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Besondere Bekanntmachungen.

661) Offenlegung der Grundbücher der Gemar­kungen Watzenborn und Steinberg, Ober­steinberg und Wieseck.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch

1) der Gemarkung Watzenborn und Steinberg, auf dem Bürgermeisterei-Bureau zu Watzen­born;

2) der Gemarkung Obersteinberg, auf dem Bürgermeisterei-Büreau zu Watzenborn;

Z) der Gemarkung Wieseck, auf dem Bür­germeisterei-Büreau zu Wieseck offen gelegt worden ist.

Die Betbeiligten sind befugt, diese Grund­bücher während der Zeit der Offenlegung in die­sen Localen einzusehen, auch gegen die Gebüh­ren von den betreffenden Großh. Bürgermeistern Grundbuchs-Auszüge (Geschosse) zu verlangen. Auch werden sie, durch dieselben, auf die von den Feldgeschwornen entdeckt werdenden, sie be­treffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.

Allen denjenigen, welche sich bei der Angabe des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6, geschrieben sechs Monaten, ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei den Großh. Bürgermeistern der gedach­ten Gemeinden, vor welche sie ihre etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen, und insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeitcn zustän­digen Gerichte geltend zu machen.

Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen.

Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen dersel­ben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt haben.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn die erwähnten Grundbücher angeben, in Bezug auf die Personen der Besitzer in alle» den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Vereinigung bei dem Bürgermeister zu Protokoll gegeben/noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben, noch erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur Anzeige gebracht worden ist.

Die unerstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem .30. (dreißigsten) November laufenden Jahres zu Ende.

Gießen den 11. Mai 1840.

Gr. Hess. Landgericht das.

P l o ch.

676) Die seither von demDecanats-Kirchenrechner Faber versehenen Geschäfte eines Erhebers der Kirchenfonds sind dem Nechnungspracticanten, vorhinigen Scribenten Großh. Rentamts, Carl Dauernheim dahier, übertragen worden, welches ich auf höhere Veranlassung mit dem Bemerken zur Kennrniß der hiesigen Einwohner bringe, daß Zahlungen bei Strafe nochmaliger Be­richtigung nur an den neuen Erheber geleistet werden dürfen.

Gießen den 20. Mai 1840.

Der Beigeordnete Christian Schneider.

648) Ungeachtet es schon mehrmals bekannt gemacht wurde, daß die Einlagen und Zahlun­gen bei der Spar- und Leihkasse nur an dem, auf den Mittwoch in jeder Woche bestimmten Geschäftstag, geschehen können, weil nur an die­sem Tag der Rechner und der Controleur in dem Geschäftslocale anwesend sind, und die Casse ge­öffnet ist, so werden doch beinahe täglich Ein­lagen und Ziusenzaklungen offerirt und dadurch unangenehme Störungen veranlaßt.

Die Großh. Herrn Bürgermeister werden da­her ersucht, in ihren Gemeinden nochmals bekannt zu machen, daß nur Mittwoch Vormittags Zah­lungen angenommen und geleistet werden können.

Zugleich wird bemerkt, daß Capital-Einla- gen gegen 3|% Zinsen bei der Spar- und Lcih- kasse geschehen und in der Regel ohne vorausge­gangene Kündigung zurück empfangen werden könne». Gießen den 21. Mai 1840.

Hofmann.

Versteigerungen.

673) Auf Antrag der Erbinteressenten soll die zum Nachlaß des Wirths Heinrich Deibel in Wieseck gehörige Hofraithe,

Montag den 25. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, nochmals öffentlich versteigert werden.

Zugleich wird zur öffentlichen Versteigerung der, zu dem bezeichneten Nachlaß gehörigen Mobilien, Hausrath aller Art, Bett- und Weißzeug, Wirthschaftsgeräthe rc., Termin auf

Freitag den 29. Mai d. I.,

Morgens 8 Uhr, bestimmt. Gießen den 19. Mai 1840.

Großh. Hess. Landgericht das.

P l o ch.

675) Montag den 25. Mai d. I., Nachmit­tags 2 Uhr, soll auf dahiesigcm Nathhause daö zum Nachlaß des Bürgers und Fuhrmanns Jcre-