Ausgabe 
14.7.1798
 
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fen und Güter sind zu vermehren, schnel­ler oder langsamer, das muß dem Arzte einerlei ftyn, sobald das Leben eines Men­schen auf der Wagschale ruht.

Nur durch die bekannten Forderun­gen der Freunde und Verwandten werden die Verhältnisse und die Lage deö Arzte- am Bette fernes Kranken äusserst mißlich. Zwar ist eS seine Pflicht, ganz im Stillen und für sich, den höchst wahrscheinlichen Ausgang der Krankheit voraus zu bestim­men und hierzu die Natur der Krankheit, ihre Wirkungen und Folgen, so wie alle kleine und große Anzeigen und Winke ge­nau auszuspähen, allein, ob er diese Wahr- heit an den Mann bringen werde, und wenn dieses geschehen darf, das ist eine andre Frage, deren Beantwortung dem Arzt allein zukommt.

Mit der sich vermehrenden Zerrüttung des Körpers, vermehrt sich nicht selten die Furcht vor dem Tode, und der Kranke verlangt in solchen Zeitpunkten oft selbst, daß ihm der Arzt es bestimme: ob er le­ben oder sterben werde. Hier erfordert es alle Klugheit und viele Kenntnisse, um die Gefahren, welche der gefällte Ausspruch hervorbringen könnte, vorauSzusehen. Wer es glaubt, daß dieses etwas leichtes sey, der trete an seine Stelle und entscheide, im wahren Sinn des Worts, über Leben und Tod. Jeder Arzt wird die Wichtig­keit seines Geschäfts in diesem Augenblicke doppelt empfinden, wenn ihm die körper­liche Lage seines Kranken, sein Seelenzu- stand, die Lageseiner Familie, die Größe seiner Geschäfte auf diesen delikaten Stand­punkt versetzen. x Wer kann es dem Arzt Übelnehmen, wenn er hier mit äusserster Klugheit zu Werke geht, und lieber sein Urtheil zurückhält, wenn er lieber den Kranken sterben läßt, ohne die Stunde sei­nes HinscheidenS voraus zu bestimmen? Gewiß fein bescheidener Mann I

Mit inniger Wehmuth und dem Ge­fühl eines gerechten Unwillens muß der Arzt sehr oft dem Geistlichen in solchen äusserst wichtigen Zeitpunkten weichen, wa- soll er thun, wenn die Umstehenden den geistlichen Zuspruch für nothwendig hal­ten? soll er sich widersetzen, wenn er be­rechnen kann und berechnen muß, daß die erwartete Tröstung und Beruhigung nur die Vermehrung der Angst, die Ver­schlimmerung derZufälle und die Beschleu­nigung des Todes zur Folge haben wird? Immer sterbe dann und wann ein Kran­ker ohne daß ihn der Geistliche besucht hätte, und immer mögen die Notarien den Arzt befeinden, der einen fetten Kun­den , ohne ihn an ein testamentarische- Vermächtnis oder Geradekauf erinnert zu haben, entschlüpfen laßt, weil selbst bei den als untrüglich angenommenen Deu­tungen des wahren Todes, der Nichtarzt die Folgen einer Gemüthserschütterung nicht berechnen kann.

, Der Arzt darf also nur in solchen Fallen, wo die Stimmung des Gemü.h- und die Natur der Krankheit es erlauben, die Todespvst verkündigen. Hierzu muß dec Kranke gehörig und langsam vorder«, tet seyn, oder aber ein günstiger Augen­blick schnell benutzt werden. Aber auch hier ist die Entscheidung nichts leichtes. Oft zittern die Frommen, und die, welch- durch unerträgliche Schmerzen ihrer Auf­lösung sehnlich entgegen harrten, wenn ih­nen der Arzt das unvermeidliche Schicksal andeulet. Die Lebenskraft verschwindet und alle Zeichen des-näher gerückten Ziel« sind bemerkbar. Selbst die Mienen und das Benehmen des Arztes bleiben Kran­ken dieser Art nicht unbemerkt. Nicht ein­mal darf er es in solchen Fällen wagen, den Unbesorgten zu spielen, oder chürcä Späßchen und Neuigkeiten seinen Kranken <wf anhre Ideen zu leiten, Dee Kranke

stellt