Ausgabe 
2.5.1840
 
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Änzeigeblatt

-er Stadt Giessen.

18* Samstag den 2. Mai JL8MO<

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 25. April bis 2. Mai 1840.

Vrodpreise.

Zfleischpreise.

fr.

fr. i rf.

2

Rindfleisch .

1

2

Maas

1

1

auch

1

/ru dj t preise

20

18

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3

3

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1

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6 4

8

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1

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9

8

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12

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20

16

18

13

4

19

5

4

4

6 7

a z

,, Walserwecf

Milchbrod . . Wierpreise ordinaires Bier . .

auch . .

1 Pfd gutes Ochsenfleisch

1 Kuhfleisch . . .

Pfd. 24 Lth. - Ok. Roggenbrod

2 fr 8 *» --- "

Maas Doppelbier ....

Marktpreise

» 16 " <>

Lth. Qt. gemischtes Brod

Hammelfleisch gemästet . Wurst von pur Schweine» gemischte Wurst . . . Bratwurst.....

Schwartcmagen . . . ,, geräurbert-r Speck . . Schinken und Dörrfleisch Rindsfett.....

Hammelsfett . . . . ,, Schweineschmalz, ausge­lassenes.......

desgl. unausgelassenes .

1 Kalbfleisch . auch . . .

1 Schweinefleisch

Maas Milch Pkd. Butter

Handkäse Eper . . .

2

6

12

2

1

Pfd. Waizenmebl . .

grob geichäile Gerste » klein geschält!- Gerste

Städte.

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl. I fr

Pf.; fl. fr.

Pf. j fl- fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Darmstadt . . .

das Maller

200

3 12

.

Gießen .

das Malter

200 9 40

180 6 20

165 5 40

3 15

5 20

- 6

auch

- i

- -

-

Marburg am 26. April

das Mott

! ,7| 50

| 4 50

4

1! 48

4 50

- 7 -

Wetzlar am 25. Avril

der Scheffel

90' 41 26

80 31 9

751 2 27

55i 11 19

~~

Poliz etliche Bekanntmachungen.

25) Der durch den WiescngrundHeegstrauch" in hiesiger Gemarkung ziehende, mit dem nach Schiffenberg führenden öffentlichen, parallel laufende Weg darf nur von den dort Begüterten und von diesen nur nach Maasgabe der deshalb bestehenden Vorschriften benutzt werden.

Zeder, welcher hiernach unbefugtcrweise den gedachten Weg oder Wicsengrund zu Fuß betritt, wird mit 30 fr., der darüber reitet, mit 1 fL 30 fr. und der darüber fährt oder Vieh treibt, mit 5 fl. Strafe für jeden einzelnen Fall belegt; was mit dem Anfügcn hierdurch veröffentlicht wird, daß Zahlungsunfähige die angedrohte Strafe mit Arrest verbüßen sollen, und daß der fragliche Weg noch besonders mit Warnungspfählen versehen worden ist.

Gießen den 28. April 1840. Der Großh. Hess. Kreisrakh das.

K. C h r. K n 0 r r.