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-.„dem ick Sie. die Gr. Bürgermeister, hiervon in Kenntniß setze, fordere ick Sie zugleich auf, sämmtliche Maurer Ihrer Gemeinden auf die Wichtigkeit und den Nutzen des bercgten Unterrichts auf« merksam zu machen, dieselben zur Tdeilnahme einzuladen und binnen der nächsten vierzehn ^age mix namentlich anznzeigen, wie viele davon geneigt sind, jenen Unterricht zu besuchen.
Prinz._________
Edictalladungcn.
1321) Die Jntestaterbcn des verstorbenen Ludwig Sä'äfcr des Zweiten in Steinbach haben den Nachlaß des Letzteren unter der Recktöwohl- that des Inventars angetreten. Darum werden alle, welche an denselben einen Anspruch haben, aufgefordert, solchen binnen 4 Wochen von heute an sogewiß dahier anzuzeigen, als sonst bei der Inventarisation keine Rücksicht darauf genommen werden kann.
Gießen den 26. Juli 1845.
Gr. Hess. Landgericht P l o ch.
1439) Auf eine von dem Johannes Schneider in Haubern wider seine Ehefrau, Anna Catharina geborne Rose zu Mühlhausen, auf den Grund der böslichen Bcrlassung, be: dem unterzeichneten Ge« richte erhobene» Ehescheidungsklage und den von dem Untergerichte dessalls eingeforderten Bericht, wird die genannte Anna Catharina geb. Rose hierdurch vorgeladen, um binnen einer Frist von drei Monaten sich sogewiß auf erwähnte Klage durch einen hiesigen bevollmäcktigien Obergerichisanwalt vernehmen zu lassen, als sonst in ihrem Ungehorsam sie der böslicken Berlassung für geständig erachtet, mit ihrer Vernehmlassung ausgeschlossen und weiter w. R. erkannt werden wird-
Marburg am 12. August 1845.
Kurfürstliches Obergericht der Provinz Oberkcssen, Civil-Senat.
Bickell.
Besondere Bekanntmachung.
750) Da durch den Brückenbau die Lahn mit Fuhrwerk nicht mehr passirt werden kann, die Passage an den Iahrmarkttägen von Fremden aber so bedeutend ist, daß hierdurch leicht Unglücksfalle entstehen könnten, so fordere ich die hiesigen Einwohner hiermit auf, an diesen Tagen ihre Oeconomie- und sonstigen Fahrten über die Brücke möglichst zu. beschränken.
Gießen den 28. April 1845.
' Der Bürgermeister Gg. Reiber»
739) Der Stadt Gießen ist höchsten Orts die jährliche Abhaltung eines Vieh- und Kramermarktö im Monat November gestattet worden, welcher für dieses Jahr den 11» u. 12. November stattfinden soll, welches zur öffentlichen Kenntniß hiermit gebracht wird.
Gießen den 22. April 1845.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
Versteigerungen.
1261) Folgende, dem Sckrcinenneister Wilhelm Betzberger dahier gehörige Immobilien, nämlich:
*3S/no I/um 3 Klfkr. Wohnhaus mit Grund der Hofraithe und
"°/„o l/n„ 3 „ Siall mit Grund bei der Hofraithe und Miststälte, sollen im Termin
Mittwoch den 27. August d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf dahiestgem Rathhaus öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden.
Gießen den 12. Juli 1815.
Gr. Hess. Stadtgericht.
In Verhinderung des Gr. Stadtrichters, zoaberkorn.
1441) Das zu dem Nachlasse des Ernst Hirz in Obersteiubcrg gehörige Gut, bestehend aus einer Hofraithe, Wohnhaus, Scheuer und Stallungen, mit einer vollständigen Brandweinbrennerei und den dazu gehörigen Gerätbschaften, sodann aus etwa 90 Morgen Ackerlandes, soll
Mittwoch den 10. September l. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Gute selbst an den Meistbietenden versteigert werden., welches mit dem Ansügen hiermit bekannt gemacht wird, daß das gedachte Gut zwischen Leihgestern und Steinberg und eine Stunde von hier entfernt liegt und daß sich dasselbe in gutem Zustande besinvrt.
Gießen am 14- August 1845.
Gr. Hess. Landgericht
Ploch.


