Ausgabe 
20.4.1799
 
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Stadtgraben brechen konnte. Nimmt man nun an, die Lahnfluth wäre in der unru­higen Nacht wirklich über die Chaussee $ur Wiesekfluth gebrochen, so konnte doch die- seö in keinem gröseren Maase geschehen, als dis beide Fluthen nach dem Profil ihrer Oberflächen bilanzirten, mithin konnte da­durch die Wiesek nicht mehr als höchstens um iFus weiter erhdhet werden, besonders auch noch, weil sich solche in den weitlauf- tigen Auen, welche dieser Bach durchschnei­det, ungleich weiter ausdehnen kann, als die mit Anhöhen umgrenzte Lahn, sohin hätte solche immer noch 6 Zoll zu steigen ge­habt, ehe sie die Kante de- erwähnten ge­fährlichen PlokS auf der Schoor erreicht haben würde. So groß war demnach die Gefahr noch nicht, und wenn eine solche vorhanden gewesen wäre, so frage ich noch einmal, warum verwahrt man nicht die gefährliche Schoorstelle in troknen Zeiten und greift atsdenn erst zur Spritzenprobe, wenn die Flamme bereits eine ganze Strasse ergriffen hat ? Und gesetzt, ein eben so furchtbares Gewitter, wie dasjenige in der allernächst vorhergegangenen.Nacht gewe­sen war, hätte, wider jede gegenteilige Vermuthung, die Wasser bis zum lieber? gang der Schoor angeschwellt, so hatten wir immer noch das durch den vortrefii» chen Physiker Obrist Müller erfundene und wirklich eingerichtete Mittel: die großen Thorgewölber, innere Ein - und ÄuSge- rinnfchleussen, mittelst deren bereits damals schon zu ihren Nugen transportirten Thü- ren zu schließen, in unserer Gewalt. Dies Mittel trügt in jedem Betracht nicht, wenn auch ein Mistrauen in die Emsigkeit mei­ner guten Mitbürger, welches jedoch ge- wis nicht in solchen Angelegenheiten sich also verhalt, statt finden möchte. Wenig­stens wird jeder Hauevater neben feiner ei­genen Geschäftigkeit einen Dienstboten zum Dung Tragen stellen. Würde hergeqen bei all' diesen Anstalten die Fluth dennoch auch

die Schleußthüren unter den großen Ge- wölbern übersteigen, welches seit der ehe­maligen Sündfiuth nie wieder geschehen seyn mag, dann sey der liebe Gott uns ar­men Menschenkindern, einschlieölich des sicheren Thurmwächters, gnädig.

Der Verfolg künftig.

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

i) Nachdeme Friederich Maul, Bur­ger und Schlosser dahier, freiwillig ent­schlossen ist, 1/4 Morgen, izRut. 6 Sch» Garten am untersten Riegelpfad, neben Herrn Rektor Büchner und Ioh. Konrad Kempf gelegen, öffentlich an den Meist-- bietenden verstreichen zu lassen, zu dem Ende Termin auf künftigen Dienstag, den 2zten dieses, Nachmittags 4 Uhr, in des Hrrn Ratheschöff Ferberö Behausung anberau- met worden, als wird solches hierdurch öf­fentlich bekannt gemacht. Giessen den 16. April 1799.

Fürstl. Hess. Oberamt das.

; Rayß.

») KünftigenDienstag, den agten die» seS, Nachmittags halb 2 Uhr, soll in des Herrn Obrist v. Wrede Behausung in der Mühlgasse, allerhand Hauörath, an Zinn, Welszeug, Bettwerk und Weibskleidung, öffentlich an den Meistbietenden gegen haare Zahlung verstrichen werken, Liebhaber dazu können sich alsdann daselbst einfinden. Gie­sen den löten April 1799.

Fssrstk. Hess. Garnisonsgericht das.

Gottesvienl? am 21. April.

In der St Pancratiuskirche. Mor- gens Herr Professor Palmer. Nachmittags Herr Superintendent Müller. ' ....

In der Durqkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Her» Pfarrer Duff.

Mor-