Samstag, den
18. Mai
y—=a, Avertissements rum Snferiren in dieses Blatt müssen, in der Woche, jedesmal bis längstens Freitags, Vormittags y Uhr, ir~-5* mit deutlicher Namensunterschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bl., an dieselbe eingesendet werden»
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 18 bis 25. Mai, 1839.
Ffleischpreise
Vrodpreise
Pf.
kr.
Pf.
2
1
1
1
Ff r u ch t p r e i s e
20
18
2
2
2
2
8 7
1
1
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10
9
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16
20
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7
5
2
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17
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1
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4
6
7
«" 58
6
17
18
4
4
6
4
8
.5®’S
„ 7 Lth. -
Qt. gemischtes Brod „ Wafferweck » Milchbrvd . .
Schweineschmalz", ausge lassenes desgl. unausgelaffenes
Psd. L2jLth. —Ql. Roggenbrod » 3 2 " " »
kr.
T
6 12
2 1
1
Wierpreise.
MaaS ordinaires Bier . . . auch . . .
Maas Doppelbier ....
MsrLlpreise
Maas Milch
Psd. Butter auch : . . .
Handkäse ......
Eyer
Psd. Waizenmehl ....
„ grob geschälte Gerste " klein geschälte Gerste
1 Psd. gutes Ochsenfleisch . . Kuhfleisch.....
Rindfleisch . . . . . Kalbfleisch . . . . . desgl. auSgemästeteS .
1 „ Schweinefleisch. . . . Hammelfleisch gemästet . Wurst von purSchweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst.....
Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch
1 „ Rindsfett
1 „ Hammelsfett . . . .
Polizeiliche Bekanntmachung
29) Ern Paar Schuhe und
eine Kappe
sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden.
Gießen den 16. Mai 1839.
e
1 1
1 1
1 1
1 1
1 1
1
Städte.
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 12. Mai
Wetzlar am 11. Mas
das Malter das Malter auch das Mött der Scheffel
Pf. 200 200
90
ch
11
9
4
kr.
20
574
Pd
180
80
fL
• 6
6
3
kr.
50
22
Pf,
165
75
1 1
1 Qi Cn *
fr.
30
50
20
31j
Pf-
55
fl.
3
3
2
1
fr.
20
20
17
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i661 g
fr.
20
i 1 1 1 1 |g
fL_ 6
7
fr.
24
Edictalladung.
658) Nicolaus Weingart von Gießen entlieh am 31. Januar 1801 von Frau Professorin Schwabe 250 fl. und verpfändete dagegen
1) Wohnhaus in der Schäferei,
2) % Morgen 8 Ruth. 7 Schuh Garten unter den neuen Eichen,
Die über das Darlehn ausgefertigte Obligation wurde später an Georg Balthasar Gotthardt dahier cedirt, welcher darauf noch weiter 50 ss. vorgeschoffen hat.
Das Darlchn soll zurückbezahlt, die quittirte Obligation aber abhanden gekommen seyn; es werden daher Alle, welche aus irgend einem Grunde aus dieser Rechte ableiten, beziehungs«


