Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. JÜ 33. j Samstag den 2. Mai L8AG.
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Frucht- u. Bictualienpreise zu Gießen vom 2. bis 9. Mai 1846.
Fletschtaxe.
kr.
Pf.
«nm. Sie Zu.
1
Pfund gutes Ochsensleisch . . .
11
3
gaben 6liefen in
1
„ Kuhfleisch . .
9
3
weiter nichts, als
1
„ Rindfleisch.....
9
1
ingleisch »unter-
I
„ Kalbfleisch ....
6
selben Gattung
1
Schweinefleisch ....
10
bestehen, n. zwar
1
„ Hammelfleisch gemästet
9
1
aufioPfd.ZIeisch
t
„ Leberwurst ..... ,
12
*—
nicht mehralsan-
1
„ Bratwurst.....
16
—
derthalbBsd.us.
1
I
„ Schwartemagen . . .
„ Blutwurst......
„ gemischte Wurst . .
16
12
8
-
w. nach Proportion, welches auft
1
Pfd. nichtvöllig 5 ßoth ausmacht.
k
„ geräucherter Speck . . .
20
Köpfe, Küße, Se°
1
1
„ Schinken......
„ Dörrfleisch.....
16
15
1'1
raub, wie auchdie aanzblurigenund
1
,, Rindsfett.....
16
nichtgenießdaren
1
,, Hammelssett....
16
—
StückeoomHals.
1
„ Schweineschmalz, ausgelas-
_
sind vonder Zu-
senes ......
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_
gäbe gänilich aus-
1
„ desgleichen, unausgelaffen
20
—
geschlossen.
X>rvOta$e.
kr. p>.
2 Pf. ordinäres Brod / . . m „
4 , aus | Gersten - und
7 P
g '' " " j 1 Kornmehl bestehend
14 -
21 -
4 [ aus | Waizen- und
7 6
15 "
g " '' 1 j Kornmeh! bestehend
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4# Lth. Wafferweck . .
1 .
4 >( Milchbrod ... .
1 __
, Marktpreise. *
1 Maas Milch . . . . ...
1 Pfund Butter . . ’ .
6 —
18 —
auch .
3 Handkäse . ....
19 -
11 Eper.......
1 Pfund Waizenmehl
1 i> grob geschälte Gerste .
4 "
1 " klein geschälte Gerste......
8 _
Fruchtpreise.
Städte
G em äs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Friedberg.....
das Malter
Pf 200
ff-
12
kr
30
Pf 180
ff-1 1°
kr
10
Pf
ff.
7
kr-
;iO
'Pf
ff.
4
kr.
Pf
ff.
kr.
Pf.
ff.
kr.
Gießen......
das Malter
200
12
30
200
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12
i TO
7
40
4
30
—
Grünberg.....
Marburg .....
das Malter bas Mött
-
12
10
30
10
9
8
40
7
5
50
—
5
3
97
1 I 1
—
—
—
—
Wetzlar.....
der Scheffel
90
5
31
84
4l
28
72
3
14
50
2
20
—
Polizei-Berfügu ngen.
Auf Ansuchen der Gr. Baubehörde wird jedem begriffenen, hiesigen neuen Anatomiegcbäude gehörigen
Gießen am 16. April 1816. * Der
Unberufenen das Betreten aller zu dem in Bau Räume bci 1 fl. 30 fr. Strafe andurch untersagt. Gr. Hess. Kceisralh des Kreises Gießen.
Prinz.
Die bestehende Vorschrift, wonach alle dahier sich aufhaltenden Studirenden ohne Unterschied
?Crt f?e" ad,t ^a0e" bmcs jeden Lehrkursus selbst dann, wenn ihre seitherige Wohnung nicht geändert worden, von denen, bei welchen sie logiren, auf dem Gr. Polizeibiireau angezeigt werden sollen, wird hierdurch nnt dem Aufugen in Erinnerung gebracht, daß nach Ablauf der festgesetzten Frist Kn toi®aUmi9C" Erkennung der für diesen Fall angedrohce,, Strafe von 1 fl. 30 k!. veranlaßt
Gießen den 21. April 1846.
Der Gr. Hess. Kreisrach des Kreises Gießen. In dessen Abwesenheit, Zulehner.


