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Die Sperlinge müssen ganz und frisch an den Erheber abgeliefert, bei der Ablieferung die Köpfe von den Leibern getrennt, letztere den Liefernden zurückgegeben, und die geschehene Lieferung in dem Register, welches dem Erheber über die Lieferungspflichtigen zugcstellt wird, in Gegenwart derselben, notirt werden.
Schließlich wird bemerkt, daß die Lieferungspflicht sich auch auf solche gelsiilche und weltliche Diener erstreckt, welche Dienstwohnungen inne haben.
Gießen den 3. Mai 1837.
Der Großh. Kreisrath des Kreises Gießen.
K. CH. K n o r r.-
18) Die unterzeichnete Behörde bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die, nach einer Benachrichtigung des Großh. Universitäts-Richters, durch höchstes Decret vom 14. April 1837 zu Universitats - Unterpedellen ernannten und unterm 25. April d. I. als solche von der Universitäts-Behörde verpflichteten Carl Friedrich Schwarz und Andreas Gerbode, am 5. Mai d. I. von Großh. Stadtgerichte Giessen zugleich auch, zuin Behufe der Handhabung der polizeilichen Vorschriften, auf die für die Polizei-Officianten vorgeschriebenc Eidesformel verpflichtet worden sind.
Gießen den 8. Mai 1837. Der Großh. Kreisrath.
I. d. V.
Z u l e h n e r.
19) Mehrere Schlüssel und zwei Kappen sind gefunden und auf das Polizei-Bureau abgeliefert worden. Gießen den 12. Mai 1837.
Besondere Bekanntmachungen
427) Auffo rderung. Die Ehegattin des Großhcrzogl. Polizeiraths Rauch dahier besitzt in der Gemarkung Wiescck folgende Grundstücke:
Flur. XXIV/, 682 Rth. Wiese au der Ursu- lum, zehntfrei,
Flur. XXV/. 160 Rth. Wiese an der Oberlach bei'm Kessel, zehntfrei,
welche ihr von ihrer Mutter, der verstorbenen Postmeister Kempf, geborncn Seipp, durch Erbfolge zu- gefallen sein sollen. Da sie sich nicht urkundlich über den Erwerb dieser Grundstücke ausweisen kann und dieselben jetzt veräußern will, so fordert man diejenigen, welche allenfalls aus irgend einem Grund Ansprüche auf sie zu haben vermeinen, hiermit auf, diese so gewiß innerhalb 4 Wochen von heute an dahier anzuzeigen und zu begründen, als sonst die Veräußerung derselben gerichtlich bestätigt werden wird. GießeN den 28. April 1837.
Großberzogl. Landgericht allda. P l o ch.
533) Die Verordnung, betreffend die Sicherung der Fcuergcwehre vor deren Entladung, liegt zu Jedermanns Einsicht auf der Bürgermeisterei offen. Gießen den 6. Mai 1837.
Der Bürgermeister M. Schneider.
Versteigerungen.
506) Da die Versteigerung der Lieferung des Brandholzes für dahiesiges Arresthaus re. pro 1837 höheren Orts nicht genehmigt worden, so wird hierzu andcrweiter Termin auf
' Dienstag den 16tenMai l. I., Vormittags um 10 Uhr, in der Wohnung des Unterzeichneten hierdurch anberaumt. Gießen den 4. Mai 1837.
Merck, Criminalgerichts - Sekretär.
532) Mittwoch den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr, soll die Lieferung des Brennöls, der Talg- Lichter nlld des Wiggengarns zur Beleuchtung der hiesigen Stadt vom 1. Juli 18.37 bis dahin 1838 an den Wenigstnehmenden, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigt werden.
Gießen den 6. Mai 1837.
Großberzogl. Bürgermeisterei. M. Schneider.
551) Auf freiwilliges Ansuchen des Bürgers und Wirths Georg Melchior Sack, Adolphs Sohn dahier, sollen die demselben zugehörigen Immobilien, als: ,
15,6 Klftr. Haus, Stall mit Anbau, Schwem-


