Ausgabe 
16.4.1845
 
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ebenfalls die Gegenwart der betreffenden Bürgermeister nothwendig ist, damit sie die nölhigen Einträge in ihre Listen zu machen im Stande sind.

<9 Hinsichtlich der Zeugnisse, welche die, an sinnlich nicht sogleich wahrnehmbaren Fehlern und Gebrechen leidenden Eonscriptionspflichtigen beizubringen haben, verweise ich Sie auf die be­stehenden gesetzlichen Borschristen und insbesondere auf den §. 124. der Beiordnung Vorn 30. April 1831 und fordere Sie auf, darnach pünktlichst zu verfahren und die etwa nothigen Verständigungen eintreten zu lassen. ,

d) Die Prüfung der Einsteher wird jedesmal an dem an welchem die Eonseriptionspsiichtigen ihres Orts gemustert werden, sogleich nach beendigtem Musterungsgeschäft vorgenommen werden. Hiernach sind die Einsteher genau zu instruiren, damit sie nicht auf unrichtige Tage hierher kommen und abgewiescn werden müssen. ,

Sämmtliche Einsteher müssen ihre Anmeldungsscheme vorzeigen, ohne welche ihre Unter­suchung nicht stattfinden kann. , . .« . , ...

e) Sämmtliche Conscriptionspflichtige, insofern sie nicht schon durch das Gefitz von dem pe^onlchm Erscheinen bei der Musterung erimirt sind, oder von der Rekrut,rungs-Commsssion im Laufe der Musterung definitiv entlassen, oder bis zur nächsten Musterung »erwiesen werden, muffen nut den Gr. Bürgermeistern, wie schon oben bemerkt wurde, den 8. Mai, Morgens pracis /28 Uhr, 5m uebre alle in"diesem Schreiben enthaltenen Punkte haben Sie sogleich in^den Gemein­den die erforderliche Bekanntmachung zu erlassen und über den Empfang dleses Lchreckcns und die Vollziehung Meiner Aufträge binnen 8 Tagen zu berichten.

Prinz.

Den mit Dclgien abgeschlossenen Handels- und Schifffahrtsvertrag, insbefondere des­sen Ausführung betreffend. ... .

Das handel - und gewerbetreibende Publikum wird, mit Bezugnahme auf die im Gr. Regierungs- blatte erschienene Bekanntmachung des Gr. Ministeriums der Finanzen vom 27. Februar l. j-, bier^ durch benachrichtiget, daß das Regulativ über die zu beobachtenden Förmlichkeiten bei Versendungen nach Belaiin, bei welchen die vertragsmäßigen Zollerleichterungen in Anspruch genommen werden, von Den- ieniaen, welche dabei interessirt sind, auf dem Büreau des Unterzeichneten eingesehen werden kann. } ö Gießen am 8. April 1845. Der Großh. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

Es ist eine nickt unbedeutende Quantität Schießpulver in der Nähe hiesiger Stadt aufgefunden W°rb$)'er unbekannte Eigenthümer wird hierdurch aufgefordert, sich baldigst auf dem Gr. Polizeybürcau

S. April 1845. Der Großh. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.

p Prinz.

Besondere Bekanntmachungen.

641) Maurersand kann an der Kiesgrube am Trieb geladen werden und müssen die Abfuhrscheine zuvor bei den Thvrschreibern eingelößt werden.

Gießen den 14. April 1845.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

640) Von dem im Gießer Stadtwald in der 4. Schmiße, ganz nahe an der Licherstraße befindlichen weißen Sand ist jederzeit vorräthig ausgeworfen, und sind die Abfuhrscheine bei Herrn Revierförster Dr. Zimmer zu erhalten.

Gießen den 14. April 1845.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

Versteigerungen.

644) Montag den 26. Mai d. Z-, Nachmittags 3 Ubr, soll die der abgeschiedenen Ebefrau des Barbiers Schmidt dahier gehörige Hofraithe, 13 lHKlftr. in der Wetzsteinsgasse, auf dahiesigem Rathhaus ch- fentlich meistbietend, unter den vor der Versteige­rung bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden.

Gießen den 8. April 1845.

Großh. Hess. Stadtgericht das.

Zn Verhinderung des Gr. Stadtrichters Haberkorn. Dr. Seitz.

643) Freitag den 18. d. M., Nachmittags 2 Uhr,