18* Februar
Samstag, den
Fruchr- und Vicrualienpreise zu Gießen vom 11. bis 18. Februar.
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Von schweren Rindern. Kalbfleisch desgl. auszemästetes . . Schweinefleisch.... Hammelfleisch .... Wurst rott pur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst . ...
Schwartemagen . . . geräucherter Speit . . Schinken oder Dörrfleisch Rindsfett Hammelsfett .... Schweineschmalj, ausgelasse-
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— | 1 Pfd. Waizenmebl . . . .
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1 Psd. gutes Ochsenfleisch . . a • 1 „ Kuhfleisch.....
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Maas orbtnairei Bier . . . . auch . . Maas Doppelbier Marktpreis?.
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Edictalladungen.
4) Forderungen jeder Art an den Nachlaß der Wittwre des Königl. Preußischen Landraths von Dewa.ll dahier sind bis längstens zum 28. Februar l. I. bei dem unterzeichneten Commissär anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der Nachlaß an die Jntestat- Erben ausgeliefert werden soll.
G'teßen den 2. Januar 1837.
Der Berlassenschastscommissär Stürz,
Hvfgerichts - Sekretär.
22) lieber beit Nachlaß deö verstorbenen Bürgers und Schuhmachers Andreas Ott von
Gießen ist der förmliche Eoncursprozeß erkannt worden; es werden daher alle diejenigen, welche gegründete Ansprüche an diesen Bermögensnach- laß zu machen haben, aufgefordert, solche im Liquidationstermine
Montag, den 27. Februar 1837, Vor, mittags 9 Uhr, entweder selbst, oder durch einen zugleich auch zur Eingehung eines Vergleichs autorisirten Bevollmächtigten dahier anzuzeigen, widrigenfalls dieselben von der Masse ausgeschlossen werden.
Gießen den 19. December 1836.
Gr. Hess. Stadtgericht das. Müller.


