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Dürgermkiff. ». Heuchelheim. Hr Heldmann, Kupferschm. v. Weil. Hr. Greb, Schmied v. Hörgenau.
In den Privathäusern.
Bei Hrn. Isaak Rothenberger: Fr. Löwenstein u. Jungs. Löwenstein v. Frohnhausen. — Bei Hrn Oecon. Fillmann auf dem Hardthole: Hr. Cuntz, Kfm. v. Herborn. — Bei Hrn. Schneid. Nähmeper: Hr. Nähmepcr, Bnchd. v Wiesbaden. — Bei Hrn. Glaser Fillmann: _Jungfer Balser v. Lich. — Bei Wittwe WormS: Fr. Stiebel v. Marburg. — Bei Hrn. Stud. Strobe!: Hr. Strobel, Reet u Hr Schramm, Lehr. v. Gernsheim. — Bei Hrn. Geh. Regier.-R. Prof. vr. Schmiithenner: Hr. Bopp, Advoc. v. Darmstadt — Bei Fr. Landr. Rapß: Fr. Schmitt u. Frl. Schmitt v. Grünberg. —
Haus- und Landwirthschaftliches.
Lieber Vertilgung der Herbstzeitlose (Colchicum autumnale).
In Nr. t0. der Landwirthschastlichen Dorfzeitung dieses Jahrs ist von Herrn I. B aus München ein Mittel zur Vertilgung der den Wiesen so sehr schädlichen Herbstzeitlose angegeben.
Auch auf meinen Wiesen hatte sich, besonders üi den trockenen Jahren, die den «Kraswuchs geradezu vernichtende Pflanze in großer Menge cingcfundeu, ist aber gegenwärtig gänzlich vertilgt, und zwar theils durch die ziemlich überall möglich gewordene Bewässerung der Wiesen, welche die Herbstzeitlose gar nicht vertragen iann, rheiss durch Ausziehen "der Herbstzeitlose. Auf ein Ausstechen habe ich mich aber gar nicht eingelassen, da dieses zu umständlich schien, sondern ich habe die Stengel der Pflanzen einfach ausziehen lassen. Bei diesem Verfahren bleibt zwar die Zwiebel im Boden zurück, aber wenn man das Ausziehen zu Ende des Monats Mai, oder vor Johannis nach einem durchweichenden Regen vor- nimmt, so wird die Zwiebel doch vernichtet, indem der Stengel sich aus dem Herzen der Zwiebel selbst her- aushebt, so daß dieselbe kränkelt und bei Eintritt regnerischen Wetters nach dem Ausziehen der Stengel schnell eingebt Sollte aber nach dem Ausziehen der Stengel nicht bald Regen eintreten, so muß das Ausziehen im nächsten Jabre wiederholt werden, wo dann die Zwiebel bald abstirbt. Mit geringen Kosten habe ich auch die trockensten Wiesen auf diese Weise von dem Unkraut gereinigt und da, wo sonst nur die filzigen Blätter der Herbstzeitlose geerntet wurden, erhalte ich setzt die herrlichsten Wiesengräser.
Wie probat diese einfache Vertilgungsart ist, geht auch daraus hervor, daß sie sogleich bei allen benachbarten Wiesenbesitzern Nachahmung fand.
Ahorn im Herzogthuin Sachsen- Koburg.
Freiherr von Erffa.
Bei Hrn. Kfm. Münch: Frls. Bücking v. Alsfeld. — Bei Fr. Jnsxect. Melior: Frls. Extern. Amelnng v. Frohnhausen. — Bn Hrn. Condit. Mailänder: Fr. Bauaufseh. Hill v Freienseen. — Bei Hrn. Hofgcr.-Ped. Schwalb: Hr. Schuck, Privatm. v. Darmstadt. - Bei Hrn Kfm. Noll: Hr. Jost, Kfm. v. Nlvda — Bei Jungfer Link: Fr. Kloß v. Steinberg — Bei Hrn. Hofger -Advoe. Weller: Hr. Schaum, Landricht. v. Ortenberg. — Bei Hrn. Schuhm. Löber: Hr. Klinger, Prlvatm. v. Darmstadt. - Bei Hrn Heinr. Schneider: Hrn. Privatl. Neeb v. Hambach u. Euler v. Beuern. — Bei Hrn. Obcrinspect. Dietz: Hr. Weiß, Pfarr. v. Nidda.— Bn Hrn. pofger. Secret. Wörner: Hr Wörner, Lehr v Bürgel — Bei Hrn. Hofger.-Advoc. Welker: Frl. Schaum v. Oderramstadt — Bei Hrn. G. Hetterich • Hr Mook Privatm. v. Großenbuseck. v
Ein Friedeusbund.
In Oldendorf in Westfalen hat sich ein Verein gebildet, dessen Zweck es ist, streitige Sachen zu schlichten, Proeesse zu verhüten, Frieden zu stiften und somit eine der vorzüglichsten jener unseligen Quellen der Verarmung und Zerrüttung in einer Gemeinde »ll verstopfen. Es führt dieser Verein den schönen st c am en Friedensbund Die Siatuten desselben sind so einfach, daß jede Landgemeinde sie ohne Weiteres nachahmeit kann. Aus den sechs Ortschaften, die zu dem Kirchspiele gehören, wählen die Verbundenen aus je einer einen Schiedsrichter. Diese Schiedsrichter versammeln sich monatlich in einem passenden Locale unter dem Vorsitze des Pfarrers, welcher aber durchaus an keiner Abstimmung Theil nimmt. Die Bun- vesglieder verpflichteit sich, alle Streitigkeiten untereinander, bevor sie dieselben vor die ordentlichen Gerichte bringen, dem Schiedsgerichte vorzulegech Dürfen aber, falls ihnen das Unheil desselben nicht genügt, den Rechtsweg später immer noch einschlagen. Die Zeugen werden durch Handschlag verpflichtet, Kosten nicht bezahlt. Die Abladungen geschehen vor dein Kläger; Schuldforderungen, welche der Schuldner als richtig eingesteht, sind von diesem Schiedsgerichte ausgeschlossen, ebenso Klagen eines Nichtmitgliedes gegen ein Bundesglied. Das Nichtmitglied muß zuvor selbst dem Bunde bcitreten. So einfach dieser Bund besteht, so glänzend sind seine Ergebnisse. Alle seit einem Jahre vorgetragenen Streitigkeiten sind friedlich geschlichtet; Proeesse vor dein ordentlichen Gerichte kom- men nicht mehr vor; Haß und Rache sind unter den Streitenden beseitigt, Sittlichkeit und Wohlstand, welche früher durch ost Jahre lange und kostspielige Proeesse untergraben wurden, bewahrt.
Dem strebet also nach!
Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen,


