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dahier abgegeben worden.

39) Ein Arbeitsbeutel, ein Armbracclct von Seide, ein Stiefel, ein Thalerstück und ein lederner Schuh, find gefunden und auf Gr. Polizeibürcau Gießen am 26. August 1841.

Edl'ctalladmrgen.

1108) Alle, welche an den Kaufmann (Son* rad Debus jun. dahier, Forderungen bilden zu können glauben, werden hierdurch aufgcfordert, dieselben so gewiß '

Montag den 30. August d. I., Morgens 10 Uhr, dahier anzugebcn, als sic sonst bei dem ausge­nommen werdenden Vermögensverzeichniß und bei dem etwa zu Stande kommenden Vergleiche zwi­schen den bekannten Gläubigern und dem Vater des Schuldners, nicht berücksichtigt werden können.

Gießen den 26. Juli 1841.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. Dr. Zimmermann.

1205) Eine von Caspar Schuch und dessen Ehefrau, geb. Paul zu Tann am 26. Juli 1815 der Elisabethe Zülch von Allmers­hausen, über ein Darlchn von 100 Thalcrn ausgestellte Schuld- und Pfandverschreibung ist angeblich verloren gegangen, über die Rückzah­lung des Darlehns auch eine von der Gläubi­gerin unterzeichnete Privatguitlung vorgczeigt worden. Auf den Antrag der Schuldner werden die etwaigen Besitzer gedachter Pfandurkunde, so wie die beschcinigtermaßen nach Nordamerika aus- qewgnderte und unbekannt wo sich aufhaltende Darleihen» hierdurch aufgeforoert, binnen 6 Wo­chen und längstens in dem auf den

2 9. September d. Z., vor das unterzeichnete Gericht anbcstimmten Ter­mine, die fragliche Pfandurkunde zu produciren und ihre Rechte daraus geltend zu machen, als' sonst, unter Ausschließung ihrer damit, die Ur­kunde für erloschen erklärt werden wird.

Hersfeld am 13. August 1841.

Kurfürstlich Hess. Landgericht.

B e ch t e l.

vdt. Schraub.

Besondere Bekanntmachung.

1219) Erstreckung der Frist zur Offenlegung des Grundbuchs der Gemarkung Watzenborn, Steinberg und Ober­steinberg.

Die in der Bekanntmachung vom 11. Mai

1840 (conf. Großh. Hess. Zeitung JVä 154, 209, 278) zur Offenlegung und Berichtigung der Grund­bücher der Gemarkungen Watzenborn, Steinberg und Oberstcinberg bestimmte Frist wird auf den Antrag des Ortsvorstandcs dieser Gemeinden nach Maasgabe des Gesetzes vom 12. Januar l. I. auf 3 Monate erstreckt und dieses mit dem An­fügen öffentlich bekannt gemacht, daß diese Frist mit dem 20. November l. I. abläuft, und daß alsdann alle in der oben erwähnten Bekanntma­chung angcdrohten Nachtheile unwidenuslich ein- treten. Gießen den 16. August 1841.

Großh. Hess. Landgericht das. P l o ch.

Versteigerungen.

H85) Versteigerung des Grummetgrases von den herrschaftlichen Wiesen im Rentamte Gießen.

Das Grummctgras auf den herrschaftlichen Wiesen wird in folgender Ordnung und in den bekannten Looöabtheilungen versteigert:

1) Donnerstag den 26. August, Mittags 11 Uhr, in der Behausung des Wiesenwärters Wal­ter zu Daubringen, von 26 MorgeN- auf der Sorau;

2) Freitag den 27. August, Vormittags 9 Uhr, in der Behausung des Wirths Schiesser zu Wieseck, von 114 Morgen auf der Au;

3} denselben Tag, Nachmittags 2 Uhr,

bei dem Gasthause zum Pfau in Gießen, von 122 Morgen auf der Weid- rind Burg­wiese;

4) Montag den 30. August, Mittags 11 Uhr, auf dem Gemeindehanse in Königsberg, von den in dasiger Gemarkung befindlichen Wiesen;

5) Freitag den 3. September, Vormittags^ Uhr, bei der Steinberger Mühle, auf der Straße von Gießen nach Steinberg, von 39 Mor­gen in Leihgesterner und 57 Morgen in Watzenborner Gemarkung.

Gießen den 19. August 1841.

Der Großh. Rentamtmann Schneider.