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davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hätten.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, ivie ihn das Grundbuch angiebt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und die Größenangaben in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürgermeister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist. —
Die unerstrcckliche Frist geht mit dem 10. September 1840 zu Ende.
Gießen den 15. Februar 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.
Besondere Bekanntmachungen.
425) Bekanntmachung, die Erledigung der Reklamationen gegen die Personalsteuer-Ansätze für das Jahr 1840 betreffend.
Diejenigen Einwohner der hiesigen Stadt, welche innerhalb des vcrordnungsmäßig anberaumten Termins gegen ihre Personalsteuer-Ansätze für das laufende Jahr eine Beschwerde eingelegt haben, werden hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß die von hochpreißlicher Ober-Finanz- Kammer lr. Sect. bestellten neuen Experten sich im Laufe der nächsten Woche in den betreffenden Wohngebäuden einfinden werden, um auf Kosten des unterliegenden Theils eine nochmalige Abschätzung und Ausscheidung des Miethwerthes des in Betracht kommenden Locals vorzunehmen.
Gießen den 8. April 1840.
Schüler,
* Stcuerkommissair.
Versteigerungen.
299) Die zum Nachlaß des Wirths Heinrich Deibel zu Wieseck gehörigen Immobilien, als:
1) zwei Wohnhäuser, Scheuer, Stallung und etwa z Morgen großer Garten;
2) obngefähr 8 — 9 Morgen Ackerland und Wiesen in den besten Lagen der Feldgemarkung von Wieseck;
3) ein Kiefernwald, ohngcfähr H Morgen haltend,
sollen auf Antrag der Erbintereffenten, Dienstag den 14. April d. I.,
Vormittags 10 Uhr, zu Wieseck in der oben bezeichneten Hofraithe, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Die Gebäude, sowie der dabei befindliche Garten sind zur Wirthschaftsbetreibung gehörig eingerichtet, und durch ihre günstige Lage in geringer Entfernung von Gießen, ganz besonders dazu geeignet.
Gießen den 3. März 1840.
Großh. Hess. Landgericht das. P l o ch. Stein.
392) Hausverkarrf.
Familienverhältnisse veranlassen mich, mein an dem Wicseckerweg, der Taubcntränke gegenüber, gelegenes Gastbaus zum Pfau, mit allen dazu gehörigen Gebäuden und dem durch eine Heege mit der Bereitschaft verbundenen großen Gemüs- und Grasgarten, unter sehr vor- theilhasten Bedingungen, wozu namentlich gehört, daß der größte Theil des Kaufschillings verzinslich stehen bleiben kann, und die bei der Steigerung näher bekannt gemacht werden,
Mittwoch den 15. dieses Monats, Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigcm Rathhause einer Versteigerung auszusctzen, wozu ich Kaufliebhaber hierdurch cinlade.
Um keine Störung meines Geschäfts durch diese Anzeige zu veranlassen, bemerke ich zugleich, daß, wenn der beabsichtigte Verkauf durch die Steigerung nicht zu Stande gebracht werden sollte, die Wirthschaft von mir, vor wie nach, mit der möglichsten Sorgfalt betrieben werden wird.
Gießen den 2. April 1840.
Christian Schneider.
425) Die Lieferung des Brennbolzbedarfs des Großh. Hofgerichts dahier für 1840, bestehend in 80 Stecken Vuchen-Scheidholz, soll
Samstag den 25. dieses Monats, öffentlich an den Wenigstnehmendcn, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, veraccordirt werden. — Diejenigen, welche zur Uebernakme dieser Lieferung geneigt sind, werden hierdurch eingeladen, sich an dem bestimmten Tage, des Vormittags 10 Uhr, in dem Kanz- leigebäude dabier cinzufinden.
Gießen den 7. April 1840.
Kr e b s.


