Anzeigeblatt -erSta-t Giessen.
Samstag den 3. December. R8T2.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 3. bis 10. December 1842.
Fleischpreise.
1 Pfund gutes Ochsenflcisch . . .
1 „ Kuhfleisch......
1 „ Rindfleisch
1 „ Kalbfleisch
auch
1 „ Schweinefleisch . ... .
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ gemischte Wurst ....
1 „ Bratwurst.....
t „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett .
1 „ Hammelsfett
1 „ Schweineschmalz, ausgelas
senes 1 „ desgleichen, unausgelaffen
kr.
io
8
7
5
11
6
12
8
15
16
20
16
13
13
20
18
Pf.! Mn tu. Die Zu 9 I gaben dürfen in " ! weiter nichts, als
in Fleisch von derselben Gattung begehen, u. zwar anfioPfd.Fleisch nicht mchralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Proportion, welches auf i Pfd. nichtvöllig 5 Lath ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wieauchdic ganzblutigenund nichtgenictzbaren Stücke vom Hals, sind von der Zu- gabcgänzlich ausgeschlossen.
Brodpreise.
— Pf. 21 Loth • Qt. Roggenbrod 1//3 i if — h n
3 h 30 // — u if
16 Loth — Qt. gemischtes Brod .
5 /' 1 " Wafserwcck . .
4 « 1 » Milchbrod . . .
BierpreLse.
1 Maas ordinaircs Bier . .
auch . . .
1 Maas Doppelbier ....
Marktpreise
1 Maas Milch .....
1 Pfund Butter auch ....
3 Handkäse
3 Eher
1 Pfund Waizenmehl . . .
1 t grob geschälte Gerste .
1 « klein geschälte Gerste .
kr. Pf.
2
6
12
2
1
1
4
6
7
6
22
23
4
4
6
4
8
Frachtpreise.
Städte
Gemas
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf- fl- । kr.
Pf- fl- | kr.
Pf. fl. >kr.
Pf. fl- kr.
Pf. fl- kr.
Pf. fl- kr
Darmstadt ....
das Malter
200 — -
- 5 -
Gießen......
das Malter
200 10 50
200 8 30
165 6 30
— 4 35
— 9 36
- 9 86
Marburg am 26. Februar.
das Mötss
- 8!54J
— 4 20
— 2 35;
- 1 45
— — —
- 7 -
Wetzlar am 24. November
der Scheffel
90 4| 34
84 3 32
72 2 47
— 1] 53
Polizeiliche Bekanntmachungen.
55) Ein Pelzbandschuh, ein Boa, ein Federmesser und drei Messer
sind gefunden und auf Großb. Polizeibureau dahier abgegeben worden.
Gießen den 1. December 1842.
56) Den Ausbruch -er Menschenblattern betreffend.
Wegen Ausbruchs der Menschenblattern in hiesiger Stadt und andern Orten des Kreises habe ich, nach gesetzlicher Vorschrift, eine außerordentliche Gesammtimpfung angeordnet, was unter dem Anfügen hierdurch veröffentlicht wird, daß den Aufforderungen des Großh. Physicats- arztes bezüglich der impfpflichtigen Kinder von deren Eltern und Versorgern bei Vermeidung gesetzlicher Ahndung pünktliche Folge zu leisten ist.


