Ausgabe 
18.5.1839
 
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Samstag, den

18. Mai

y=a, Avertissements rum Snferiren in dieses Blatt müssen, in der Woche, jedesmal bis längstens Freitags, Vormittags y Uhr, ir~-5* mit deutlicher Namensunterschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bl., an dieselbe eingesendet werden»

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 18 bis 25. Mai, 1839.

Ffleischpreise

Vrodpreise

Pf.

kr.

Pf.

2

1

1

1

Ff r u ch t p r e i s e

20

18

2

2

2

2

8 7

1

1

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10

9

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16

16

20

16

18

18

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7

5

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6

7

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6

17

18

4

4

6

4

8

.5®S

7 Lth. -

Qt. gemischtes Brod Wafferweck » Milchbrvd . .

Schweineschmalz", ausge lassenes desgl. unausgelaffenes

Psd. L2jLth.Ql. Roggenbrod » 3 2 " " »

kr.

T

6 12

2 1

1

Wierpreise.

MaaS ordinaires Bier . . . auch . . .

Maas Doppelbier ....

MsrLlpreise

Maas Milch

Psd. Butter auch : . . .

Handkäse ......

Eyer

Psd. Waizenmehl ....

grob geschälte Gerste " klein geschälte Gerste

1 Psd. gutes Ochsenfleisch . . Kuhfleisch.....

Rindfleisch . . . . . Kalbfleisch . . . . . desgl. auSgemästeteS .

1 Schweinefleisch. . . . Hammelfleisch gemästet . Wurst von purSchweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst.....

Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch

1 Rindsfett

1 Hammelsfett . . . .

Polizeiliche Bekanntmachung

29) Ern Paar Schuhe und

eine Kappe

sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden.

Gießen den 16. Mai 1839.

e

1 1

1 1

1 1

1 1

1 1

1

Städte.

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Darmstadt . . .

Gießen ....

Marburg am 12. Mai

Wetzlar am 11. Mas

das Malter das Malter auch das Mött der Scheffel

Pf. 200 200

90

ch

11

9

4

kr.

20

574

Pd

180

80

fL

6

6

3

kr.

50

22

Pf,

165

75

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1 Qi Cn *

fr.

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50

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fr.

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20

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fr.

20

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7

fr.

24

Edictalladung.

658) Nicolaus Weingart von Gießen entlieh am 31. Januar 1801 von Frau Professorin Schwabe 250 fl. und verpfändete dagegen

1) Wohnhaus in der Schäferei,

2) % Morgen 8 Ruth. 7 Schuh Garten un­ter den neuen Eichen,

Die über das Darlehn ausgefertigte Obligation wurde später an Georg Balthasar Gotthardt da­hier cedirt, welcher darauf noch weiter 50 ss. vorgeschoffen hat.

Das Darlchn soll zurückbezahlt, die quittirte Obligation aber abhanden gekommen seyn; es werden daher Alle, welche aus irgend einem Grunde aus dieser Rechte ableiten, beziehungs«