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6) Las Ablassen und Ausgüßen des Wassers auf die Straßen ist zu jeder Zeit, namentlich aber im Winter, möglichst zu vermeiden. Diejenigen Profcsssonisten, bei deren Gewerbsbetrieb das Aus- gießcn des Wassers unvermeidlich ist, baben gleich anderen Personen, welche Wasser auf die Srraße schulten oder ablaufen lassen, die Verbindlichkeit, diesem Wasser, soweit dessen Abfluss geht, Ablauf zu verschaffen, insbesondere auch das sich hierdurch etwa bildende Eis unverzüglich zu ent» fernen.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften unter 1. 2. 4. 5. werden mit einer Geldstrafe von 1 — 2 fl., gegen die Vorschriften unter 3. mit einer solchen von 3 fl. und gegen die Bestimmung unter 6 mit einer Strafe von 1 — 3 fl, geahndet werden.
7j Das Fahren mit kleinen Schlitten auf den Straßen und öffentlichen Plätzen, sowie das Schlittschuh - kaufen und das Anlegen von sogenannten Schleifen ist durchaus untersagt. Den gegen dieses Verbot handelnden Kindern sollen auf Betreten die Schlitten sowohl, als die Schlittschuhe weggcnommcn, und sie außerdem noch in der Schule zur Bestrafung gezogen werden.
Sollten Erwachsene hiergegen handeln, so haben sie sich ebenfalls angemessene Strafe zu gewärtigen.
Gießen den 5. Dccember 1844.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. _____________________ Prinz.______________.
41) Ein Paar Handschuhe,
ein Sacktuch, worin ein Hemd, ein Paar Hosen und ein Paar Strümpfe eingebunden und ein Leitseil
sind dahier gefunden und auf Großh. Polizei-Büreau abgegeben worden.
Gießen am 5- Dccember 1844.
Ter Obcrhessische Provinzialvorstand des Vereins zur Verbesserung des Zustandes der Israeliten bat sich, wie aus dessen Bekanntmachung in Nr. 318 der Gr. Zeitung hervorgcht, genothigt gesehen, sich für aufgelöst zu erklären und vorläufig uns, als bestelltem Centralvereinsvorstande, fck Besorgung derjenigen Vereinsangelegcnhciten, welche auf die Provinz Oberhessen Bezug haben, zu übcN'asseu.
Aufgemuiitert durch die allgemeine Theilnahme, das Vertrauen und die günstigen Erfolge, deren unsere bisherige Thätigkeit in der Provinz Starkenburg sich bisher zu erfreuen hatte und in der lieber» zeugung, auch in der Provinz Oberhessen gleiche Unterstützung der Großherzoglichen Behörden, sowie wohlwollender Menschenfreunde zu finden, haben wir unsere Geschäststhätigkeit in Beziehung auf die Provinz Oberheffen, jedoch ganz getrennt von derjenigen für die Provinz Starkenburg, begonnen, auch, was den Kreis Gießen betrifft, dem.Großherzogl. Herrn Kreisrathe eine Anzahl der allerhöchsten Orts bestätigten Statuten unseres Vereins 'zur allensallsigen weitern Abgabe und ebenso auch Formularien zu Beitrittserklärungen für Menschenfreunde, welche dem Vereine beitreten wollen, zugesaudt, und wird derselbe die Gefälligkeit haben, etwaige Beitrittserklärungen anzunehmen, bis von uns für den Bezirk ein eigener Bevollmächtigter bestellt werden kann. Auch Herr Criminalcassenrechner Conzen zu Gießen besitzt Exemplare der Statuten und Beitrittserklärungen und wird davon auf Verlangen abgeben, und vorläufig alle aus der Provinz Oberhessen eingehenden Beiträge, welche bei ihm abgegeben und von den Gebern nicht direct zur Hauptkasse geliefert werden wollen, für die Hauptkasse, welche Herr Archivar Bichmaun dahier führt, eiuzunchmen die Güte haben.
Wir empfehlen den Verein und dessen Zweck der regen Theilnahme menschenfreundlich gesinnter Mitbürger, deren Zahl in unfernt Vaterlande überall ansehnlich ist, und hoffen durch dieselbe recht bald in dem Stande zu sein, statutenmäßige Unterstützungen aus dem Vereine an unbemittelte Zsraelitenjüng» singe aus Oberhessen, welche Handwerke erlernen wollen, oder sich dem Schulfache widmen und ei; Schullehrerseminar besuchen, leisten zu können und behalten uns vor, hiernächst in einer weitern B kanntmachung die desfallsige Aufforderung zu erlassen und dabei näher anzugeben, welche Nachweisung zur Erlangung einer Unterstützung aus dem Vereine zu erbringen sind und wo sich deshalb anz melden ist.
Darmstadt den 11. November 1844.
Der Vorstand des Vereins zur Verbesserung des Zustands der Israeliten für die Provinz Starkenburg, als Centralvereinsvorstand
Goldmann.


