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lung der Kauffumme - welche aus man. rherlei vorgefpiegeltsn Gründen sofort baar nicht erfolgen möge, die Verabredung traf: Daß die erstandenen Waaren unter einer fest- gesezten Marque und Addreffe, an irgend em beliebiges, ~ tzon dem Verkäufer ge­wöhnlich selbst bestimmtes-- HandlungS- hauS eines entfernten Ortes gesandt wer­den sollten , damit sie dort non dem 5täu» fer abgefordert, und gegen Erlegung der kkstirenden Kaufsumme an ihn ausgeliefert werden könnten. Dabei wurde die Art und Weise der Verpackung und Emballirung der Waaren verabredet, welche bisweilen sogar in Gegenwart des betrügl'chen Käufers nach Kiner Anweisung, oder auch von ihm selbst, vyrgenommen ward; es wurde ferner ver­abredet, mit weicher Post die Absendung geschehen solle, und nicht selten die Frist bestimmt, binnen welcher bei Verlust der ab- schlaglich auf den Handel gezahlten Summe Die Abforderung der Waaren und Zahlung des Kaufgeldes bei dem eommittirten Hand- lungShaufe erfolgen sollte. Wenn der Be­trüger durch diese Einleitung sich von Ge­stalt , Marque und Emballage des Waa- renkästchens, Pakets, oder der Kiste, in welcher er dann und wann, um den Ver­käufer sicherer zu machen, ein Stück feines Eigenthums mit verpacken ließ, zu unter­richten gewußt, oft auch sogar erreicht hatte. Daß die Marquirung von ihm selbst, und Die Besiegelung mit seinem eigenen Petschaft vorgenommen war; so füllte er ein mög­lichst ähnliches Behältnis mit andern, dem Gewichte der Waaren ungefähr gleichkom­menden , gewöhnlich ganz nichtswürdigen Dingen, als: Steinen, Scherben, oder Stroh, und geb es unter fälschlicher Be­merkung desjenigen WerthinhaltS, welchen die Kiste mit den KaufWannswaaren hatte, mit möglichst gleicher Signatur und Em­ballage an einer nahen Station auf die nem- liche Post oder Diligenre, mit welcher die schanheMnNaalmähLeganLen waren, und

welche dann auch gewöhnlich der Betrüger oder seins Helfershelfer bestiegen. Am ver­abredeten Orte nun gewöhnlich einer Mittelstation zwischen dem Eontractplatze und dem Wohnorte des addrefsirten Eom- mifsionaire forderten die Betrüger die wahre Kiste als die ihrige zurück, und lie­ßen so oft es ihnen gelang , von den Postämtern tmo Bureaus bei Gleichheit oder Aehnlichöeit der beiden Poststücks eine Verwechselung zu erreichen, und die Kiste von Werth in ihr? Hände zu spielendie falsche auf der Post weirer und dem Com- wissionair zugehen , da alsdann früher oder später die vvrgkganqene Vertauschung zur Sprache kam. Auf diele Art sind Äcterr- kundigermaftn andrer noch nicht so be­stimmt aufgeklärter Verfalle im Auslände nicht zu gedenken fett dem Nov. 1795, folgendePersonkN uw ansehnliche Summen betrogen worden. 1) Der Uhrmacher Ernst zu Arau in der Schweiz, welcher ein Käst- thcn mit Uhren, am Werth 2834 fl. 45 kr»' eing'büßet. 2) Der Hofjuwelner Wieg in Baireuth, welcher um ein Paket Bstoute- riewaaren zu 641 fl. 30 kr.-betrogen wor­den. 3) Der Zuwelirer Bernouillie zu Frankfurt am Main verlchr ein Bijouterie- käsichen, LZZv fl. am Werth. 4)Einähn- kicher Betrug bei dem BifouteriehLndker Ferr nau in Hanau zu 2488 fl. 45 fr. T. 5«lei, ehen 5) ein bei den Juwekircrn Gebrüdern Dekevie in Hamburg zu 590 Stück Schild- louisd'or, und 6) allhier in Har nover br» dem HofluwelirerWilhelmi zu 205 1/2Ca­rolins , gespielter Betrug wurde durch Zu­fall, oder angewandte besondere Do» sicht -er Absendung oder Postämter noch zu rech­ter Zeil in siinergänzlichen Ausführung ver­eitelt. Nächstderv sind auf vvrbesckHebene Art, wiewohl auch mit abwechstlndm Kunstgriffen gegen die Postämter, stit 3to- vember 1797. durch Thater, gegen welche Die Untersuchung bei diesseitigem königlichen Amre Diepholz annoch und dir

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