Imzeigebtatt -er Sta-t Giessen.
Jfä 27. Samstag -en 4. Zuli 18-340.
Frucht- und Vrctualienpreise zu Gießen vom 4. bis 11. Juli 1840.
F'leischpreise.
er pfj
Nrovpreise
fr.
Pf.
. . . . 1 Pfd gutes Ochsenfleisch . . StSSeSSS 1 - Kubfleisch.....
1 „ Rmd'teisch.....
2.S£§-S = =.« 1 " Kalbfleisch.....
:••••••
=-->- 5».’«= 1 ,, Schweinefleisch. . . .
= 1 " Hammelfleisch gemästet .
2=5 -=5='g. 1 „ Wurst von pur Schweinen =©:s®-'e 1 gemischte Wurst . . .
= 5»T--'=£" 1 ,, Bratwurst.....
1 " Schwart-magen . . .
«LZHsZAL 1 geräuwerter Speck . .
1 „ Schinken und DörrfleUch
1 - Rindsfett.....
1 " Hammelsfett ....
•~S - 1 -- Schweineschmalz, auSze-
KtvZ.^ si-c Ll-. laffenes.......
a i .. desgl. unausgelasiener
Z
11
9
8
5
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18
18
20
18
1 1 1 1 « 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 ।
— Pfd. 21 Ltd. — Ot. Roggenvrod . . .
1 w 31 •' — " fr ....
3 h 30 ** — ,/ w ....
16 Lth. — Qt. gemischtes Brod ....
5 » 1 ,, Waiferweck ....
4 „ 1 ,, Milchbrod ......
Wierpreise.
1 Maas ordinaires Bier......
auch......
1 MaaS Doppelbier.......
Msrütpreise.
1 Maas Milch.........
1 Pfd. Butter.........
auch.......
8 Handkäse . - . . ......
6 Ever............
1 Pfd. Waizenmedl .......
1 „ grob geschäite Gerste ....
1 » klein geschältc Gerste ....
2
6
12
2 1
1
4
6 7
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6
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1 1 1 1 1 1 । 1 lll i 1 1 1 1 1
JF v u ci) t p r e t s t.
Städte.
G emäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 28. Zuni
Wetzlar am 2. Juli
das Malier das Dialter auch da« Mölt der Scheffel
Pf. 200 209
90
ff.
11
8
5
fr.
20
20
8
Pt
80
80
fl.
kr.
15
20
28
Pt
165
75
fl-
4 o
fr.
20
20
48
Pt
55
fl.
3
3
2
1
kr.
37
15
15
19
Lll 1
fl.
5
5
fr.
20
20
lll 1 Illg
fl.
6
7
fr.
Polizeiliche Bekanntmachung.
35) Ein weißes Sacktuch,
ein ditto, worin einige Kreuzer gebunden sind,
eine Kindertasche mit einem Sacktuch und ein leinener Beutel mit einigem Geld, sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden.
Desgleichen ist eine Ente in hiesiger Stadt aufgesangcn und in Verwahrung genommen worden. Gießen den 2. Juli 1840.
Edictalladuug.
886) Forderungen an den Nachlaß des Schrci- nergesellen Karl Faulstich dahier, sind binnen 14 Tagen anzuzcigen und zu begründen, widrigenfalls darauf bei dessen Verabfolgung an den Erben keine Rücksicht genommen werden wird.
Gießen den 3. Juli 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.
Besondere Bekanntmachungen.
620) Es wird hierdurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Rodheim auf dem Bürgermeiste- rei-Büreau zu Rodheim offen gelegt worden ist.
Die Betbeiligtcn sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in dem bemerkten Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem


