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Diese Ansicht ist aber irrig und um so mehr zu bekämpfen, als sie gar leicht zu voreiliger Veräußerung der Karloffelvorrätbe oder zu weiterem Verderben von solchen Veranlassung geben kann.
Das Schwitzen und Faulen der Kartoffeln kam schon, wie jeder erfahrene Landwirt!) gar wohl weis, selbst in Zabren vor, in welchen man kein Wort von einer Kartoffelkrankheit hörte. Es beruht jenes auf dem ganz natürlichen Grunde, daß wenn gewisse feuchte Gegenstände einem allzustarken Druck unterliegen, sie in Warme und Gährung gerathen.
Wir sehen dies bei feucht eingebrachtem Dörrfutter, insbesondere Grummet, bei mit Gras stark durchwachsenem Getreide, z. B. Gerste unter Klee rc. rc. Auf demselben Grunde beruht die in neuerer Zeit zur Ersparung von Brennmaterial empfohlene, und auch da und dort eingeffchrte, Sclbstcrhitzung des Futters (Kartoffeln mit Heu und Strohbäcksel.)
Um wie viel mehr muß aber eine Erscheinung dieser Art bei den dießjährigen Kartoffeln cintreten, wenn inan bedenkt, mit wie viel Feuchtigkeit sie zu kämpfen hatten, wie wenig ihre wässerigen Bestand- iheile in dem durch den vielen Regen so fest gewordenen Boden verdunsten konnten und wie wenig noch die Witterung zur Zeit der Ernte dies begünstigte. Darum befinden sich auch die Kartoffeln genau betrachtet jetzt am Schluffe ihrer Vegctationszeit erst auf demjenigen Grade von Reife, in welchem sie chnst schon beim ersten Beginn des Kartoffelausmachens zu sein pflegen.
Das Faulen von den als gesund eingebrachten Kartoffeln in den Kellern ist also eine ganz besondere Erscheinung, die sich aber je nach der Behandlung ihres Unterbringens sicher vermindern läßt.
Daß dem so sei, daß also gesund eingcerntete Kartoffeln gesund erhalten werden können, zeigt das Beispiel aller Derer, welche die bei Kartoffeln dieser Art nötbige besondere Vorsicht angewcndet, welche insbesondere, wie auch in Nr. 41 der diesjährigen landw. Zeitschrift empfohlen war, die ausgenommencn Kartoffeln zuvor noch in assen irgend disponiblen Räumen zum vorerstigen Aus- und Abtrocknen an der Luft (nicht Sonne) ausbreiteten, k eim Einkcllern selbst aber, nach vorheriger sorgfältiger Auslese, tu nur geringer Höhe aufschütteten und dabei alle Kelleröffnungen den Tag über offen hielten. Solches geschah insbesondere im Odenwald, wo die Verhältnisse am frühesten bei der diesjährigen Kartoffelernte zur Vorsicht mahnten und wo auch Diejenigen, die nicht ebenso handelten, nun anfangen, ihre warm gewordenen Kartoffeln aus den Kellern zu nehmen und sic nachträglich gleichem Verfahren zu unterwerfen. Zst die Sache allerdings bei größeren Quantitäten mit Schwierigkeiten verbunden, so läßt sich doch bei ernstem Willen gar Vieles erreichen. Wir sahen Schoppen, Scheuern-Tennen, mit Borden belegte Grasplätze, Kesserräume, Obsthurden, Speicher, selbst Wohnränme zu gleichem Zwecke benützt und wie man sich hier nach dem schönen guten Aussehen der so behandelten Kartoffeln der sichern Hoffnung ihrer nun ganz gesunden Erhaltung überläßt, so sicher wird dies auch anderswo bei gleicher Behandlung zu erreichen sein.
Darmstadt den 19. October 1845.
Großh. Hess. Centralbehörde der laudwirthschaftl. Vereine.
Edictalladung.
1623) Auf eine von dem Conrad Leng zu Michelbach gegen seine Ehefrau Margarethe, geborne Capeller, daselbst, auf den Grund des, von ihr angeblich begangenen Ehebruchs, bei dem unterzeichneten Gerichte erhobene Ehescheidungsklage, wird der Beklagten aufgegeben, binnen einer Frist von zwei Monaten sich so gewiß auf erwähnte Klage durch einen hiesigen bevollmächtigten Obergerichtsanwalt vernehmen zu lassen, als sonst sie mit ihrer Vernehmlassung ausgeschlossen und weiter w. R. erkannt werden wird.
Marburg am 16. September 1845.
Kurfürstliches Obergericht der Provinz Oberhessen, Civil-Scnat.
Bickell.
Versteigerungen.
1799) Dienstag den 28. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung des Ludwig Steinmeier die zum Nachlaß der Wittwe des Spenglers Heinrich Moll gehörigen Mobilien, bestehend in Kleidungsstücken, Bettzeug und Hausgeräthschaften, öffentlich versteigert werden.
Gießen den 18. October 1845.
Gr. Hess. Stadtgericht das.
Z. V. d. D.
H a b e r k o r n.
1821) Pflasterarbeit in. der Stadt Gießen. Montag den 3 November, Morgens 10 Uhr,
sollen auf hiesigem Nathhaus das Brechen und Zurichten von 50—60 Cub. Klafter Pflastersteinen


