Ausgabe 
18.5.1799
 
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Nr* XX, r8. Mai. 1799*

Giesser Jntelligenzklalk.

Gedanke»» eines Laien in der Hydraulik, gclegen- heirilcb der Webrqnstatren in der Nacbr Oes 2ZtenZebruars d. I. dazu angefachk.

Verfolg.

Auffallend möchte Manchen das Der- halknis von 24 bis zoFuö AuSgaug gegen 41 l/2 Fus Eingang fürkommen. Allein ich habe hierbei nicht sowohl auf eine gänzliche Abwendung einer Wiesekfiuth, sondern auf eine mäsige, unsere Wieegründe, gleich dem Nil, beschwängernde und doch dem Innern der Stadt unschädliche, Utbtrr schwemmung Rücksicht genommen.

Durch die Ausführung dargelegter Maasregeln, glaube ich, sind die Ein­wohner dieser Stadt der Furcht des Ein­dringens jeder Ueberfchwemmung uber- hvben.

ist nun aber auch billig und ge- recht, daß der Rühlmüller, welcher durch vorbeschriebene Procedur alles Wasser von den Beider verliehren und beide Muh- |fn dadurch zu Grunde gerichtet würden, Nicht gefährdet, und das Publikum selbst, durch die Errungenschaft jenes Dortbellü nicht in einen qroferen Schaden, in Ver­minderung deü Mahl - und Holzschneid- wesenS, versetzt werde.

Hine Schleusst hinter der Mündung deS anzuleqenden Grabens aus der Siech­bach zum Hohlweg beugt dieser Furcht vor nnd erhält das Mahlwesen dieser Mühle äusser Fluthzeiten, in welchen ohne diese« doch damit stille gehalten werden muß, in dem nemlichen Gang, wie zuvor Fre,. lich dürfte aber der Müller nicht die Auf­

sicht über diese Schleusst, wie bisher dit Macht über seinen Fluthgang, haben, son­dern deren Aufsicht müsse dem Bauamt übertragen und dessen Verantwortung unfr Beurteilung, wenn dieselbe geöfnet wer­den soll, anvertraut werden, welches beim Einlrettungsfall den Wallmeister befeh­ligte, solche zu öfnen und, durch die Ab­nahme des Schlüssels dazu, die Offenhal­tung bis zum hinreichenden Ablauf der Vorwasier feststellte.

Gesetzt, die so eben vorgelegte Vor­schläge fepen realisirt und wir dadurch in Stand gesetzt worden, die Wiesekfiuth vor dem Anschwcllen des LahnsirohmS aus un­serer Gemarkung zu entfernen; so bleibt immer, wenn auch nicht so oft geschie- het, doch noch der mögliche Fall übrig, daß die kahnfluth mit der Wiesekfiuth sich zu vereinigen drohet, wenn ein unvvraue- zusehender Zufall, wie der in der Nacht vom 2i. zum 22 Februar war, und wo alle in wenig übrig habender Zeit erkün­stelte Wehre' gegen die Natur kraftlos ge­blieben seyn würde, eintretten sollte.

Gegen solche seltne Fälle bleibt kein anderes Mittel übrig, als die Erhöhung der Schoor zwischen dem Gänöakker und dem Neurott.

Daß hiervon schon vor vielen Jahren die Rede war und daß seit dieser Zeit, beson­ders in diesem Französischen Revolutions­krieg dieselbe noch weit wehr ausgefahren worden, ist eine bekannte Sache. Vielleicht weniger bekannt ist es aber, daß in ihrer richtigen Standerhaltung, wegen der da­hin 'einschlagenden Strittigkeiten / dem Bauamt bis hierhin die Hände gebunden waren,