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für pünktliche, wöchentlich zweimalige Reinigung der Ortsstraßen zu sorgen und die Ortspolizeidiener zur vorschriftsmäßigen Ueberwachung und Anzeige anzuhalten.

Vernachlässigungen hierin werde ich disciplinarisch ahnden.

Prinz.

Zu Nr. K. G. 14667. Gießen am 26. November 1844.

Betreff. Die Versperrung der Ortsstraßen.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises (mit Ausnahme des Gr. Bürgermeisters dahier).

Sie haben mein Ausschreiben vom 20. September vorigen Jahres .A5. 33. des Amtsblattes in Ihren Gemeinden aufs 9Zeue einzuschärfen, da geschehener Anzeige nach in neuerer Zeit vielfach dagegen gebandelt wird, auch die gehörige Handhabung pflichtmäßig zu übernehmen, insbesondere die Ortspoli­zeidiener geeignet zu instruiren.

Prinz.

Der Obcrbessische Provinzialvorstand des Vereins zur Verbesserung des Zustandes der Israeliten hat sich, wie aus dessen Bekanntmachung in Nr. 318 der Gr. Zeitung hervorgeht, genötbigt gesehen, sich für aufgelöst zu erklären und vorläufig uns, als bestelltem Centralvereinsvorstande, die Besorgung beteiligen Vereinsangelegenbeiten, welche auf die Provinz Oberhessen Bezug haben, zu überlassen.

Aufgemuntert durch die allgemeine Theilnahme, das Vertrauen und die günstigen Erfolge, deren unsere bisherige Thätigkeit in der Provinz Starkenburg sich bisher zu erfreuen batte und in der Neber- zeuauna, auch in der^Proviuz Oberhessen gleiche Unterstützung der Großherzoglichen Behörden, sowie wohlwollender Menschenfreunde zu finden, haben wir unsere GeschäftstHätigkeit in Beziehung auf die Provinz Oberhessen, jedoch ganz getrennt von derjenigen für die Provinz Starkenburg, begonnen, auch, was den Kreis Gießen betrifft, dem Großherzogl. Herrn Kreisrathe eine Anzahl der allerhöchsten Orts bestätigten Statuten unseres Vereins zur alleufallsigen weitern Abgabe und ebenso auch Formularien zu Beitrittserklärungen für Menschenfreunde, welche dem Vereine beitreten wollen, zugesandt, und wird der­selbe die Gefälligkeit haben, etwaige Beitrittserklärungen anzunehmeu, bis von uns für den Bezirk ein eigener Bevollmächtigter bestellt werden kann. Auch Herr Criminalcaffeurechner Conzen zu Gießen besitzt Eremplare der Statuten und Beitrittserklärungen und wird davon auf Verlangen abgeben, und vorläufig alle aus der Provinz Oberhessen eingehenden Beiträge, welche bei ihm abgegeben und von ben Gebern nicht direct zur Hauptkaffe geliefert werben wollen, für bie Hauptkasse, welche Herr Archivar Bich manu bahier führt, einzunehmen die Güte haben.

Wir empfehlen den Verein und dessen Zweck der regen Theilnahme menschenfreundlich gesinnter Mitbürger, deren Zahl in unserm Vaterlande überall ansehnlich ist, und Hoffen durch dieselbe recht bald in dem Staude zu sein, statutenmäßige Unterstützungen aus dem Vereine an unbemittelte Zsraelitenjüng- [inge aus Oberhessen, welche Handwerke erlernen wollen, oder sich dem Schulfache widmen und em Schullehrerseminar besuchen, leisten zu können und behalten uns vor, biernächst in einer weitern Be­kanntmachung die desfallsige Aufforberung zu erlassen und dabei näher auzugeben, welche Nachweisungen zur Erlangung einer Unterstützung aus dem Vereine zu erbringen sind und wo sich deshalb anzu­melden ist.

Darmstadt den 11. November 1844.

Der Vorstand des Vereins zur Verbesserung des Zustands der Israeliten für die Provinz Starkenburg, als Centralvereinsvorstand

G o l d m a n n.