Anzeigeblatt -erSta-t Giessen.

Samstag den 3. December. R8T2.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 3. bis 10. December 1842.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochsenflcisch . . .

1 Kuhfleisch......

1 Rindfleisch

1 Kalbfleisch

auch

1 Schweinefleisch . ... .

1 Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 gemischte Wurst ....

1 Bratwurst.....

t Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett .

1 Hammelsfett

1 Schweineschmalz, ausgelas­

senes 1 desgleichen, unausgelaffen

kr.

io

8

7

5

11

6

12

8

15

16

20

16

13

13

20

18

Pf.! Mn tu. Die Zu 9 I gaben dürfen in " ! weiter nichts, als

in Fleisch von der­selben Gattung begehen, u. zwar anfioPfd.Fleisch nicht mchralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Propor­tion, welches auf i Pfd. nichtvöllig 5 Lath ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wieauchdic ganzblutigenund nichtgenictzbaren Stücke vom Hals, sind von der Zu- gabcgänzlich aus­geschlossen.

Brodpreise.

Pf. 21 Loth Qt. Roggenbrod 1//3 i if h n

3 h 30 // u if

16 Loth Qt. gemischtes Brod .

5 /' 1 " Wafserwcck . .

4 « 1 » Milchbrod . . .

BierpreLse.

1 Maas ordinaircs Bier . .

auch . . .

1 Maas Doppelbier ....

Marktpreise

1 Maas Milch .....

1 Pfund Butter auch ....

3 Handkäse

3 Eher

1 Pfund Waizenmehl . . .

1 t grob geschälte Gerste .

1 « klein geschälte Gerste .

kr. Pf.

2

6

12

2

1

1

4

6

7

6

22

23

4

4

6

4

8

Frachtpreise.

Städte

Gemas

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf- fl- kr.

Pf- fl- | kr.

Pf. fl. >kr.

Pf. fl- kr.

Pf. fl- kr.

Pf. fl- kr

Darmstadt ....

das Malter

200 -

- 5 -

Gießen......

das Malter

200 10 50

200 8 30

165 6 30

4 35

9 36

- 9 86

Marburg am 26. Februar.

das Mötss

- 8!54J

4 20

2 35;

- 1 45

- 7 -

Wetzlar am 24. November

der Scheffel

90 4| 34

84 3 32

72 2 47

1] 53

Polizeiliche Bekanntmachungen.

55) Ein Pelzbandschuh, ein Boa, ein Federmesser und drei Messer

sind gefunden und auf Großb. Polizeibureau dahier abgegeben worden.

Gießen den 1. December 1842.

56) Den Ausbruch -er Menschenblattern betreffend.

Wegen Ausbruchs der Menschenblattern in hiesiger Stadt und andern Orten des Kreises habe ich, nach gesetzlicher Vorschrift, eine außerordentliche Gesammtimpfung angeordnet, was un­ter dem Anfügen hierdurch veröffentlicht wird, daß den Aufforderungen des Großh. Physicats- arztes bezüglich der impfpflichtigen Kinder von deren Eltern und Versorgern bei Vermeidung gesetzlicher Ahndung pünktliche Folge zu leisten ist.