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141 neue nut 1187 fl. 27 fr. unterstützt. — Die Anzahl der Verciusmitglicder von 1842 und 1843 betrug 1772 (f. die spec. Uebersicht S. 1555 der Großh. Hess. Zeitung von 1843). Hiervon gingen 1843 durch freiwilligen Austritt 42, durch Tod 23, zusammen 65 ab; dagegen traten 86 neu ein. — Gegenwärtig ist die Mitglicderzahl 1822 (905 in Starkenburg, 4i9 in Odcrhessen, 498 in Nheinhessen). Ein specieiles Verzeichniß der Biitglie- der der Bezirkscommission en wurde vorgclegt. Mehrere derselben waren auf ihr Verlangen und mit Ermächtigung des Vercinsausschusses verstärkt worden, theils um denselben die Geschäfte zu erleichtern. Dann auch mit das Interesse für die gute Sache bei einer größeren Anzahl von Vercinömitgliederit noch mehr zu beleben und zu steigern. — „Die Wirksamkeit des Vereins in den ersten zwei Jahren seines Bestehens (1842 und 1843), sprach der Hr. Präsident, muß sich für jeden Unbefangenen als befriedigend, ja für den Menschenfreund als über alle Erwartungen erfreulich darstellen. Es stehen jedoch noch schönere und größere Resultate von des Ver- etnS Wirken in sicherer Aussicht, wenn alle Bezirls- vcrcins-Eommissiouen in Erstrebung des Vereius- zwecks und in Erfüllung der ihnen nach §. 18, der Statuten auferlegten und übernommenen Verpflichtungen von gleichem unermüdlichen Eifer sich anfachen und leiten lassen, nicht so leicht an der Aufrichtung und Zurechtweisung der Gefallenen oder Verirrten verzweifeln und besonders deren moralische Besserung, sonach auch vor allem deren moralische Unterstützung, und die materielle nur als nochwendige Beihülfe hierzu vor Augen haben und zu erwirken suchen, und wenn daher auch darauf dieselben bei Bestellung der Aufseher vorzüglich Bedacht nehmen, wenn die gewählten Ausseher, von dem Werthe und der Wich- rigkeit der Vereins-Tlndenz durchdrungen, mit Lust und Liebe sich den ihnen nach § 19 der Statuten zügewiesenen Verbindlichkeiten unterziehen, wenn die Geistlichen, in Beuig aus die beabsichtigte moralische ErhxbüKg der Vereinspfleglinge, als. zunächst tu ihrem Beruf, in die ihnen, anvertraute Seelsorge cinschla- gend, sich besonders werkthatig beweisen und wenn endlich auch die' VereinSgliedcr noch mehr erwägen und bedenken, daß es keineswegs schon mit Geldbei- trägxn zur Vercinskasse Behufs dringend nöthigcr materiellen Unterßützung gethan sei, vielmehr zur Beförderung und größeren Erzielung des" Vereins- zwecks auch noch, andere Mitwirkung und Hülftlci- stung ihrerseits gehöre und statutenmäßig erfordert werde. Eine solche. Zusammenwirkung im Sinne der Bercmsstfftnng, der ächten Menschenfreundlichkeit, Re-, ligion und wahrer GotteSverehrung würde wahrlich bald auch noch manche übrigen Zweifler, — daß der einmal dem Verbrechen Heiingefallcne oder sich geneigt Gezeigte nicht zu bessern und in der Beziehung
freundliche Handreichung, Verständigung und Beleb, rung verloren sey, ■— sowie auch noch manchen Ungläubigen, — daß nur dann in lohnendem Maße der Vereinszweck zu verfolgen und zu erreichen sei, wenn nach den bekannten neueren Systemen zweckmäßigere, mehr auf Besserung berechnete Strafanstalten und neben solchen auch noch Arbeitshäuser errichtet erscheinen,— bekehren, für den Verein und die doch allein richtige und des religiösen Menschen würdige und angemessene Ansicht gewinnen, daß wenn selbst auch bei einem und dem anderen Gefallenen die Aufrichtung vergeblich versucht werde, doch darum der Versuch zur Rettung und Wiederversöhnung der Gefallenen mit sich und der Welt nicht zu unterlassen und daß für solches Streben in dem Bewußtsein, die Menschcnpflicht getreulich erfüllt zu haben, und in den glücklichen Versuchen, in welcher Zahl diese auch nur gerathen mögen, reichlicher reeller Lohn liegt." — Der Herr Präsident bemerkte sodann noch, daß um den statutenmäßigen Voranschlag fürs nächste Jahr zu entwerfen, erst noch längere Erfahrungen erfordert wurden, als die bisherigen; die Verwaltungökosten aber würden ungefähr dieselben bleiben. Die Versammlung genehmigte dies. — Was die in voriger Generalversammlung (21. Oct. 1843 zu Gießen) gestellten zwei Anträge des Vercins- niitgljed.es, Hrn. Geh. Mcdicinalraths Prof. Dr. v. Nitgen betrifft, so war der 1. „die Verfügung von der höchsten Staatsbehörde zu erwirken, daß den aus den Strafanstalten zu Eutlaffeuden von ihrem darin erworbenen Arbeitsverdienst nur daö zur Heimreise erforderliche Geld und nicht wie bisher das bis zu 6 fl. Verdiente verabfolgt werden möge" — bereits erledigt. Auf, nach Beschluß jener Generalversammlung von der Centralbehördc erstatteten vorwortlichen Vortrag hatte Gr. Ministerium des Innern und der Justiz bereits unterm 22. Juni d. I. verfügt: daß, dg die Erfahrung gelehrt habe, daß die entlassenen Sträflinge von jenem Gelde oft einen Übeln Gebrauch machten, ja öfters dadurch gerade wieder sie zu neuen Vergehen verleitet würden, man ihnen fünfttg bei ihrer Entlassung nur das uöthige Reisegeld in die Heimath, daS höchstens 2 fl. betragen dürft, einhändigen, daö U einige der T'rsparniß aber dem betr. Bürgermeister, oder wenn der Entlassene die Unterstützung des Vereins in Anspruch iichme, dem Chef des betr. BczirkSvercins zufenden solle. — Der 2. Antrag genannten BercinsmitgliedeS, der sich auf einen interessanten detaillirlcn Rechenschaftsbericht über die Leistung der BezirkS-Veretns-Commission des Kreises Gießen gründete und bezweckte: „die Wirksamkeit des Vereins" auch auf die Verbesserung der Lage verwahrloster Kinder unter dem Kamen „S ch u tz v er ei n Verwahrloster" auszudehnen" — war von dem Ausschüsse begutachtet worden und lag nunmehr der Versammlung zur Berathung und zum Beschlüsse vor.


