Ausgabe 
9.11.1799
 
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Nr.XKXXV* 9. Nove mbr» 1799.

Giesser MkeMAWWst^

H ambu rg, den 22.Octobr. Durch das Herbeyströmen der Hülfeguellen von allen Orten her, theils in Gold, Silber und baarem Geld, wird der Gang der Handlung von hier bald wieder in der al­ten Gleise und hergestellt seyn.

Nach Pariser Briefen vom Liten ist Bounaparte zum Oberbefehlshaber in Italien, Massena aber von der Schwei­zerarmee ernannt. Bei Gelegenheit eines Gastmahls brachte Lucian Bounaparte eine Gesundheit aufs Tapet der schön­sten der Weiber, der Göttin des Friedens! Möchten alle Gutden­kende sich endlich vereinigen, der Welt Rübe und der Republik eine unerschütter­liche Grundlagezu geben war dabei das Echo, dem jeder redliche Deutsche gewiß beigestimmt haben würde, wenn er dabei gewesen wäre.

Am 19.Oct. ist wirklich die Konven­tion zwischen den beiden Armeen in Hol" land geschlossen worden. Die Artickel sind folgende:

Act. i. 53on dem heutigen Tage an ge­rechnet , hören alle Feindseligkeiten zwischen den beiden Armeen auf. Art.2. Die ge­genwärtige Vorposten-Linie bei dec Armee -soll zur Demarkations-Linie dienen. Art. 3. Alle off - und defensive Befestigungs- Arbeiten sollen von beiden Seiten einge­stellt, und keine neue Werker angelegt wer­den. Art. 4. Die bewaffneten Batterien, welche sich bei der Landung auf dem Hel­der, und in den von den Engländernein­genommenen Stellungen befanden, sollen wieder ganz hergestellt werden, oder in dem gegenwärtigen verbesserten Zustande ver­bleiben , dafern das batavische Geschütz noch

sämtlich sich darin vorfindet. Art. 5. Die vereinigte englische und russische Armee soll sich, so bald ee möglich ist, wieder einschif- fen, und das Gebiet, die Küsten, Inseln und inneren Meere der bata». Republik bis den 9 Fr im. (29. Nov.) raumen, ohne einige Zerstörung vorzunehmen, oder durch Durchbrechung der Damme Ueberschwem- mungrn zu verursachen. Art. 6. Die Kriegs- und ander, Schiffe, welche etwa mit Verstärkung ankommen, dörfen keine Truppen ans Land sitzen, sondern müssen sogleich wieder zurückkehren. Art. 7. Der Obergeneral Brune darf einen Offizier in die Zype und nach dem Helder schicken, um ihm von dem Zustand der Batterien und den Fortschritten der Räumung Be­richt zu erstatten. Se K. H. der Herzog von Kork dörfen ebenfalls einen Offizier über die französ. bot. Linie schicken, um sich zu überzeugen, daß man keine neue Wer­ker anleqe. Ein Offizier von. Rang soll von jeder Armee abgeschickt werden, um für die Vollziehung der gegenwärtigen Uebereinkunft Bürge zu seyn. Art. 8. $oog französ. und batav. Kriegsgefangene, welche vor dem gegenwärtigen Feldzug in Gefangenschaft gerathen sind, und in Eng­land sich befinden, sollen nach der Wahl und dem Verhältnis, welches die Regie­rungen beiderseitiger Armeen bestimmen werden, ihre Freiheit wieder erhalten. Der Herr General Knox soll als Bürge wegen der Vollziehung dieses Artickcls bei der französ. Armee verbleiben. Art. 9. DaS zur Auswechslung der beiderseitigen indem gegenwärtigen Feldzug gemachten Kriegs­gefangenen bestehende Kartel soll noch fer­ner fortgesetzt werden. Auch ist man da­

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