für die Stadt und den Kreis Gießen.

Jfä 88. Samstag den 30. November

Frucht- und Bictualienpreise zu Gießen vom30. Novbr. bis 7. Decbr. 1844

Brodtaxe

Fleischtaxe

pf

2 Pf. ordinäres Brod

2

Pf. gemischtes Brod

9

! 2

1

1

1

20

18

1

1

6

5

4

8

1 1

1 1

1 1

I 1

1

8

7

1

1

1.

S 2

1

2

6 18

19 4

8

ft.

11

9

9

8

11

9

12

15

16

24

20

16

16

Pf- 3 1

Lth.

II

4 6

2

4 6

aus Gersten - und £ Kornmehl bestehend

aus | Waizen- und f Körnmehl bestehend

kr.

4

9

14

5 10 16

1 1

Anm. Die Zu. gaben dürfen in weiter nichts, als inFleisch vondcr- selben Gattung bestehen, u. zwar aufioPfd.zicisch nicht mchralsan- derthalbBfd.u.s. w. nach Propor­tion,welchesauft Pfd. nichtoöllig 5 Loth allsmacht. Köpfe, Süße, Gc- raub,wieauchdic ganzblutigenund nichtgcnießbaren Stücke oom Hals, sind oonder Zu­gabe gänzlich aus­geschlossen.

Rindfleisch . . . . . Kalbfleisch.....

Schweinefleisch . . . . Hammelfleisch gemästet . Wurst von pur Schweinen , Bratwurst.....

Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelas­senes desgleichen, unausgelaffen

2 Qt. Wafferweck .

1 » Milchbrod .

1 Pfund gutes Ochsenfleisch Kuhfleisch . . .

Marktpreise.

Maas Milch ......

Pfund Butter ....

auch ....

Handkäse.......

Epcr Pfund Waizenmehl .

grob geschälte Gerste .

u klein geschälte Gerste .

Frachtpreise.

Erbsen

Linsen

Hafer

Korn

Waizen

Gemäs

Städte

kr.

Pf.

kr.

Pf.

kr.

Pf

kr

20

20

8j -

5) 4-

a »s

84 2) 39

der Scheffel

das das das das

2 42

21 20

11271

Malter Malter Malt Mött

-

5

5

-

5

fl.

3

3

Pf-

165

Pf- 180 200

80

30

I 30

Friedberg

Gießen

Grünberg . . . . Marbnrg am 30. October. Wetzlar am 23. November.

"Gerste

fl. i kr.

61 -

6, 30

6 -

fl.

5

4

4

3

1,

Pf.) fl- I kr.

200 7| 40

200 8; -

- 7: 30

6 49i 90 31 30

Amtliche Bekanntmachungen.

Zu K. G. 14669. Gießen am 26. November 1844-

Betreffend: Die sorgfältige Behandlung der Obstbäume.

'Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.

Nachdem ich Ihnen in meinem Ausschreiern vom 19. v. M. (M 26 des Amtsblatts) die Haupt- arundsätze angegeben habe, nach welchen bei der Behandlung der bereits geManzten Obstbäume zu verfahren ist, sichle ich mich nunmehr, beim Eintreffen der für dieses Jahr zur Pflanzung in dem hie­sigen Kreise bestimmten Stämme, veranlaßt, Sie auf nachfolgende, beim Setzen zu beobachtenden Bor- ^^^Damit^ auf ein freud^es Gedeihen eines jungen Obstbaumeö gerechnet werden könne, ist erforderlich: