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den daher alle, welche an die fraglichen Obligatio­nen Ansprüche irgend einer Art bilden, aufgefordert, dieselben so gewiß binnen 6 Wochen dahier geltend zu macken, als sonst die Einträge im Hypotheken­buch gelöscht und die Kaufbriefe über die verpfän­deten Güter bestätigt werden.

Gießen, den 29. April 1842.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.

Besondere Bekanntmachungen.

795) In der Nacht vom 14. auf den 15. d. M. ist in Niedereisenhausen, im Kreise Biedenkopf, Fener ausgebrochen und cs sind etliche 40 Gebäude, worunter 17 Wohnhäuser, durch die Flammen gänz­lich verzehrt worden. Niedereisenhausen ist eines der ärmsten Orte der Provinz Oberhessen und das durch die Flamme dort augcrichtete Elend ist nach der Schilderung von Angenzeugen gränzenlos. Ein großer Theil der Abgebrannten haben nicht einmal die nothdürftigsten Kleidungsstücke retten können und der Verlust der Unglücklichen ist um so beträchtlicher, als in dem Orte Mobilien gar nicht, und die Ge­bäude sämmtlich nur zu geringen Ansätzen versichert waren. Bereits haben die zunächst liegenden Nach­barorte ihr Möglichstes gethan, um die dringendste Roth der Unglücklichen einigermaßen zu lindern, allein dieses genügt keineswegs, und es bleibt wei­tere Hülfe der Menschenfreundlichkeit unserer Mit­bürger überlassen, die um so weniger säumen werden, sich für ihre eigenen Landsleute mildthätig zu zeigen, da sie erst vor Kurzem durch so reiche Spenden die Theilnahme an dem Brandunglücke einer zwar deut­schen, uns jedoch immerhin fern liegenden Stadt bethätigt haben.

Unter den Gaben werden Kleidungsstücke aller Art besonders erwünscht sein.

Zur. Einsammlung von Geldbeiträgen ist der Rathsdiener Moll heute beauftragt worden; außer­dem haben sich die Gemeiuderathsmitglicder, Herren Aßmus, Labroisse und Noll, und der Großh. Rendant, Hr. Bieler, zur Empfangnahme von solchen erboten. — Kleidungsstücke können im städti­schen Bürgcrhospital abgegeben werden.

Gießen, den 20. Mai 1842.

Namens des Stadtvorstands der Großh. Bürgermeister Gg. Reiber.

Wervnrrng.

799) Unter Hinweisung auf die im bo­tanischen Garten angeschlagene Verordnung über den Aufenthalt in demselben, wird

hierdurch bekannt gemacht, daß die Garten- gehülfen und Arbeiter in demselben ange­wiesen sind, Kinder und Knaben ohne qe- hvrrge Aufsicht, oder unter der alleinigen Aufsicht von Kindermägden, die ihre gegen­seitigen Versammlungen dort halten, und die Kinder wild umher laufen lassen, oder sich sonstigen Unfug zu Schulden kommen lassen, unnachsichtlich ans dernselben fort- zuweisen.

Der Direktor

Br. I. B. Milbrand.

Versteigerungen.

557) Moutag deu 23. Mai, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhaus die dcn Kindern und Erben des Hofgerichtsadvokaten Dr. Loskant zustehendc

i) Hofraithe, Wohnhaus, Nebenbau mit Grund <3 UsKlftr. od. 3 Rth. 8 Sch.,

2) 198 fUKlftr. l f , oder ' Grabgarten in der Kaplans-

58 Rth. ( gaffe, 1. Klasse,

3) 42 UlKlftr. / _ , oder ) Grabgartcn auf dem Reichen-

12 Rth. 1 Sch.) fant>' 1- Masse

öffentlich meistbietend unter deu bei der Verlleiae- ruug zu eröffnenden Bedingungen, welche auch früher in der Registratur Großh. Stadtgerichts ein- gesehen werden können, versteigert werden

Gießen den 8. April 1842.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

783) Mittwoch den 25. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr,

soll die Lieferung des Oels und sonstigen Brenu- materials für die Stadt Gießen, ans der Bürqer- meisterei dahier an den Wenigstnehmenden vergeben werden. '

Gießen den 18. Mai 1842.

Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.

784) Die pro 1842 erfüllenden herrschaftlichen Schmtthammel sollen

Mittwoch den 25. d. M., Vormittags 9 Uhr, ZU Waldgirmes versteigert werden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird

Gießen den 13. Mai 1842.

Der Rentamtsvicar G. Leichtweiß.