Ausgabe 
2.5.1846
 
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Diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, werden, unter Bezugnahme auf den §. 79. c-cldstrafqesetzes vom 21. September 1841, wegen eingetretener Saatzeit hierdurch aufgefordert, solche von Montag den 4. Mai bis Montag den 1. Juni l. I., bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 1 ff. in den Schlägen einzuhalten.

Gießen am 30. April 1846. Der Gr. Hess Kreisrath des Kreises Gießen.

In dessen Abwesenheit

Z u l e h n e r.

Geschehener Anzciae zu Folge scll es bei der gegenwärtigen Herstellung des hiesigen Straßen- Masters häufig vorkommen, daß/namentlich von Kindern, Pflöcke umgestrßen oder verrückt und auf- geschichtete Haufen von Steinen und Sand wieder zerstreut, dadurch aber die Arbeiten aufgehalten und

Rücksicht hierauf wird jede, die fraglichen Pflasterungs-Arbeiten störende oder benachtheiligende Handlnnq, insbesondere Las unbefugte Betreten und Augreifen des Baumateiials bei einer, von Zah- lungsunsähigen mit entsprechendem Arrest zu veibüßenden Geldstrafe von 4 fl. 30 fr., für jeden einzelnen Eontravenienren andurch untersagt.

Eltern, Vormünder, Erzieher und Lehrherrn haben die von ihren Kindern, Mündeln, Zöglingen und Lehrlingen verwirkten Strafen zu bezahlen.

Gießen den 30. April 1846. Der Gr. Hess Kreisrath des Kreises Gießen.

In dessen Abwesenheit

Z u l e h n e r.

Besondere Bekanntmachungen.

679) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wegen der nunmehr begonnenen An­lage deS neuen Straßenpflasters durch das Selters- rhor nicht gefahren, auch der Sellersweg, insoweit daselbst das Pflaster aufgebrochen, nicht passirt werden kann.

Gießen den 23. April 1846.

Der Bürgermeister G g. Reiber.

670) Mit der Vertilgung der Maulwürfe in der Gießer Gemarkung ist Johann Jost Kramer von Biedenkopf beauftragt, weshalb die Grundbesitzer aufgejorderl weiden, demselben bei Ausübung seines Geschäfts nicht hinderlich zu fein.

Gießen den 23. April 1846.

Der Bürgermeister Gg> Reiber.

736) Von den der Stadt gehörenden Lehm- steine werden noch das Tausend zu 4 fl. 40 fr. abgegeben, welches mit dem Anfügen bekannt ge- macht wird, daß Anweisungen hierzu auf der Bür­germeisterei zu erhalten und die Lehmsteine nur Mittwochs abgezählt und abgefahren werden dürfen. ~

Gießen den 29. April 1846.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

666) Wegen der diesjährigen Musterung und Loosziehung der Conftriptionspflichtigen werden

Letztere auf die kreisräthliche Bekanntmachung vom 15. April l. I. M 31 des Gießener An­zeigeblatts hierdurch verwiesen und aufmerksam gemacht.

Gießen den 23. April 1846.

I. V. D. B.

Der Beigeordnete

E. 8. Rühl.

Versteigerungen.

710) Dienstag den 5 Mai l. I., Nachmittags 2 Uhr, und die folgenden Tage jollen in dem Hause de/ Metzgers Wilhelm Plank dahier die zu dem Nachlasse des Magisters Schulz gehörigen Effecten, bestehend in Hans- undKüchen- geräthschaften, Bett- und Weißzeug, Silber und Wein, versteigert werden.

Sodann soll der zu dem Nachlasse gehörige Garten

Flur-^F

i44>^Iftr. Acker, jetzt Garten am un­tersten Riegelpfade, gibt 27 fr. Tilgungsrente,

Donnerstag den 14. Mai l. J>, Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rathhause versteigert werden. Endlich haben alle, welche etwa an den Nach­laß Ansprüche zu bilden haben, diese binnen 14 Tagen dahier anzuzeigen, widrigenfalls von den Erben, welche die Erbschaft des Schulz unter der