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26) Ein seidenes Halstuch, eine Pfeife, zwei weiße Sacktücher, find gefunden und auf Groß!). Polizeibüreau
ein alte- Federmesser, ein Herrnhut und mehrere Schlüssel, abgegeben worden.
Desgleichen ist eine Ente, sowie drei Schweine, in hiesiger Stadt aufgefanaen und i«
Verwahrung genommen worden. '
Gieße« den 30. April 1840.
EdictalladlMICn.
561) Forderungen an den Nachlaß des Privat-Scribenten Eberhard Gengnagel dahier, sind IM Termin
Donnerstag den 14. Mai d. I., Vormittags, anzuzeigen und zu begründen. Gießen den 27. April 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.
515) Die Erben des kürzlich dahier verstorbenen ReichSkammergerichts-Archivars Johann Joseph Marks haben die ihnen angefallene Erbschaft unter der Ncchtswohlthat des Inventars angetrcten.
Es werden daher alle Diejenigen, welche aus irgend einem Recktsgrunde Ansprüche an gedachtes Vermögen zu macken haben, aufgefor- dert, solche sogewiß im Termin
Montag den 1. Juni d. I., Vormittags, dahier anzuzeigen, als sie sonst bei dem aufzunehmenden Inventar und der Vertbeilung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben werden.
Gießen den 23. April 1840.
Zn Auftrag Großh. Hess Hofgerichts der Provinz Oberhesscn
Stürz, Großh. Hofgerichtö-Secretär.
470) Forderungen oder sonstige Ansprüche an den Nacklaß des Gastballers Magnus Schwan zum Hirsch zu Gießen sind im Termin
Dienstag den 19. Mai d. I., Vormittags, dahier anzuzeigen, widrigenfalls bei der dem- nächstigcn Erbvertheilung keine Rücksicht auf sie genommen werden wird.
Gießen den 15. April 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller, L j m p c r t,
Besondere Bekanntmachung.
530) Offenlegung der Grundbücher von den Gemarkungen Hausen, Garbenteic , Leihgestern, Steinbach, Staufenberg, Frie-
delhausen, Daubringen, Heibertshansen. Mainzlar, Trohe und Annerod.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch
1) der Gemarkung Hausen, in der Wohnung deS Großh. Bürgermeisters Dern allda,
2) der Gemarkung Garbenteich, in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Wallbott allda,
3) der Gemarkung Leihgestern, in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Wagner allda,
4) der Gemarkung Steinbach, in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Horn allda,
5) der Gemarkung Staufenberg, in der Woh- ming des Großh. Bürgermeisters Fischer allda, 6) der Gemarkung Friedel Hausen, in der Woh- nung des Großh. Bürgermeisters Fischer z» Staufenberg,
7) der Gemarkung Daubringen, in der Wohnung des dasigcn Großherz. Bürgermeister« Büsser,
8) der Gemarkung Heibertshansen . in der Woh, nung des Großh. Bürgermeisters Büsser in Daubringen,
9) der Gemarkung Mainzlar, in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Myll allda, 10) der Gemarkung Trohe, in der Wohnung des Großh. Beigeordneten Hammel allda, 11) der Gema:kniiq Annerod, in der Wohnung
des Großh. Bürgermeisters Peter allda, offen gelegt worden ist.
Die Berheiligten sind befugt, diese Grund, bückicr während der gelt der Offenlegung in Vie- sen Localen einzusehen, auch gegen die Gchühren von den gedachten Großh. Bürgermeistern und Beigeordneten Grundbuchsauszüge (Geschosse) zu verlangen. Auch werben sie durch dieselben auf die von den Feldgeschwornen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.
Allen denjenigen, welche sich bei der Angabe des Grundbucks rücksichilich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer ' unerstrecklichen Frist von 6, geschrieben sechs Monaten, ihre Anstande entweder ans gütlichen Wegen bei den Großh. Bürgermeistern und Bei- geordneten der gedachten Gemeinden, an welche


