Ausgabe 
25.10.1845
 
Einzelbild herunterladen

Anzeigeblatt für die Stadt und -en Kreis Gießen. Jti 86. Samstag den 23. Äctober 18513.

Frucht- u. Victualicnpreisc zu Gießen »cm 25. Octbr. bis 1. Novbr. 1845.

1

Fleischtaxe.

Pfund gutes Ochsenfleisch . . -

kr. 11

pf.| «nm. Die Zu. gl gaben bürten in

Brodtaxe.

2 Pf. ordinäres Brod. , Gersten-und

»

pf-

2

1

Kuhfleisch......

9

2

iveuer maus, als

f- " " " i | Kornmehl bestehend

13

-

1

Rindfleisch.....

9

in Fleisch von der.

19

2

1

s

'/

Kalbfleisch.....

Schweinefleisch ....

8

11

selben Gattung bestehen, ».zwar

L Pf. gemischtes Brod j . Waizen- und

7

14

1

2

1

Hammelfleisch gemästet .

9

2

aufwPfd.Fleisch

6 " " " | | Kornmehl bestehend

21

3

1

1

//

Leberwurst .....

Bratwurst.....

12

16

nicht mehralsan- derthalbPfd.u.s. w. nach Propor-

5 Lth. Wafferweck.....

4J n Milchbrod.....

1

1

1 1

1

1

1

1

//

Schwartemagen . . .

Blutwurst ...... gemischte Wurst . . geräucherter Speck . . .

16

12

8

20

1 1 1 1 1

tion.welchcsaufl Pfd. nichtvöllig 5 Leih ausmacht. Näpfe, Füße, Se<

Marktpreise.

1 Maas Milch...........

1 Pfund Butter ..........

auch.........

8 Handkäse............

7 Eper............

6 18

19

4

8

1 1

H

Schinken ......

Dörrfleisch.....

17

15

raub, wie auch die ganzblutigenund

-

1

,,

Rindsfett......

16

nichtgcnicßbaren

1 Pfund Waizenmehl ........

6

_

1

ft

Hammelsfett.....

16

StückcoomHals,

1 ' u grob geschälte Gerste . ....

4

_

1

M

Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

20

sind »ander Zu- gabegänilichaus.

1 v klein geschälte Gerste......

8

1

ff

desgleichen, unausgclaffen

19

geschlossen.

Frachtpreise.

Amtliche Bekanntmachung.

Städte

GemäS

Waizcn

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf- fl- kr.

Pf. | fl- i kr.

Pf- fl- kr.

Pf. fl. 1 kr.

Pf- fl. kr.

Pf. fl. kr.

Friedberg.....

das Malter

200 12

180 10

7

4

Gießen......

das Malter

200 12l -

200 9 -

165 6 30

3 50

8 32

- 8 32

Grünberg .....

daS Malter

1 12 -

8 40

6 20

3 45

5 -

Marburg.....

das Mott

1 7 20

- 5 32

3 56

2 36

Wetzlar.....

der Scheffel

90 4I43j

84 3 53

72! -

50 1 49

Die nachstehende Belehrung über die Vorsichtsmaßregeln, welche bei Aufbewahrung der in diesem Jahr geerndtet werdenden Kartoffeln zu nehmen sein möchten, bringt man im Interesse des Publikums hierdurch zur allgemeinen Kenntniß.

Gießen den 22. October 1845.

Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

Die Aufbewahrung der Kartoffeln betreffend.

Nach mehrfachen Nachrichten mußten Landleute, welche ihre dießfährigcn Kartoffeln von der da und dort vorkommenden Fäule befreit und sic darum eben so, wie in sonstigen Jahren, ausbewahren zu können glaubten, sehen, wie sie dennoch bald darauf in den Kellern, Gruben rc. rc. in Wärme und tbcilweise in Fäulniß geriethen. Manche haben hierauf die Ansicht gegründet, als seien im gegenwärti­gen Jahre überhaupt alle Kartoffeln, sie mögen noch so gesund aussehen, der Krankheit der Fäule un­terworfen.