Ausgabe 
16.4.1845
 
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AnzeigeklMt für -je Stadt und -en Kreis Gießen.

ZA Mittwoch den 16. April 1845*

Amtliche Bekanntmachungen.

ju JVg K. G. 4753. Gießen am 12. April 1845.

Betreffend: Die Musterung pro 1815.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgerrr

Nach einer mir zugekommenen Benachrichtigui vin; Obcrhessen wird die diesjährige Musterung t die Prüfung der Einsteher den 3. 5. 6. und 7. W

Den 3. Mai

werden die Conscriptionspflichtigen aus folgenden Ortschaften, nämlich:

1. aus Albach,

2. Allcndorf a. d. Lahn,

3. Allendorf a. d. Lumda,

4. Altenbuseck,

5. Annerod mit Trohe,

6. Bersrod,

7. Beuern,

8. Burkhardsfelden,

9. Crumbach,

10. Daubringen, ,

11 .. Fellingshausen mit dem dazu gehörigen

Tb eil der Bieber, 12. Frankenbach.

Den 5. Mar

13.

aus Garbenteich,

14.

Gießen.

Den 6. Mar

15. aus Großeubuscck,

16. Großcnlinden,

gemustert und die betreffenden Gr. Bürgermeister an den bezeichneten Tagen jedesmal Morgens PI

elfter des Kreises Gießen.

g des Gr. Civil-Rekrutirungs-Commissärs der Pro- er Conscriptionspflichtigen des Kreises Gießen, sowie ai, sodann das Loosen den 8. Mai stattfinden.

17. aus Hausen,

18. Hermannstcin,

19. ,, Heuchelheim,

20. Kleinlinden,

21. Königsberg,

22. Langgöns,

23. Leihgestern,

24. Lollar.

Den 7. Mai

25. aus Mainzlar,

26. ,, Naunheim,

27. Oppenrod,

28. Reiskirchen,

29. Rodheim mit dem dazu gehörigen Theil

der Bieber,

30. Rödchen,

31. ,, Ruttershausen,

32. Staufenberg,

33. Steinbach,

34. ,, Steinberg und Watzenborn,

35. Waldgirmes und

36. Wicseck,

haben sich mit den Conscriptionspflichtigen reis V2S Uhr auf dahiesigcm Ralhhaus zur Muste-

rUn95U8oSbung erfolgt den 8. Mai, zu welcher sich sämmtliche Bürgermeister mit den Con- scriptionspflichtigcn Morgens um dieselbe Zeit einzufinden haben.

di? Entscheidung übe?"die^Depotansprüche an jedem Musterungstag, nach beendigter Musterung J stattfinden wird, und daß daher die Militairpflichtigen, für welche das Depot angesprochen wird, mit den betreffenden Gr. Bürgermeistern alsdann zur Hand fern müssen.

bl Ebenso soll gleich nach beendigter Musterung das Erkenutniß der Acrzte über die von den Mi- 3 litärpflichkigen angegebenen Fehler, diesen Militairpflichtigen bekannt gemacht werden, wobei