Änzeigeblatt der Stadt Giessen.
33. Samstag den 13. August 1840.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 15. bis 22. August 1840.
_____Fdeischpre ise.
fr.
1 Pf.
Wroöprcise.
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Pf.
1 Pfd gutes Ochsenfleist kIZ.WZZ 1 " Kubfleisch . .
1 „ Rindfleisch . .
= 1 " Kalbfleisch . .
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1 ,, Schweinefleisch.
1 " Hammelfleisch gen g-.g- .S = 1 ,, Wurst von purSch
eff- 1 n gemischte Wurst = 5®'7-'S-=>&1- 1 " Bratwurst . .
1 " Schwartemagen "ffKIsZKL 1 " geräucherter Sperl „ Schinken und Dör =e 1 " Rindsfelt . .
1 ,, Hammelsfett . “'S 1 " Schweineschmalz,
lasseneS. . . .
a 1 ,, desgl. unausgelaffe
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— Pfd. 25 Ltb. — Qt. Roggenbrot! . . .
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20 Lth. — Qt. gemischtes Brod ....
! 6 « — „ Wasserwerk .....
5 „ Milchbrob ......
Wierpreise.
1 Maas vrdinaires Bier......
auch......
1 Maas Doppelbier .......
Marktpreise.
1 Maas Milch.........
1 Pid. Butter.........
auch.......
3 tzandkäse ..•........
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1 Pfd. Waizenmebl .......
1 grob geschälte Gerste ....
1 " klein geschält«- Gerste . .
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_____________df r u ch l p r e i s e.
Städte.
G e m ä s
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 28. Juni
Wetzlar am 8. August
das Malter das Malter auch da« Mött der Scheffel
Pf. 200 209
90
fl. I fr.
9 30
8|2O
41 9
Pi.
200
180
84
fl.
(
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5
2
fr.
10
35
20
46
Pf.
170
72
fl.
4
4
2
fr.
20
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Pf-
55
fl.
3
3
-
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Pf.
fl.
5
5
fr.
20
20
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fl.
6
7
fr.
40
Polizeiliche Bekanntmachung.
42) Ein buntes Sacktuch, mehrere Schlüsseln und eine Mantelkordel mit Quasten, sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden.
Desgleichen ist in der Nähe hiesiger Stadt ein Hühnerhund aufgefangen und in Verwahrung genommen worden. Gießen den 13. August 1840.
Edictalladungen.
1043) Nachdem bei entstandener Güte unter den Gläubigern des verstorbenen Lohgerbermeisters Henrrich Sauer dahier, über dessen Vermögens-Nachlaß unterm 30. Juni d. I. der förmliche Concurs erkannt worden ist, so werden alle und jede Gläubiger des edachten Lohgerbers
Heinrich Sauer, cs mögen sich dieselben bereits gemeldet haben ober nicht, hiermit öffentlich vorgeladen, in dem zum Liquidiren der Forderungen auf
den 3. Octobcr 1. I., Morgens 10 Uhr, bestimmten Termine, vor unterzeichnetem Gerichte persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche an die Masse gegen


