Nr.xxxxvil. es. Novembr. 1799-
Giesser Jiitelllgenzvlatt.
Debatten in Paris, darüber der künftige Ausgang entftbei* beit wird, ob sie blos Vie innere Ruhe in Zrankreick jam Grunde baden, ober aber auck zu Dem allgemeinen Arieben beitrügen werben.
„Dekret vom 18 Brum. (8 Nov.) 8ten Jahr der einen und untheilbaren Republik.
„Vermöge des 102. 103. unb 104 Artikels der Konstitution dekretirt der Rath der Alten folgende Verfügung.
Art. 1. Das gesetzgebende Korps wird in die Gemeindevon St. Cloud verlegt. Die beiden Räthe sollen ihre S'tzunaen in den beiden Flügeln des Pallastes halten.
Art. 2. Morgen den 19. Brumaire, Mittags , müssen ste sich bereits dort befinden. Lis zu dieser Zeit ist alle weitere Fortsetzung der Amtsverrichtungen und Berath- schlagungen an einem andern Orte verboten.
Art. z. Der General Buvnaparte ist beauftraget , das gegenwärtige Dekret zu vollziehen. Er hat alle Maasregekn ein* zuschlagen, die zur Sicherheit der National - Repräsentation nothwendig sind.
Art. 4. Der General Buvnaparte ist in den Rath beschieden, um dort eine Ausfertigung dieses Dekret» zu empfangen, und seinen Eid abzulegen. Er soll sich mit den Kommissionen der Inspektoren der beiden Räthe gemeinschaftlich benehmen.
Art 5. Das gegenwärtige Dekret soll sogleich durch einen Skaatsboten dem Ralh der 500, und dem vollziehenden Direktor eium mitgetheilt, auch gedruckt, öffentlich angeschlagen, bekannt gemacht, und durch ausserordentliche Kuriere in alle Ge« meinden der Republik versandt werden.
,,Der Rath der Alten an die Franzosen."
//Franzosen! — Der Rath der Alten bedient sich des Rechte», das ihm durch den io2ten, 103. und r04 Artikel der Konstitution juerkannt ift, den Aufenthalt des gesetzgebenden Korps zu verändern. Es bedient sich dieses Rechtes, um der Fak- tionisten Meister zu werden, die die National -Repräsentation zu unterjochen suchen, und um auch den Frieden von innen zu verschaffen. Es bedient sich dieses Rech, te» , um den Frieden von aussen herbeizu- führen, den eure langen Aufopferungen und die Menschheit fodern. Der Zweck die< ser konstitutionellen Massregel, der auch erreicht werden wird, ist das allgemeine Heil und die allgemeine Wohlfahrt. Und ihr, Einwohner von Paris, ftyd ruhig! In kurzem wird da» gesetzgebende Korps wieder zu euch zurückkehren. Franzosen! Die Resultate diese» Tage» werden bald beweisen, ob da» gesetzgebende Korps wür- dig und fähig ist, euer Glück zu bereiten. Es lebe das Volk, durch welche», und in welchem die Republik besteht!"
Um 10 Uhr de» Abends erschien nun auch wirklich Buvnaparte in dem Rath der Alten. Er war in seiner völligen Uniform an der Spitze mehrerer Generäle, und schwur: „Wir wollen eine aufwahre, auf bürgerliche Freiheit gegründete Republik; und ich schwöre in meinem, und in meiner Waffenbrüder Namen, daß wir sie bekommen werden."
Diesen Schwur wiederholten alle Waf- fenqefährten Buonaparte'S, die bei ihm waren, mit dem Zusätze: Es lebe die Republik !
Nach


