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1) daß derselbe in hinreichend lockere, mit der erforderlichen Feuchtigkeit und den nötbigen Nahrungs. thrilen versehene Erde gesetzt werde. Zu dem Ende ist ein Loch von einem zur Ausnahme der Wurzeln mehr als hinreichenden und je nach der Beschaffenheit des Bodens zu vergrößernden Umfange und zwar selbst dann im Herbste zu machen, wenn auch der Vaum erst im Früh« jabre gesetzt werden soll, weil dieß den Vortbeil gewährt, daß die Wintcrfeuchtigkcit besser in die Erde dringt, diese durch den Frost aufgelockert und mürbe gemacht wird und das Setzen, alsdann im Frühjahre weniger Zeitaufwand erfordert. Es ist ferner für eine hinreichende Quantität feiner Erde zu sorgen, die sich ohne Zwischenraum überall an die Wurzeln anlegt, wenn nicht die aus dem Loch herausgeworfcne brauchbar ist, sowie endlich, wenn die Erde nicht an sich kräftig genug ist, der nölhige Dung, jedock in verwestem Zustande, beizumengen;

2) daß der Baum' wieder gerade eben so tief gesetzt werde, als er gestanden hat. Bei sorg»

fälliger Besichtigung der Rinde ist dieser Punkt leicht zu erkennen;

3) daß da der neu gesetzte Baum in Folge der an seinen Wurzeln erlittenen Beschädigung in

der ersten Zeit nur verhältnißmäßig geringe Nahrung ans dem Boden zu gewinnen vermag und

der Umfang seiner Krone mit dem seiner Wurzeln im Berkältniß stehen muß, wenn erstere voll­ständig ernährt werden soll derselbe stark eiugeschnitten werde. Das hierbei wegfallcnde Holz ersetzt sich durch den kräftigeren Trieb in wenigen Zabren, während im umgekehrten Fall die Rinde des Baumes aus Mangel an hinreichendem Safte sich verhärtet und dadurch späterhin das freudige Wachsthum hindert. Die Wurzeln selbst müssen, wo sie beschädigt sind, nm ihre Fänlniß zu verhüten, entweder abgeschnittcn, oder, wenn die Beschädigung zu nahe am Stamme wäre, soweit die Rinde beschädigt ist, scharf ausgeschnitten werden. Insbesondere ist die senk­recht in die Tiefe gebende sog. Pfahlwurzel angemessen einzukürzen, damit die Wurzeln mehr auf der Oberfläche bleiben ;

4) daß das sog. Einschlämmen in der Regel nur bei dem Setzen im Frühjahre erfolgt, wenn nicht mehr darauf zu rechnen ist, daß die Erde um den Stamm von der Winterkcuchtigkeit vollstän­dig durchdrungen wird. Außer in dem genannten Falle ist es zweckmäßiger, die Grube, in welche die Bäume gesetzt werden, nicht sogleich bis znr vollständigen Hobe auszusüllen, damit das Regenwasser in dieselbe geleitet wird, vielmehr erst, wenn Frost zu befürchten ist, die voll­ständige Ausfüllung eintreten zu lassen;

5) daß beim Beschneiden, welches am Besten im Frühjahre erfolgt, indem sonst bei austrockender Witterung, und bald nachher eintretendem Froste, das oberste Auge verdirbt darauf gesehen wird, daß ein Zweig, oder wenigstens ein Auge möglichst senkrechte Richtung hat, damit der Baum einen Mittelpunkt erhält und nicht zu sehr nur nach den Seiten, nicht aber in die Höhe wächst;

6) daß der junge Stamm in der in meinem Ausschreiben vom 19. v. M. bezeichneten Weise mit einem, vor dem Setzen des Baumes gehörig einzurammeuden, Pfahle versehen, an Liesen ge­hörig befestigt und gegen Beschädigungen durch Einbinden gesichert wird.

Ich erwarte von Ihnen, daß Sie bei den auf Gemeindegrundstücken erfolgenden Pflanzungen auf die genaue Befolgung dieser Vorschriften halten und zugleich dahin wirken, daß auch die Privaten mit denselben und ihren Vortheilen bekannt werden.

Zu Nr. K. G. 14669. Gießen am 26. November 1844.

Betreffend: Die Reinhaltung der Straßen in den Land­

gemeinden des Kreises Gießen.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmrliche Gr. Bürgermeister des Kreises.

(mit Ausnahme des Gr. Bürgermeisters dahier.)

Ich habe die Wahrnehmung gemacht, daß in neuerer Zeit wieder die Straßen in vielen Orten des Kreises sehr mangelhaft gereinigt werden; ich gebe Ihnen daher auf, die Bestimmungen meines Ausschreibens vom 20. September v. Z. Nr. 32 des Amtsblatts wiederholt einzuschärfen, namentlich