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Hessischer Patent-Ofen.

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Aridem ich nachstehend eine kurze Beschreibung der Vorzüge und Wirkung dieses von dem Herrn Polizeirath Zulehner inventionirten Stufen-^fcns ganz eigenthümlicher Construction folgen lasse, benach­richtige ich zugleich das geehrte Publikum, daß ich den Verkauf davon übernommen und zu diesem Behuf hier eine Niederlage errichtet habe, woraus solche Oefcn in geschmackvollster Ausführung sanunt allem Zubehör zu 38 fl. der größere und der kleinere zu 28 fl., jederzeit zu beziehen sind. Größere Bestellungen wollen, um sie pünktlich effcctuiren zu können, zeitig gemacht werden.

Gießen im März 1843.

Carl Burkhardt, Schlossermcister.

Der Hessische Patent-Ofen

vereinigt durch die zweckmäßige Vertheiluug seiner eisernen und thöncrncn Flächen, woraus er zusammen ge­setzt ist, die Vortheile weichender eiserne und die, welche der Thon-Ofen jeder einzeln darbieten, weil er vermöge seiner eisernen Flächen schnell und mittelst der thöncrucn Kacheln anhaltend erwärmt.

Durch denselben wird eine stärkere Erwärmung des Fußbodens, sowie überhaupt eine gleichmäßigere Ver- thcilung der Wärme, als dieß durch die bisher gebräuchlichen Oefen möglich ist, erzielt; was, wie leicht be­greiflich, in gesundheitlicher Beziehung, namentlich für kranke und schwächliche Personen vom größten Wertste sein, muß.

Mit dem Patentofen ist ohne nachzuschürcn mehrere Stunden lang eine unveränderte Temperatur zu erhalten, eine Eigenschaft die ihn allein schon empfehlenswerth machen dürfte

Der Luftzug kann durch eine einfache Vorrichtung an den Ofcnthürchen nach Belieben abgcsperrt werden, was Has Anwenden einer Klappe im Rauchrohr gänzlich überflüßig und das lebensgefährliche Eindringen der Kohlendämpfe in die Stube unmöglich macht.

Der Ofen läßt sich leicht putzen. Dieses Putzen ist jedoch, namentlich bei Holzbrand nur selten er­forderlich.

Kein anderer Ofen eignet sich so wie der in Rede stehende, zur gleichzeitigen Heitzung zweier Ziimner, indem derselbe von einander geschoben und ohne Verlust der Heitzfläche benutzt werden kann.

Endlich ist der Hessische Patent-Ofen für jedes gewöhnliche Brennmaterial gleich tauglich und die Er- sparniß die durch ihn bewirkt wird, bedeutend, wie durch alle Diejenigen bezeugt werden kann, welche sich dieses' Ofens seither bedient haben. 4

Ucl'cr die Vorzüge und die Wirkung des 'Ofens liegen viele der günstigsten Zeugnisse bedeutender Auetoritätcn vor. Hier dürfte es genügen, unter letzteren die Herren Professoren an der hiesigen Hochschule: Dr. I. Liebig, Di-. Buff, Dr. v. Ritgen und die Herren Provinzialbaumeister Hoffmann und Müller zu nennen und das Wesentliche eines Gutachtens anzuJihren, welches Herr Professor Dr. Buff in Folge der, im verflossenen Winter mit dem Patent-Ofen angestclltcn genauen Versuche abzugebcn die Güte hatte.

Dieses Gutachten lautet also:

Auf den Wunsch des Herrn Polizeiraths Zulchner habe ich im Laufe dieses Winters von den nach seiner Vorschrift aus gebranntem Thon und Eisen construirten Oefcn sowohl die größere wie die kleinere Sorte in meinem Arbeitsziminer geprüft und finde beide Arten ihrem Zwecke sehr wohl und zwar weit besser entsprechend, als die meisten anderen Oefenconstructionelk. Ich finde die Vorzüge