Ausgabe 
18.6.1842
 
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Inzeigefilatt

-er Stadt Giessen.

23. Samstag den 18. Juni

1822.

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Frucht - und Victualienpreise zu Gießen vom 18. bis 25. Juni 1842.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . -

1 Kuhfleisch

1 Rindfleisch

1 Kalbfleisch.....

auch . . ....

1 Schweinefleisch . . . .

1 Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 gemischte Wurst ....

1 Bratwurst.....

1 Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett

1 Hammelsfett

1 Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

1 desgleichen, unausgelassen

fr.

10

8

8

5

9

8

12

8

15

16

20

16

13

13

20

18

Anm. DieZu- gaben dürfen in »etter nichts, als

in Fletsch von der­selben Gattung beiiehen, u. zwar aufioPfd.Fleisch nicht mehr als an- derthalbPfd.u.s. w. nach Propor­tion, welchesaufl Pfd. nichtvöllig 5 Sott) ausmacht. Köpfe, Fuße, Se- raub, wie auch die ganj blutigen und nichtgenießbaren StückevomHals, finit von der Zu- gabegänzlich aus­geschlossen.

Brodpreise.

Pf. 27 Loth Qt. Roggenbrod 2 u 17 ii » ii

5 h 2 n ii n

I8j Loth Qt. gemischtes Brod . . 5~ * in Wasserweck . . . 4 ii in Milchbrod . . . .

Bierpreise.

1 Maas ordinaires Bier . . . auch . . . .

1 Maas Doppelbier.....

Marktpreise.

1 Maas Milch.......

1 Pfund Butter auch . . . . .

3 Handkäse . . .

6 Eper . .......

1 Pfund Waizenmchl . . . .

1 ii grob geschälte Gerste . .

1 klein geschälte Gerste . .

Pf.

4

6

7

fr.

2

6

12

2

1

1

6 16

17

4

4

6

4 8

Frachtpreise.

Städte

Gemäs

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. >fl. fr.

Pf. fl. fr.

Pf- fl. t fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Darmstadt ....

das Malter

200] - -

- ---

- 4 40

- 2 42

_

Gießen......

das Malter

200i 11 30

200 6 -

165 3 40

2 45

4 48

-54

auch

Marburg am 26. Februar

das Mött

8 5

4 20

- 2 35-i

- 1 45

7 -

Wetzlar am 11. Juni.

der Scheffel

90; 4 40

84 2 40

72 1 35

1 10

Polizeiliche Bekanntmachungen.

23) Ein Paar Kinderschuhe, ein Feuerhaken und ein Geldbeutel

sind gefunden und auf dem Großh. Polizeibürcau dahier abgegeben worden.

Gießen am 16. Juni 1842.

24) Ta die dahier aus ledigen, dem Gewerbsstande angehörigen Bürgcrssöhnen bestehenden Vereine oder Gesellschaften, welche die Studirenden in Tragung von gleichen Abzeichen, in Commerciren und dergleichen nacbzuäffcn suchen, häufig Veranlassung zu Ercessen, namentlich zu Schlägereien, Ruhestö­rungen und sonstigen Illegalitäten gegeben haben; so wird in Gemäßbcit desfalls cingelangtcr böchster Ministerial-Verfügung und unter Hinweisung auf den Artikel 182. des Strafgesetzbuches das Fortbe­stehen der gedachten Vereine oder Gesellschaften hierdurch auf's Strengste untersagt.

Gleichzeitig werden die bestebenden Verordnungen vom 31. März 1773 und 28. Januar 1780, wonach alle Nachäffungen der Studirenden, sowie alle Nachtschwärmereien