Ausgabe 
1.8.1840
 
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machen zu können glauben, haben dieselbe im Termin

Donnerstag den 27. August d. I., sogewiß vorzubringen, als sonst der Nachlaß so­fort den genannten Erben ausgehändigt werden wird. Zugleich werden alle Gläubiger aufge­fordert, ihre Forderungen im obigen Termin un­ter dem Rechtönachtheile anzuzeigen, daß auf sie sonst bei Vertheilung des Nachlasses keine Rück­sicht genommen werden wird.

Gießen den 18. Juni 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller.

917) Der Thorschreiber Philipp Melchior Herbert dahier, will daS in seinem Besitz befind­liche Grundstück

76 Klftr. oder 22J Ruthen Acker am unter« sie» Niegelpfad,

durch Erbgang von seinem vor mehreren Jahren verstorbenen Großvater, dem Soldaten Herbert, ererbt haben, kann Ließ aber nicht nachweisen, es werden daher alle, welche an das erwähnte Grundstück Ansprüche bilden zu können glauben, namentlich aber die etwaigen Erben der beiden Söhne des Soldaten Herbert, nämlich des in Otzberg verstorbenen Invaliden Herbert und des im Jahre 1812 in Rußland gebliebenen Corpo- rals Herbert, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche sogewiß binnen 2 Monaten dahier geltend zu machen, als sonst das fragliche Grundstück als freies Eigenthum des Philipp Melchior Herbert betrachtet werben wird.

Gießen den 3. Juli 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. Haberkorn.

Besondere Bekanntmachungen.

988) Alle, welche

1) Schulgelder von der Realschule und den städti­schen Schulen für das zweite Quartal d. I.,

2) die Steiggeiber für Heugras von den städti­schen Wiesen und Waldungen, und

3) Bestandgelder von geliehenen städtischen Triebvierteln und sonstigen Grundstücken verschulden, werden hiermit aufgefordert, diese Gelder innerhalb der nächsten 8 Tage an die Stadtkasse zu bezahlen.

Gießen den 30 Juli 1840.

Der Stadtrechner

N e r n.

992) Publicandum.

Wer entbehrliche re. Gegenstände öffentlich verwerthet zu haben wünschen sollte, wird hier­mit ersucht, solche mit Angabe des geringsten Preises und gehörig verzeichnet, längstens bis zum 12. August hierher abgeben zu lassen, um sie der am 17. k. M. staltfindenden Pfänderver­steigerung anreihen zu können.

Uebrigens bemerken wir, daß nur solche Gegenstände angenommen werden können, welche einzeln überbracht, wenigstens einen Werth von 1 fl. haben müssen.

Gießen Len 31. Juli 1840.

Die Pfandhaus-Verwaltung.

Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

975) Donnerstag den 6. August d. I., Vor­mittags 9 Uhr, soll die Lieferung von 400 Ü Flachs, welcher für die Marienschlosser Anstalt nöthig ist, öffentlich an den Wenigstnehmenden in meiner Wohnung dahier versteigert werden.

Ich bringe dieses mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß, daß Derjenige, welcher bei der Versteigerung mitbieten will, vorher seine Zahlungsfähigkeit nachweisen muß.

Marienschloß am 24. Juli 1840.

Funk.

973) Freitag den 7. August d. I., Morgens 9 Uhr, sollen auf der Bürgermeisterei zu Hausen

nachstehende Arbeiten, als:

Maurerarbeit an der Kirchhofsmauer, fl. kr. veranschlagt zu......100

Maurer - und Weißbinderarbeit zu­gleich, am Schul- und Backhaus, veranschlagt zu......121 2

Schreinerarbeit, veranschlagt zu . 19 34

Dackdeckerarbeit, veranschlagt zu 44

Schlosserarbeit, veranschlagt zu . 30 12

an den Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden. ,

Hausen am 27. Juli 1840.

Der Bmgermeister D e r n.

974) Donnerstag den 6. August d. I., Vor­mittags 8 Uhr, soll in dem Gemeindewald der Gemeinde Frankenbach, Distrieten Niedernberg, Nickenmark, Niesenberg und Hungerberg, das