Ausgabe 
9.2.1799
 
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Man wickle die Citrone, nur muß fit keine Flecken haben, jede einzeln in ein Papier, packe sie in ein Kästchen in tro­ckenes Salz, so daß aber )ede Citrone mit Salz bedeckt wird,- und bewahre sie so­dann weder an einem feuchten, noch auch an einem warmen Orte auf. Die Schalt wird zwar bisweilen trocken, aber der Saft bleibt doch rein und gut.

Man lege die Citronen in einen stei­nernen Topf, decke diesen mit einer zinner- nen Schüssel zu, und gieße frisches Was­ser darauf. Alle 3 Tage wird das Wasser abgeaossen, frisches darauf gethan, und der Topf alsdenn an einen kühlen Ort ge­setzt.

Man kann ferner in einen Topf Was­ser gießen, den dritten Tag muß man er ober ausschütten, und mit frischem erse­tzen ; über selbigen stellt man eine Schüs­se! , worein man die Citronen gelegt hat. Nur muß ficistg nach gesehen werden, daß das, was schadhaft zu werden anfängt,, ausgehoben und verbraucht werde.

Man setzt einen neuen outen Lesen auf das zusammenqebundene Ende in den Keller in den Sand, und steckt die in Pa­pier eingerollten Citronen in die Reiser desslben.

Andre rathen auch, in ein Dret runde Löcher zu bohren, so daß der Hal« einer Bouteille hineingeht, und in die Höhlung einer jeden Bouteille die Frucht zu legen.

Wieder andre schütten Sah auf ein Bret, sitzen die eingewickekten Fruchte dar­auf, und bedecken sie ebenfalls auch mit Salz. Asche soll eben so gut seyn wie Salz.

Letztens soll es auch ein gutes Mittel feyn, dergleichen Früchte wohl zu erhal­ten, wenn man selbige Schichtenweise in recht trockne Erde legt, sie mit wohlgesieb­ter feiner Erve bedeckt, Korn darüber säet.

und die über dem Korne befindliche Erde ein wenig anfeuchtet, da denn dasselbe wachsen , und alle Feuchtigkeiten an sich ziehen, solche aber von den Citronen ab- halten soll.

Bekanntmachung »oir verschiedenen Sacken.

i) Nachdem auf den, durch Bekannt­machung vom "/ten Januar a. c., zur Versteigerung auf den aSten eiusd. m., ausgesetzten, den Gerlachischen Erben zu Wezlar gehörigen, zu Kirch- und Pohl- göns zu erhebenden Kornpacht, von7 Ach­tel , 4 Messen, 71/2 Bescheid, in praefixo termmo kein annehmliche- Gebot geschehen und dann in Bezug auf jene Bekanntma­chung anderweite Tagfahrten jur Verstei- cerunq refpeä:. auf den Uten und iSteti Marz a. c. anberaumt worden 5 als wird dieser hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenige, welche darauf zu steigern Lüsten haben, sich in den bemerkten Ter­minen in loco Kirchgönö einfinden, die nähere Bedingungen vernehmen , und als­dann mitbieten können. Langgöns am 2. Februar 1799.

Fürstl. Hess. Iustizamt das.

C. G. v. Zangen.

2) Ein Garten am untersten Riegel­pfad, von ohnqefähr 3/4 Morgen 30 Ru­ten, ist zu verlehnen. Der Perukenmachee Kohlermann sagt von wem, und unter welchen Bedingungen.

3) Es wird ein Bedienter gesucht, wel- eher die erforderlichen Eigenschaften hak, Commissionen gehörig zu besorgen, und zugleich Vergnügen an der Gärtnerei fin­det. Bei Ausgeber dieses ist das Nähere zu erfahren.

Gottes-