in eine Eorrccnvnsbausstrafe von 2 /, Jahren, »«r^ ^fenn vom 3. Februar 1844. Im Wege der Gnade wurde dem Jncnlpaten allerhöchsten Orts 1 Jahr an angesctzten Strafe ertasten; 17) Margaretha, die Ehman des Heinrich HaaS V von Hadltzheun - wegen eines atisge zeichneten und wegen eines kleinen Diebstahls, in e 'e ^ml - Hausstraft von 2 Jahre» 2 Monaten, geWartt tti t- ztehung der warmen Kost zu Anfang, in der Mitte und zu Ende der Strafzeit wayrend 8 Tagen, ;e um bin andern Tag. durch Erkenntniß vom i2- Febr. l844; 18) Georg Hohne r von Fnrtb, wegen wiederholter Diebstähle und dabet eines einfachen, zu einer Correctionshausstrase von 2 /, Bah­rxu mit Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod in den erst.» 4 Wochen jedes balben Jahres, einen um den andern Tag, bind; Erkenntniß vom 18. Januar 1845; 19) Si- men 6»fmann von Edersberg unb 20) Beneblet Kauf­mann von da. Ersterer wegen schwerer Korperver.etzung, welche den Tob keS Franz Amor Damm von Gtmtermrst zur Folge hatte, zu 10 Jahren Zuchthausstrafe, Letzterer we- gen verabredeter, jedoch nicht thällich gewordener, Dheilnahme an diesem Verbrechen in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, durch Erkenntniß vom 12. April t8l4; 21) Ehrsttan Bss- ger von Jügesheim, wegen Körperverletzung und dadurch derbeigeführter Tödtung des Polizeidieners Schwab nn Dienste, durch llrtbeil vom 28. Februar t-^14 in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren geschärft durch einsame Einsperrung, wahrend der ersten 2 Jahre, viermal jährlich wahrend 14 Tagen, verbunden mit Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag; 22) Gabriel Sorbet »on Hes­selbach, wegen Unterschlagung der Summe von 2-3 st zum Nachtheile seines Dienstherrn in eine Correctionshausstrafe »on 1 Jahre, geschärft, dreimal im Jahre in gleichen Zwischen- räumen 8 Tage lang, durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, von welcher Strafe jedoch i Wochen auf Grund des Artikel» 34 des Strafgesetzbuchs als verbüßt in Abzug gebracht werden, und 23) Wendel Schäfer »on Hütlenthal, wegen Bethulse bei der Begehung dieses Verbrechens in eine EorrectionS- haussttafe von i Jahre, durch Erkenntniß vom l.0 Marz 1843; 21) Conrad Lepser von Egelsbach wegen wtcder- holter Landstreicherei und einfachen Diebstahls zum Nachihetle seines Lehrherrn zu 2 Jahren und 2 Monaten Correettons- hans unb Stellung unter polizeiliche Aussicht.wahrend drei Jahren, burch Erkenntniß vom 9. Jannar 1815; 25) Wil- hrlm N ungeßer von Niederramstadt wegen zweier ein­facher unb 5 ausgezeichneter Liebstähle, mit Berücksichtigung, daß solche zugleich zweite Rückfälle waren und Jnculpat schon zweimal'Zuchthausstrafe erftanben hatte, in eine Zucht- hauSstrafe von 15 Jahren unb 8 Manaten, geschärft m (ebent bet ersten fünf Jahre durch viermalige unb in jedem der fol­genden Jahre durch einmalige Einsperrung in einsame Hast, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht nach verbüßter Strafe auf 5 Jahre, durch Erkenntniß vom la. November 1811; 26) Conrad Sauer von Schwalheim, Kurfürstlich Hess. Amts Dorheim, wegen eines einfachen, als fünfter Rückfall erscheinenden, Diebstahls zu einet Zuchthausstrafe von 272 Jahren, geschärft burch Entziehung der warmen Kost während 4 Wochen jedes halben Jahres, durch Erkennt­niß vom 6. Januar is44; 27) Georg Phosph Schlitz von Bessungen, wegen Unterschlagtmg unb Diebstahls im zweiten Rückfall, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren 3

Edictaliaduugcn. Inventars abgetreten, und es werden deshalb Alle,

12) Lie Kinder des verstör denen Christoph weiclie ans irgend einem Grunde an die bezetchnetc Gans, G. S. zu Großenbnseck haben die. Väter» Naeblaßmasse Ansprüche machen wollen, hiermit liehe Erbschaft nur unter der Rechtswohllh.it des ausgesordeit