Änzcigefilatt
-er t a t Giessen.
1842
M 2
Sonnabend den 8. Januar
Frucht-und Victualienpreise zu Gießen vom 8 bis 15. Januar. 1842.
Fleischpreis,
1 Pfund gutes Ochsenfleisch
1 „ Kuhfleisch . . .
t „ Rindfleisch . .
1 „ Kalbfleisch ■ .
auch ....
t „ Schweinefleisch .
1 „ Hammelfleisch gemch
1 „ Wurst von pur Schwi
1 „ gemischte Wurst .
i „ Bratwurst . .
1 „ Schwartemagen
1 „ geräucherter Speck
1 „ Schinken und Dörrflc
1 „ Rindsfett . . .
1 „ Hammelsfett. .
t „ Schweineschmalz, au
senes ....
1 „ desgleichen, unause
».
tet' ' inen,
isch .
sgelas-
elaffen
fr.
10
8
7
6
10
7
12
8
15
16
20
16
13
13
20
18
| < 1 I 1 1 1 1 1 1 1 i 1 1 joto L?
Anm. Die Zu gaben dürfen in wettcr nichks, als inFlcisch oonder- sclben Gattung bestehen, u. zwar aufioPfd.zicisch nicht mehr als an- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Proportion, welches anft Pfd. nichtoöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub, wie auch die ganzdlutigcnund nichtgenicßbarcn Stücke oom Hals, sind »on der Zu« gabcgänzlich ausgeschlossen.
Brodpreise.
— Pf. 27 Loth • Qt. Roggenbrot» .... 2 ii 17 n — ii ii . . . . '
5 ii 2 ii — ii ii . .
20 Loth — Qt. gemischtes Brod ......
5 « 2 ii Wafferweck .......
4| n — ii Milchbrod........
Bierpreise.
1 Maas ordinaires Bier....., .
auch........
1 Maas Doppelbier . ........
Marktpreise.
1 Maas Milch ........... .
1 Pfund Butter..........
auch.........
' 3 Handkäse.......... .
4 Eper.............
1 Pfund Waizenmehl ........
1 n grob geschälte Gerste......
1 . klein geschälte Gerste......
fr.
2
6
12
2 1
1
4
6
7
6
22
23
4
4
6
4
8
pf.
Fruchtpreise.
Städte
Gemas
Waizcn
Koru
Gerste
Hafer
6
rbscn
Linsen
Darmstadl ...
Gießen......
Marburg am 1. Januar
Wetzlar am 4. Dccbr.
das Malter das Malter auch
das Mött der Scheffel
Pf- 200 200
90
fl.
11
8
4
40
59
'Phi 2001
841
flZ fr.
6 .-
4' 20
2 3lj
'Pf-
165
72
fl.
4
3
2
1
fr.
30
25
40
3Pa
Illi 1^1
fl.
2
2
1
fr.
25
24
48
58
। 1 1 1 1
fl.
*4
fr.
32
Pf.
E
5
7
fr.
4
Besondere Bekanntmachung.
8) Es ist bereits durch die Schelle bekannt gemacht worden , daß die
Bürgerrneisterwahl
Montag den 10., Dienstag den 11., Mittwoch den 12. und Donnerstag den 13. Januar k. I., Vormittags von 9—12 Uhr,Statt findet.
Ich wiederhole hier diese Bekanntmachung und bemerke noch Folgendes:
Zeder diesige Ortsbürger ist nach dem Gesetze wählbar. —- Ausgeschlossen von dieser Wählbarkeit sind:
O sämmtliche activen Staatsbeamten, so wie Geistliche und Schullehrer;
2) diejenigen Ortsbürger, welche mit den Mitgliedern des Gemeinderaths in auf- oder absteigender Linie verwandt sind, oder die einen Bruder im Gemeinderath haben;
3) solche Personen, welche das Ortsbürgerrecht in der hiesigen Gemeinde zwar besessen haben, die desselben aber durch Verurtbeilung zu einer im Zuchthause verbüßten Strafe verlustig gcwordeu und in dessen Ausübung gehindert sind, und
4) Militärpersonen während des Dienstes.
Wer an den vorbemerkten vier Tagen nicht abstimmt, von dem wird angenommen, daß er dem Ergebniß der erfolgten Abstimmung beigetreten sei.


