für die Stadt und den Kreis Gießen.
Jfä 88. Samstag den 30. November
Frucht- und Bictualienpreise zu Gießen vom30. Novbr. bis 7. Decbr. 1844
Brodtaxe
Fleischtaxe
pf
2 Pf. ordinäres Brod
2
Pf. gemischtes Brod
9
! 2
1
1
1
20
18
1
1
6
5
4
8
1 1
1 1
1 1
I 1
1
8
7
1
1
1.
S 2
1
2
6 18
19 4
8
ft.
11
9
9
8
11
9
12
15
16
24
20
16
16
Pf- 3 1
Lth.
II
4 6
2
4 6
aus Gersten - und £ Kornmehl bestehend
aus | Waizen- und f Körnmehl bestehend
kr.
4
9
14
5 10 16
1 1
Anm. Die Zu. gaben dürfen in weiter nichts, als inFleisch vondcr- selben Gattung bestehen, u. zwar aufioPfd.zicisch nicht mchralsan- derthalbBfd.u.s. w. nach Proportion,welchesauft Pfd. nichtoöllig 5 Loth allsmacht. Köpfe, Süße, Gc- raub,wieauchdic ganzblutigenund nichtgcnießbaren Stücke oom Hals, sind oonder Zugabe gänzlich ausgeschlossen.
Rindfleisch . . . . . Kalbfleisch.....
Schweinefleisch . . . . Hammelfleisch gemästet . Wurst von pur Schweinen , Bratwurst.....
Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes desgleichen, unausgelaffen
2 Qt. Wafferweck .
1 » Milchbrod .
1 Pfund gutes Ochsenfleisch Kuhfleisch . . .
Marktpreise.
Maas Milch ......
Pfund Butter ....
auch ....
Handkäse.......
Epcr Pfund Waizenmehl .
„ grob geschälte Gerste .
u klein geschälte Gerste .
Frachtpreise.
Erbsen
Linsen
Hafer
Korn
Waizen
Gemäs
Städte
kr.
Pf.
kr.
Pf.
kr.
Pf
kr
20
20
8j -
5) 4-
— a »s
84 2) 39
der Scheffel
das das das das
2 42
21 20
11271
Malter Malter Malt Mött
-
5
5
-
5
fl.
3
3
Pf-
165
Pf- 180 200
80
30
I 30
Friedberg
Gießen
Grünberg . . . . • Marbnrg am 30. October. Wetzlar am 23. November.
"Gerste
fl. i kr.
61 -
6, 30
6 -
fl.
5
4
4
3
1,
Pf.) fl- I kr.
200 7| 40
200 8; -
- 7: 30
— • 6 49i 90 31 30
Amtliche Bekanntmachungen.
Zu K. G. 14669. Gießen am 26. November 1844-
Betreffend: Die sorgfältige Behandlung der Obstbäume.
'Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Nachdem ich Ihnen in meinem Ausschreiern vom 19. v. M. (M 26 des Amtsblatts) die Haupt- arundsätze angegeben habe, nach welchen bei der Behandlung der bereits geManzten Obstbäume zu verfahren ist, sichle ich mich nunmehr, beim Eintreffen der für dieses Jahr zur Pflanzung in dem hiesigen Kreise bestimmten Stämme, veranlaßt, Sie auf nachfolgende, beim Setzen zu beobachtenden Bor- ^^^Damit^ auf ein freud^es Gedeihen eines jungen Obstbaumeö gerechnet werden könne, ist erforderlich:


