Ausgabe 
8.1.1842
 
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Änzcigefilatt

-er t a t Giessen.

1842

M 2

Sonnabend den 8. Januar

Frucht-und Victualienpreise zu Gießen vom 8 bis 15. Januar. 1842.

Fleischpreis,

1 Pfund gutes Ochsenfleisch

1 Kuhfleisch . . .

t Rindfleisch . .

1 Kalbfleisch .

auch ....

t Schweinefleisch .

1 Hammelfleisch gemch

1 Wurst von pur Schwi

1 gemischte Wurst .

i Bratwurst . .

1 Schwartemagen

1 geräucherter Speck

1 Schinken und Dörrflc

1 Rindsfett . . .

1 Hammelsfett. .

t Schweineschmalz, au

senes ....

1 desgleichen, unause

».

tet' ' inen,

isch .

sgelas-

elaffen

fr.

10

8

7

6

10

7

12

8

15

16

20

16

13

13

20

18

| < 1 I 1 1 1 1 1 1 1 i 1 1 joto L?

Anm. Die Zu gaben dürfen in wettcr nichks, als inFlcisch oonder- sclben Gattung bestehen, u. zwar aufioPfd.zicisch nicht mehr als an- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Propor­tion, welches anft Pfd. nichtoöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub, wie auch die ganzdlutigcnund nichtgenicßbarcn Stücke oom Hals, sind »on der Zu« gabcgänzlich aus­geschlossen.

Brodpreise.

Pf. 27 Loth Qt. Roggenbrot» .... 2 ii 17 n ii ii . . . . '

5 ii 2 ii ii ii . .

20 Loth Qt. gemischtes Brod ......

5 « 2 ii Wafferweck .......

4| n ii Milchbrod........

Bierpreise.

1 Maas ordinaires Bier....., .

auch........

1 Maas Doppelbier . ........

Marktpreise.

1 Maas Milch ........... .

1 Pfund Butter..........

auch.........

' 3 Handkäse.......... .

4 Eper.............

1 Pfund Waizenmehl ........

1 n grob geschälte Gerste......

1 . klein geschälte Gerste......

fr.

2

6

12

2 1

1

4

6

7

6

22

23

4

4

6

4

8

pf.

Fruchtpreise.

Städte

Gemas

Waizcn

Koru

Gerste

Hafer

6

rbscn

Linsen

Darmstadl ...

Gießen......

Marburg am 1. Januar

Wetzlar am 4. Dccbr.

das Malter das Malter auch

das Mött der Scheffel

Pf- 200 200

90

fl.

11

8

4

40

59

'Phi 2001

841

flZ fr.

6 .-

4' 20

2 3lj

'Pf-

165

72

fl.

4

3

2

1

fr.

30

25

40

3Pa

Illi 1^1

fl.

2

2

1

fr.

25

24

48

58

1 1 1 1

fl.

*4

fr.

32

Pf.

E

5

7

fr.

4

Besondere Bekanntmachung.

8) Es ist bereits durch die Schelle bekannt ge­macht worden , daß die

Bürgerrneisterwahl

Montag den 10., Dienstag den 11., Mittwoch den 12. und Donnerstag den 13. Januar k. I., Vor­mittags von 912 Uhr,Statt findet.

Ich wiederhole hier diese Bekanntmachung und bemerke noch Folgendes:

Zeder diesige Ortsbürger ist nach dem Gesetze wählbar.- Ausgeschlossen von dieser Wählbar­keit sind:

O sämmtliche activen Staatsbeamten, so wie Geistliche und Schullehrer;

2) diejenigen Ortsbürger, welche mit den Mit­gliedern des Gemeinderaths in auf- oder ab­steigender Linie verwandt sind, oder die einen Bruder im Gemeinderath haben;

3) solche Personen, welche das Ortsbürgerrecht in der hiesigen Gemeinde zwar besessen haben, die desselben aber durch Verurtbeilung zu einer im Zuchthause verbüßten Strafe ver­lustig gcwordeu und in dessen Ausübung ge­hindert sind, und

4) Militärpersonen während des Dienstes.

Wer an den vorbemerkten vier Tagen nicht ab­stimmt, von dem wird angenommen, daß er dem Ergebniß der erfolgten Abstimmung beigetreten sei.