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3 eine solche von 10 fr. nach Maaßgabe der Verordnung vom 24. Februar 1837 §. 1 pos 1. von dem Inhaber des Viehs in Anspruch zu nehmen. Es kann sich hierbei gedruckter Formulare

bedient wibeeiti)1(td) bcn Bestimmungen unter 1 und 2 erforderlichen Viehgesundheitsscheine sollen von dem Inhaber des Rindviehs der Polizeibehörde des Markt-Ortes, oder, für den Fall unter 2, des Ortes, in welches das Vieh als verbleibend gebracht wird, innerhalb drei Stunden nach der An­kunft daselbst zur Verificirung und Visirung vorgelegt werden. .

7) Dasjenige Rindvieh, welches mit dem nach 1 und 2 erforderlichen Viehgesundhettsschem nicht versehen ist, soll an dem Orte seiner Bestimmung nicht eher zugelassen und ausgenommen wer­den, als bis es und zwar auf Kosten seines Inhabers von den zur Prüfung und Besichtigung be­rufenen Sachverständigen untersucht und rücksichtlich seines Gesundheitszustandes unverdächtig befun. den und bezeugt worden ist.

Gießen den 27. November 1840. Der Großh. Hesfi Kreisrath.

p K. C h r. Knorr.

Formular zu d e n V i c h - G esn n d h e i t s sch e i n e n. Vieh-Ges undhcitsfchein. gültig für . . . Tage.

< (Kreis- oder Landrathsbezirk) (Gemeinde)

", Der Großh. Hess. (Bürgermeister, Beigeordnete,

Signalement Polizei-Commissär) der Gemeinde. ........

des neben bemerkten Thiers. bezeugt hiermit dem ........ . .

aus ............ welcher von hrer das Gattung: neben signalisirte Stück Rindvieh nach .....

Geschlecht: verbringen will, daß an dem hiesigen

9®tbe: Orte keine ansteckende Krankheit unter der Thier-

Hörner: gattung herrscht, welcher das fragliche Stück an-

Mähnen: gehört, und daß letzteres, nach genommener pflicht-

Schweif: mäßiger Verlässigung> gesund ist.

Besondere Zlbzeichen: Das Thier geht am .... um

Unterschrift des Inhabers: .... Uhr an seinen Bestimmungsort ab.

........ den ... ten.......

62) Ein Paar Quasten, ein Federmesser, ein Paar seidene Stauchen, ein Gesangbuch, ein weißes Sacktuch, sind gefunden und auf Großh. Polizeibnreau dahier Gießen den 26. November 1840.

ein Büchsenranzen,

ein neusilberner Pfeisenbeschlag und ein Arbeitsbeutel, worin ein Paar

Stauchen befindlich, abgegeben worden.

Edictalladung.

1582) Forderungen an den Nachlaß des da­hier verstorbenen Kupferschmied-Gesellen Jacob Ziegler aus St. Gallen, sind im Termin,

Donnerstag den 3. Decbr., Vormittags, dahier anzuzeigen.

Gießen den 25. November 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht.

M ü l l e r.

Besondere Bekanntmachungen.

1581) Von der nachgegebenen, großen An­zahl der hiesigen Salzauswieger ist der Ver­kehr zwischen diesen und dem Magazin auf eine Art ausgeführt worden, welche mancherlei un­gehörige Erschwerungen wahrnehmen ließ. Zu de­ren Begegnung wird den Salz-Auöwiegern zu Gießen im Sinne hoher Anordnung eröffnet, daß, bis auf Weiteres, vom 1. Decbr. d. I. an,