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15) ein Pfandhauszettel, 19) eine Tasche mit einem Sacktuch,

16) ein Pfeifenrohr, 20) ein Halstuch, und

17) eine silberne Medaille, 21) ein Sporn.

18) ein Sonnenschirmchen,

29) Eine Serviette, ein Regenschirm-Griff, und eine Uhr mit metallenem Gehäus

sind gesunden und auf Großherzogl. Polizeibüreau abgeliefert worden. Gießen am 21ten Mai 1840.

Edictalladungen.

358) lieber das Vermögen des Joh. Wagner HI, Sohn, oder 5. zu Crumbach, ist der Con- curs erkannt worden, es werden daher alle Die­jenigen, welche aus irgend einem Grunde an das Vermögen des genannten Wagner Ansprüche haben, hierdurch aufgefordert, dieselben sogewiß Montag den 25. Mar d. I.,

Morgens 9 Uhr, entweder in Selbstperson oder durch gehörig, auch zum Vergleich Bevollmächtigte, geltend zu ma­chen und die Gründe, worauf sie etwaige Vor­zugsrechte stützen wollen, anzugeben, als sie sonst ohne weiteres Präclnsivdecret von der Waffe aus­geschlossen werden und beziehungsweise angenom­men wird, die Location der Forderungen wäre dem Ermessen des Gerichts überlassen worden.

Der Termin ist zugleich zum Versuch der Güte und zur definitiven Wahl eines Curators bestimmt.

Gießen den 29. Februar 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. H a b e r k o r n.

655) Der gewesene Ortsbürger Jacob Wenzel und Marie, dessen Ehefrau, zu Langgöns, haben nachbemerkte Kapitalien unter Verpfändung ihrer Güterstücke ausgenommen:

1) bei der Großh. Universitäts-Wittwenkasse 27 fl.

2) bei der Großh. Universitätskasse 70 ft. die Zeit der Aufnahme ist im Hypothe­kenbuch nicht angegeben."

3) bei Jungfer Sell zu Langgöns am 14. Januar 1805 200 fl., welche Kapitalien abgetragen, die Verbriefun­gen aber verloien sein sollen. Man fordert da­her diejenigen, welche diese SchuldurkundeU be­sitzen und Ansprüche daraus haben, hierdurch auf, dieselben binnen 4 Wochen dahier vorzu­legen, widrigenfalls dieselben als vernichtet an­genommen, die Einträge im Hypothekenbuch ge­löscht, den Erben der Schuldner über die Güter­

stücke wie mit ihrem freien Eigenthum zu ver­fahren, gestattet werden wird.

Gießen den 11. Mai 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

652) Nachdem der Vormund der Kinder des dahier verstorbenen Lohgerbermeisters Heinrich Sauer, Tuchmachermeister Johannes Hering da­hier, bei dem unterzeichneten Gericht angezeigl, daß er außer Stand sey, die gleichzeitig andrin- genden Gläubiger seiner Curanden vollständig zu befriedigen, und deshalb denselben das väter­liche Vermögen seiner Curanden abgetreten hat, so werden diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dieses Vermögen zu machen haben, aufgefordert, solche in dem, hier­zu auf

Sonnabend den 20ten Juni d. I.,

. Morgens 10 Uhr,

in das Gcschäftsl^cal des unterzeich­neten Gerichts, bestimmten Termin entwe­der in Person, oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, unter Vorlegung aller darüber sprechenden Urkunden, summarisch zu liquidiren und zu be­gründen, zugleich zu Abwendung eines förmlichen Concurses den Güteversuch zu gewärtigen, bei Meidung des RechtsrinchtKeils, daß die dabei Nichterscheinenden alL dem Beschluß der Mehr­heit beitretend angesehen werden.

Sollte die Güte »nicht zu Stande kommen, so haben die Gläubiger gleichzeitig über die Wahl eines Masse-Curators sich zu vereinigen, widrigenfalls der in der Person des Procurators Marlin vorläufig bestellte Kurator beibehalten werden soll.

Marburg den 4ten Mai 1840.

Kurfürst!. /Hess. Landgericht daselbst. Wilkens.

Begl. Fleischmann.