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15) ein Pfandhauszettel, 19) eine Tasche mit einem Sacktuch,
16) ein Pfeifenrohr, 20) ein Halstuch, und
17) eine silberne Medaille, 21) ein Sporn.
18) ein Sonnenschirmchen,
29) Eine Serviette, ein Regenschirm-Griff, und eine Uhr mit metallenem Gehäus
sind gesunden und auf Großherzogl. Polizeibüreau abgeliefert worden. Gießen am 21ten Mai 1840.
Edictalladungen.
358) lieber das Vermögen des Joh. Wagner HI, Sohn, oder 5. zu Crumbach, ist der Con- curs erkannt worden, es werden daher alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an das Vermögen des genannten Wagner Ansprüche haben, hierdurch aufgefordert, dieselben sogewiß Montag den 25. Mar d. I.,
Morgens 9 Uhr, entweder in Selbstperson oder durch gehörig, auch zum Vergleich Bevollmächtigte, geltend zu machen und die Gründe, worauf sie etwaige Vorzugsrechte stützen wollen, anzugeben, als sie sonst ohne weiteres Präclnsivdecret von der Waffe ausgeschlossen werden und beziehungsweise angenommen wird, die Location der Forderungen wäre dem Ermessen des Gerichts überlassen worden.
Der Termin ist zugleich zum Versuch der Güte und zur definitiven Wahl eines Curators bestimmt.
Gießen den 29. Februar 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller. H a b e r k o r n.
655) Der gewesene Ortsbürger Jacob Wenzel und Marie, dessen Ehefrau, zu Langgöns, haben nachbemerkte Kapitalien unter Verpfändung ihrer Güterstücke ausgenommen:
1) bei der Großh. Universitäts-Wittwenkasse 27 fl.
2) bei der Großh. Universitätskasse 70 ft. „die Zeit der Aufnahme ist im Hypothekenbuch nicht angegeben."
3) bei Jungfer Sell zu Langgöns am 14. Januar 1805 200 fl., welche Kapitalien abgetragen, die Verbriefungen aber verloien sein sollen. Man fordert daher diejenigen, welche diese SchuldurkundeU besitzen und Ansprüche daraus haben, hierdurch auf, dieselben binnen 4 Wochen dahier vorzulegen, widrigenfalls dieselben als vernichtet angenommen, die Einträge im Hypothekenbuch gelöscht, den Erben der Schuldner über die Güter
stücke wie mit ihrem freien Eigenthum zu verfahren, gestattet werden wird.
Gießen den 11. Mai 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
652) Nachdem der Vormund der Kinder des dahier verstorbenen Lohgerbermeisters Heinrich Sauer, Tuchmachermeister Johannes Hering dahier, bei dem unterzeichneten Gericht angezeigl, daß er außer Stand sey, die gleichzeitig andrin- genden Gläubiger seiner Curanden vollständig zu befriedigen, und deshalb denselben das väterliche Vermögen seiner Curanden abgetreten hat, so werden diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dieses Vermögen zu machen haben, aufgefordert, solche in dem, hierzu auf
Sonnabend den 20ten Juni d. I.,
. Morgens 10 Uhr,
in das Gcschäftsl^cal des unterzeichneten Gerichts, bestimmten Termin entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, unter Vorlegung aller darüber sprechenden Urkunden, summarisch zu liquidiren und zu begründen, zugleich zu Abwendung eines förmlichen Concurses den Güteversuch zu gewärtigen, bei Meidung des RechtsrinchtKeils, daß die dabei Nichterscheinenden alL dem Beschluß der Mehrheit beitretend angesehen werden.
Sollte die Güte »nicht zu Stande kommen, so haben die Gläubiger gleichzeitig über die Wahl eines Masse-Curators sich zu vereinigen, widrigenfalls der in der Person des Procurators Marlin vorläufig bestellte Kurator beibehalten werden soll.
Marburg den 4ten Mai 1840.
Kurfürst!. /Hess. Landgericht daselbst. Wilkens.
Begl. Fleischmann.


