AnzeigeklMt für -je Stadt und -en Kreis Gießen.
ZA Mittwoch den 16. April 1845*
Amtliche Bekanntmachungen.
ju JVg K. G. 4753. Gießen am 12. April 1845.
Betreffend: Die Musterung pro 1815.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgerrr
Nach einer mir zugekommenen Benachrichtigui vin; Obcrhessen wird die diesjährige Musterung t die Prüfung der Einsteher den 3. 5. 6. und 7. W
Den 3. Mai
werden die Conscriptionspflichtigen aus folgenden Ortschaften, nämlich:
1. aus Albach,
2. „ Allcndorf a. d. Lahn,
3. „ Allendorf a. d. Lumda,
4. „ Altenbuseck,
5. „ Annerod mit Trohe,
6. „ Bersrod,
7. „ Beuern,
8. „ Burkhardsfelden,
9. „ Crumbach,
10. „ Daubringen, ,
11 .. Fellingshausen mit dem dazu gehörigen
Tb eil der Bieber, 12. „ Frankenbach.
Den 5. Mar
13.
aus Garbenteich,
14.
„ Gießen.
Den 6. Mar
15. aus Großeubuscck,
16. „ Großcnlinden,
gemustert und die betreffenden Gr. Bürgermeister an den bezeichneten Tagen jedesmal Morgens PI
elfter des Kreises Gießen.
g des Gr. Civil-Rekrutirungs-Commissärs der Pro- er Conscriptionspflichtigen des Kreises Gießen, sowie ai, sodann das Loosen den 8. Mai stattfinden.
17. aus Hausen,
18. „ Hermannstcin,
19. ,, Heuchelheim,
20. „ Kleinlinden,
21. „ Königsberg,
22. „ Langgöns,
23. „ Leihgestern,
24. „ Lollar.
Den 7. Mai
25. aus Mainzlar,
26. ,, Naunheim,
27. „ Oppenrod,
28. „ Reiskirchen,
29. „ Rodheim mit dem dazu gehörigen Theil
der Bieber,
30. „ Rödchen,
31. ,, Ruttershausen,
32. „ Staufenberg,
33. „ Steinbach,
34. ,, Steinberg und Watzenborn,
35. „ Waldgirmes und
36. „ Wicseck,
haben sich mit den Conscriptionspflichtigen reis V2S Uhr auf dahiesigcm Ralhhaus zur Muste-
rUn95U8oSbung erfolgt den 8. Mai, zu welcher sich sämmtliche Bürgermeister mit den Con- scriptionspflichtigcn Morgens um dieselbe Zeit einzufinden haben.
di? Entscheidung übe?"die^Depotansprüche an jedem Musterungstag, nach beendigter Musterung J stattfinden wird, und daß daher die Militairpflichtigen, für welche das Depot angesprochen wird, mit den betreffenden Gr. Bürgermeistern alsdann zur Hand fern müssen.
bl Ebenso soll gleich nach beendigter Musterung das Erkenutniß der Acrzte über die von den Mi- 3 litärpflichkigen angegebenen Fehler, diesen Militairpflichtigen bekannt gemacht werden, wobei


