Nr* XXVIII» r4. IUM. 1798.
Giesser Jiittlltgenzhlatt.
Ran» und Darf Der Arzc Allen Rranken ven wAbrscbelnlicbcn odergewiffctt Tod voranssagen?
Verfolg.
Der Rechtsgelehrte arbeitet ruhig am Pulte, das bestimmende Gesetz zur Rechten und die Ehilane zur Linken; derGeist- liche kann mit Muße seine Predigt aus- arbeiten, ausstreichen und hinzusetzen u. s. n>. Dec Arzt muß in Augenblicken über Leben und Tod entscheiden, Krankheiten unterscheiden, Verwickelungen aus einander setzen, bis ins innerste Wesen der Krankheit bringen; die Stärke der Lebenskraft mit der Gewalt der Krankheit vergleichen ; aus vielen hundert Mitteln das Anwendbare wählen ; dte Menge derselben drn jedesmaligen Verhältnissen des Kör. pere und der Krankheit anpassen; sich auf zu erwartende Fälle gefaßt halten, und unerwarteten schnell Vorbeugen. Das kann der wahre Arzt, ob aber der Sieg immer auf seiner Seite sey, ob er in entgegengesetzten Fallen Tadel verdiene, das mögen die Rechtsgelehrten, die auch Prozesse verlieren, die Geistlichen, welche schlechte Predigte» halten, Kaufleute, welche sich verrechneten, und Kapitalisten, die in Konkurse verwickelt wurden, selbst entscheiden.
Sterben ist einmal das LooS aller Menschen , es ist die.Folge des Baues und der Zusammensetzung unsers Körpers, eine Absicht der Natur, also unvermeidlich. Wer ist im Stande da» Ziel seiner Tage jn berechnen, und den Plan seines Lebens so vcrzuzeichnen, daß sich sein unternommene» Geschäft mit dem Sterbetage endet 3 Zerrütten nicht unvvrherzusehrnde Krank
heiten die innere Oekonomie des Körpers, daß eine lange Fortdauer unmöglich 'wird? Mitten im raschen Fortschreiten fallt der thätige Mann, sein angefangenes Werk bleibt unvollendet, die schönsten und durchdachtesten Einwürfe bleiben unausgeführt, und unleugbar ist eö, daß mit ihm vieles verloren geht, sowohl für die Welt, als für seine Familie und Freunde, und daß Unordnungen, Verwirrungen und kostspielige Prozesse dadurch entstehen können»
Man glaube nicht, daß ich hier blos den Mann, der große Ehrenstellen bekleidet, verstehe. Nein! jeder Mensch, selbst der unbedeutendste arbeitet nach selbst entworfenen, oder ihm von Andern vorgezeichneten Planen, und wenn er, ohne diese vollendet zu haben , stirbt, geht im Verhältnis seines Geschäfts und seiner Familie viel verloren , da» wissen die Aerzte so gut als andere. Alle Kranken sind gleich, in den Augen de» heilenden Arztes. Das Leben des untersten Staatsdieners ist ihm so werth, als das Leben deS ersten Minister». Unbekümmert um die Wichtigkeit oder die Unwichtigkeit de» Geschäfts seiner Kranken, muß ihm ihreWie- derherstlllung über alles gehen, upd darum muß er alles , was der Erhaltung des Lebens hinderlich werden könnte, sorgfältig abwehren. Da , wo es auf Leben und Tod ankömmt, findet keine Konvenienz statt. Der Verstorbene kann nicht wieder belebt werden, aber angefangene Arbeiten sind auch von andern zu vollenden, wenn gleich nicht so gut als von dem , 6er sie begann ; Irrungen sind zu schlichten, Prozesse kann man enden, Schatze, Goldhau-


