Nr.X.
9. März. 1799.
Giesser Jiitelltgenzvlatk.
Einige
Bemerkungen über vie Hindernisse bei Anregung öffentlicher Alleen und Plantagen vo»r E>bstbäumen oder andern Lanbho!?.
Man darf nicht etwa glauben, daß e« großer Aufmunterungen bedarf, daß die öffentlichen Wege und Platze mit Baumen besetzt werden; jeder, nur nicht ganz ver- dorbener Landwirth hat gewiß -Neigung dazu. Allein die gewalName Zerstöhrung solcher öffentlichen Anpflanzungen ist ein Hindernis, da« sehr viele abhält, Kosten und Muhe darauf zu verwenden. Istnur erst die- gehoben, so sind einige ausgesetzte Preise hinlänglich, alles in Bewegung zu setzen. Freilich würde noch immer die Klaffe von Menschen, die für das Schöne und entfernte Nützliche kein Gefühl hat, Zurückbleiben ; aber man mache es zum Gesetz , daß auf der Feldmark eines Dorfe- alle Ackerstücke, welche an die Heerstraße, oder an breite Wege stoßen, mit Bäumen besetz) werden sollen, und daß, wenn der Eigenthümer des Ackerstück- sich binnen einer gewissen Frist nicht dazu verstehet, ein jeder aus dem Dorfe diese Stelle mit so viel Baumen besetzen kann, als zur Anlegung einer Allee gehören , und schütze alsdann einen jeden bei diesem neuen Eigen- thum- Guthsbesitzer werden von selbst zu dieser Verschönerung ihrer Grundstücke, mit welcher ein so wahrer Nutzen verknüpftest, beitragen , und sie könnten auch solches ihren Pachtern zu einer Packtbedingung Mathen , wenn man nur die Anzahl der zu setzenden Bäume mit den Einkünften des Guths in ein gehöriges Verhältnis bringt, und nicht in einem zu kurzen Zeitraum die
Anzahl überhäuft. Allein, wie gesagt, daß so viele Bäume durch Nachlässigkeit und Muthwillen umkommen, dies ist das eigentliche und vorzüglichste Hindernis; denn wie viel Fleiß, Geduld und Kosten gehören nicht dazu, eine Allee von Obst - oder andern Bäumen zu unterhalten ! Bei dem allen trift man deren dennoch viele an, und eine Menge einzelner Bäume an den Wegen. Letzteres beweiset offenbar, daß nicht die fehlende Neigung zum Baumpflan- zen der Grund ist, daß man nicht alle Wege und Landstraßen mit Bäumen besetzt stehet, sondern daß nur die gewaltsa- men Beschädigungen der Alleen den Pflanzer muthlo- gemacht haben, sein Werk zu vollenden.
ES ist nur allzubekannt, wie sehr die Anpflanzung der öffentlichen Alleen unö Plantagen durch Unvorsichtigkeit, Muth- willen, und öfters durch vorfttzliche Bosheit leiden. Alle bekannt gemachte harte Strafen haben für den Frevler so wenig Wirkung, daß man öfters bei den Warnungstafeln die Hände des Schadenfrohen gewahr wird.
Es ist wohl höchst selten der Fall, daß ein Eigenthümer, ein Ackerbürger, Bauer, oder irgend einer, der selbst auf dem Lande eigene Bäume besitzt, aus Muthwillen einem Baum Schaden zufügen sollte, der ihn nicht hindert, oder dessen Beschädigung ihm keinen Nutzen gewährt; nur der entgegengesetzte Fall, oder wenn er sich ausdrücklich nn dem Eigenthümer rächen will, flndrt gewöhnlich Statt. So verletzt tr den Baum seines Nachbarn, der ihn beim Pflügen hindert, alles nach Bequemlichkeit
zu


