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Zugleich werden die piefigen Einwohner auf die unter den gegenwärtigen Umständen dringend gebotene Revaeci'nation aufmerksam gemacht und denselben die Benutzung dieses einzig sichern Verwahrungsmittels gegen Ansteckung durch Blatterngift angelegentlichst empfohlen.
Gießen den 28. November 1842.
Der Großh. Hess. Kreisrath
_ Prinz.
Edictalladungeu. Besondere Bekanntmachungen.
1712) Die Erben der Georg Philipp Andermanns Eheleute in Kleinlinden haben folgende, von ihren Eltern herrührenden Immobilien, als:
41 Klftr. od. 8 Rth. Haus mit Hofraum,
54 ,, „ 12 ,, Acker im Krautfeld,
159 „ „ 34 „ Acker auf der kleinen
Haid,
233 Klftr. od. 51 Rtb. Acker hinter den Weingärten,
186 „ „41 ,, Acker über der Heege
veräußert, ohne jedoch ihr Eigenthum daran urkundlich nachzeigen zu können. — Sollte daher irgend jemand Ansprüche au diese Immobilien haben, so-hat er dieselben so gewiß binnen 8 Wochen a dato dahier geltend zu machen, als sonst darauf keine Rücksicht genommen wird, und die Eigenthumsurkunde die Bestätigung erhalte. —
Gießen, den 25. October 1842.
Gr. Hesi. Stadtgericht.
Mül ler.
1778) Forderungen an den Nachlaß des Hartmann Balser Arnold dahier, sind, soweit solche nicht bereits angemeldet worden, binnen 8 Tagen dahier anzuzeigen, widrigenfalls solche bei der Erbverthei- lung nicht berücksichtigt werden können.
Gießen am 2. Decbr. 1842.
Das Großh. Stadtgericht Müller.
1740) Wer Zahlungen an die Verlassenschaft des August Heichelheim von hier zu leisten hat, hat dieses binnen 14 Tagen, und zwar an den Cura- tor Michael Stern dahier so gewiß zu bewirken, als sonst er sich die dadurch entstehenden Nachtheile selbst beizumeffen hat. Ebenso werden diejenigen, die Forderungen an diese Masse zu machen haben, dieselben so gewiß binnen gleicher Frist dahier an- melden, als sonst darauf bei Abschluß des Inventars keine Rücksicht genommen wird.
Gießen den 18. Äovbr. 1842.
Gr. Hess. Stadtgericht.
Müller.
1769) Wer durch Vermittelung des landwirth- schastlichen Vereins russischen und Seeländcr-Lein-, Lucerne-, Klee> und Esparsette-Samen von guter Qualität .und auf billige Weise zu erhalten wünscht, beliebe dieses bis Ende d. A. bet mir anzuzeigen.
Gießen, den 29. Novbr. 1842.
Der Gr. Bürgermcijkr G g. Reiber.
1747) Zur Empfangnahme der Zinsen, welche hiesige Einwohner und Dienstboten von den bei der Sparkasse angelegten Capitalien für das Jabr 1842 zu foidern haben, werden nachstehende Termine festgesetzt und zwar Vormittags von 7 bis 12 Uhr, 1) Montag, den 5. December, 2) Montag, den 12. December, 3) Montag, den 19. December, 4) Dienstag, den 27. December.
Die Interessenten werden daher eingeladen, au diesen Tagen ihre Zinsen zu empfangen uno bierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimi- ren. Die Zahlung kann nur an den festgesetzten Tagen und auch nicht Mittwochs geschehen, weil au diesem Tage die Landleute Zahlungen zu empfangen und zu leisten haben und hiesige Einwohner am Mittwoch zurückgewiesen werden müssen.
Die Creditoren, welche die verfallenen Zinsen dem Capital zugeschrieben haben wollen und nicht persönlich erscheinen können, haben ihre Schuldscheine vorzeigen und in diese die Zinsen eintragen zu lassen.
Die Zinsen-Empfänger, welche an den bestimmten Tagen Vormittags zeitig sich einfinden, können sogleich befördert werden, und ich ersuche daher insbesondere die Dienstherrschaften, ihr Gesinde hiernach zu belehren.
Gießen den 1. Decbr. 1842.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse Kehr.
Versteigerungen.
1770) Die Anschaffung und Unterhaltung eines Fasclebers für die Stabt Gießen wird


