blatt
für die Stadt »Indien Kreis Gießen.
.HZ 68. Samstag den 23. August 18/83.
Frucht-^u^Bictualienpreise zu Gießen vom 23. bis 30. August 1845.
Fleischtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch .
1 „ Kuhfleisch ....
1 „ Rindfleisch . . .
1 „ Kalbfleisch . . .
1 „ Schweinefleisch . .
1 „ Hammelfleisch gemästet
i „ Lebcrwurst . . .
1 „ Bratwurst . .
i „ Schwarteinagen
1 „ Blutwurst ....
i „ gciyischte Wurst . .
1 „ geräucherter Speck .
1 ,, Schinken ....
1 „ Dörrfleisch . . .
I „ Rindsfett ....
t ,, Hammelssett. . .
1 „ Schweineschmalz, ausgk
senes . .
| „ desgleichen, unausgela
• !
•
• .
las« ffen
fr.
11
9
8
7
10
9
12
15
12
8
20
17
15
IS
16
18
16
1 | | i ! I 1 1 1 t | | | | i to | es eo» 1 ?>
Unm. Die Zu. qadcn dürfen in weiter nichts, a!e inFIeisch von der- seiden Gattung dcstcden, u.jwar aufioPfd.Fleisch nicht mcdralean- dertbatdPfd.u. s. iv. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nichloöllig 6 Sott) ausmachl. Jtcpfe. Fuße, Gc° raub.wicauch die ganzblutigenunk nichtgcnießbarrn Dtückcvow Hat«, find oon der Zu- gabegänNichavs geschtofsen-
Brodtaxe.
2 Ps ordinäres Brod t , . Q
4 r i aus z Gersten - und
6 " | z Kornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod 1 . ^izen- und
ß " " " t | Kornmehl bestehend
51 Ah Wafferweck.....
4j « Milchbrod ...
Marktpreise.
1 Maas Milch...........
1 Pfund Butter..........
auch......, . .
3 Handkäse...........
5 Eper............
1 Pfund Waizcnmchl ........
1 » grob geschälte Gerste.....
1 • klein geschälte Gerste . . ... . .
fr.
5
11
16
6
12
18 1
1
6
17
18
4
4
i 6
1 4
6
1 l 1 T i ~ i . II 1 i 1 1 * ‘ “ s-
Städte
Gemäs
F r u c!
Waizrn
) tpre Korn
i f c.
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Friedberg.....
(Hießen .....
Grimberg.....
Marburg.....
Wetzlar.....
das Malter das Malter daS Malter das Mött der Scheffel
Pf 201 2Ö
9(
> fl. fr.
). 10 30
)’ 9 30
- 10 -
- 7 17
y s 42
Pf. i fl. 1 fr 180 7 30
200 7 30
— 7' 40
- 5 32
84 3 30
Pf. 1 fl. I fr.
l) 40 165, 51 -
— 5 30
- 3) 56
72- 21 6
Pf
! öt
l fl. ! kr.
1 4 - ! 4 —
i 4- —
1 3 30
1 561
Pf- fl-
— 6
2 2
fr.
24
1 1 1 l l^i
«. 1 *•1 i
i ä i i ii
Amtliche Bekanntmachung.
Zu Nr. K. G. 10734. Gießen am 19. August 1815
Betreffend: Unterricht in der Anlage von Feuerungen.
Der Großtierzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Von dem Herrn Präsidenten des Gewerb- Vereins für das Großberzogchnm Hessen wurde ich benachrichtiget, daß der Ausschuß des Gewerb- Vereins in seiner letzten Sitzung beschlossen hat, mit dem Beginn der Wintermonate einen Unterricht über zweckmäßige Anlagen von Feuerungen, insbesondere von Küchen- und Kessel-Feuerungen, von Malzdarren, Backöfen, Obstdarren, Schmiedfeuern, Schor», steinanlagen und dergleichen mehr, und zwar für diesen Winter in Darmstadt und in Gießen durch einen sachkundigen Maurer auf Vercinskosten criheilen zu laßen, im Fall sich nämlich hierzu mie angemessene Zabl von Tbeiluebmern, insbesondere vom Lande, finden wird. Dieser Ualenichl wuree ungefähr 14 Tage in Anspruch nehmen und in praktischen Erklärungen der bei Anlage der verschiedenen Feuerungen zu beobachtenden Regeln, sowohl nach vorzulegenden Zeichnungen, als nach auögeführteu Anlagen selbst, bestehen. <_•
Abbildungen zweckmäßiger Feuerungen werden den Tbeilnehmern an dem fraglichen Unterricht hui# bei unentgeldlich mitgelheilt werden. Für die Reise und die Verköstigung wird dagegen von dem Verein nichts vergütet.


