Ausgabe 
7.12.1844
 
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Edictalladung.

203'2) Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des dabier verstorbene» Bürgers und Spenglermei» sters Philipp Hillgardt aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche bilden zu können glauben, werden hiermit ausgefordcrt, solche sogewiß im Termin

Dienstag den 7. Januar 1845,

Morgens 9 Uhr,

geltend zu machen, als sie sonst bei Vertbeilung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben.

Gießen den 23. October 1844.

Gr. Hess. Stadtgericht das.

Müller.

Besondere Bekanntmachung.

2033) Die Offenlegung der Grundbücher und der Parzellenkarten von den Gemarkungstcheilen Laun- spach und Wismar, als Anhang zum Kataster der Gemarkung Gießen, Kreises Gießen, betr.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß die neu errichteten Grundbücher der Gemarkungstheile Launspach und Wismar, als An­hang zum Kataster der Gemarkung Gießen nel'st den dazu gehörigen Parzellciikartcn auf dem Bür- germeistcrei'Bürkau in dem Rathhause dahier offen gelegt worden sind.

Die Betheiligten sind befugt, dieselbe» während der Zeit der Offenlegung in diesen. Locale einzu­sehen, auch gegen die Gebühren von Gr. Bürger­meister der Gemeinde Gießen Grundbnchsauszüge zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feldgeschwornen entdeckt werden­den, sie betreffenden Fehler Aufmerksam gemacht werden.

Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rucksichtlich des Besitzstandes und der Größenangaben für beschwert erachten, stcbt eS frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6 Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorlade» lassen können, zu beseitigen und, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitig- keiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu mache«. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Feist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs ge­gen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitz­klage angestellt hatten. , - _

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angiebt, in Bezug aus die Per­

son der Besitzer und die Größenangaben in al« len den Fällen für richtig angenommen, ii wel­chen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bür­germeister zu Protokoll gegeben, noch eine gericht­liche Klage deshalb erhöbe« und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur Anzeige ge­bracht worden ist.

Die unerstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 15 Juni 1845. zu Ende.

Gießen den 16. Novbr. 1844.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.

2079) Da wegen der auf Mittwoch den 25. December 1844 und Mittwoch den,1. Januar 1845 fallenden Fciertäge, diese beiden Geschäfks- tage für die Sparkasse-Verwaltung wegfallen; die Arbeiten aber wegen Bezahlung der Zinsen, welche für das Jahr 1844 fällig geworden sind, sowie zur Annahme der Einlagen, welche im Monat De­cember bei der Sparkasse gemacht werden wollen, sich sehr vermehren, so werden folgende ausseror­dentliche Geschäftstage anberaumt und zwar

Vormittags von 8 bis 12 Ubr:

1) Samstag der 14. December 1844,

2) Samstag der 21. ,,

3) Freitag der 27.

4) Samstag der 28. ,,

5) Freitag der 3. Januar 1845,

6) Samstag der 4.

Die Interessenten, welche aus der Sparkasse Zinsen zu empfangen oder dakin Zahlungen zu leisten haben, werden daher aufgcfordert, an diesen ausserordentlichen Geschäftstagen sich einznfinden, weil später nur an dem gewöhnlichen Geschäfts- tag, Mittwochs, Zahlungen angenommen und geleistet werden können, indem an allen übrigen Wochentagen die Kasse geschlossen ist.

Zugleich muß ich die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam machen, daß sie sich an den bestimmten Geschäftstagen des

Morgens von £ bis 1© Ahr einfinden wollen, weil später der Andrang aus­wärtiger Zinsenempfänger zu groß wird und diese alsdann vorzugsweise befördert werden müssen.

Die Herrn Bürgelmeistcr werden ersucht, diese Bekanntmachung i» ihren Gemeinden zu ver­öffentlichen.

Gießen den 5. December 1841.

Der Rechner der Spar- und Lnhkaffe. Kehr.

2034) Es werden Diejenige», welche daS Großherzogl. akademische Hospital im Ganzen so­wohl, als auch für die verschiedenen akademisch klinischen Anstallen im Laufe des Jahres 1844 Arbeiten gefertigt oder Lieferungen getban haben,