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Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und den Größenangaben in allen Fällen für richtig angenommen, in welchem weder eine gütliche Beseitigung bei dem Gr. Bürgermeister zu Protocoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßbalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur Anzeige gebracht worden ist.
Die unerstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 15. Juni 1845 zu Ende.
Gießen den 16. November 1844.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.
156) Forderungen an den geringen Nachlaß der Elisabeth» Weil dahier, welcher von deren Erben ausgeschlagen worden, sind binnen 8 Tagen dabier anzuzeigen, bei Meldung, daß solche nicht berücksichtigt werden, sondern der Nachlaß auf die angemcldeten Ansprüche für Verpflegung abgegeben werden wird.
Gießen den 20. Januar 1845.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.
Besondere Bekanntmachungen.
149) Die seitherige Einrichtung, wonach die Sand- und Lchmzeichen bei der Stadteinnehmerci zu erhalten waren, ist dahin abgeändert worden, daß dieselben nunmehr von den Thorschreibern gegen Bezahlung der städtischen Abgaben ausgegeben werden, was mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Scheine nur für den Tag gültig sind, für welchen sie ausgestellt sind, daß solche vor der Abholung des betreffenden Materials gelöst! und den Flurschützen oder sonstigen Aufsehern auf Verlangen vorg« zeigt werben müssen.
Die Scheine sind alsdann von dem Fuhrmann an demjenigen Thor abzugeben, wo ein- oder zuerst vorbcigesahren wird.
Gießen den 30. Januar >845.
Der Großh. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.
150) Die Liste der Conscriptionspflichtigen des Jahres 1845 ist an dem Rathhaus angeheftet. Sollte einer der Betheüigten Ausstellungen gegen den Inhalt dieser Liste vorzubringen haben, so muß dieses innerhalb 14 Tagen, vom 30. d. M. an gerechnet, geschehen.
Im Jahr 1825 geborne junge Leute, die etwa in der Liste nicht aufgenommen sein sollten, haben sich zum Eintrag in dieselbe ebenfalls vor Ablauf von 14 Tagen zu melden. Eine deßfallsige Unterlassung hat den Nachtheil, daß sie zum Zuerst- marschieren bestimmt werden.
Dann wird auch nochmals zur Kenntniß gebracht, daß etwaige Depotansprüche bis zur Abnahme der Ortsliste, welche den 13. Februar erfolgt , angezeigt werden müssen, und daß Verspätungen den Interessenten leicht nachtheilig werden können.
Gießen den 30. Jannar 1845.
Der Gr. Hess. Bürgermeister ___Gg. Reiber.
Versteigerungen.
171) Montag den 10. Februar l. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung des verstorbenen Spengler- meistcrs Moll die zu dessen Nachlaß gehörigen Mobilien öffentlich meistbietend gegen gleichbaare Zabiung versteigert werden.
Gießen den 1. Februar 1845.
Großh. Hess. Stadtgericht das. Müller.
151) Versteigerung von Glaserarbeiten. Samstag den 8. Februar, 'Vormittags um 11 Uhr,
soll auf dem Bürcau des Unterzeichneten die An- fcrtignlig der zu dem neuen Pfarrbaus zu Steinbach erforderlichen
Fenster, veranschlagt zu . 304 fl. 22 fr., wenigstfordcrnd versteigert werde».
Der Voranschlag, die Versteigerungsbcdin- gungen und Zeichnung liegen zur Einsicht den Steigliebhaber auf erwähntem Büreau offen.
Gießen den 30. Januar 1845.
Der Gr. Hess. Provinzialbaumeister Müller.
157) Versteigerung von Bauarbeiten. Montag den 10. b. M., Vormittags um 10 Uhr,
sollen auf dem Rathhaus zu Großenlinden die zur Herstellung der Kaplaneigebäude daselbst nöthigeu Arbeiten, bestehend in
Maurerarbeit, veranschlagt zu 333 fl. 28 fr.
Zimmerarbeit, Dachdeckerarbeit,
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218 „ 47 „ 86 „ 42 ,,
Schrcinerarbeit,
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243 „ 33 ,,
Schlosserarbeit,
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94 ,, 36 ,,
Glaserarbeit,
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42 ,, 30 ,,
Weißbinderarbeit,
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307 „ 4 „
Spenglerarbeit,
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64 „ 15 ,,
Pflasterarbeit,
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227 „ 31 „
wenigstnebmend versteigert werden.
Der Voranschlag und die Versteigerungsbedingungen fönnen bis zu dem Tage vor der Versteigerung auf der Geschäftsstube des Unterzeichneten cingesehen werden.
Gießen den 1. Februar 1845.
Der Gr. Hess. Provinzialbaumeister Müller.


