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Das ErpeditionSlocal der Pfandanstalt ist im hiesigen Vürgerhospital, und die Statuten der letz- keren sind ebendatclbst für 4 Kr. das Eremplar käuflich zu haben.
Gießen im August 1837.
Die Dircction der Großh. Pfand - Z u l e h n e r. M. Schneider.
Edkctalladungen.
894) Adolph Melchior Wittich von Gießen, des gewesenen Accisvisitators Joh. Philipp Christian Wittich, geboren den 20. Fbr. 1769, ist seit sehr langer Zeit von hier abwesend, ohne Nachricht von seinem Aufenthalt gegeben zu haben, und das demselben in seiner Abwesenheit zugefallene Vermögen unter Aufsicht des Gerichts bisher verwaltet worden.
Da nun die Verwandten desselben, mütterlicher Seite, um Behändigung des Vermögens gegen' Caution angesucht haben, so werden Adolph Melchior Wittich oder dessen etwaige Leibeserben zur Empfangnahme des in 1916 fl. 39 y2 fr. bestehenden Vermögens binnen 3 Monaten vorgeladen; zugleich werden diejenigen, welche etwa nähere Ansprüche auf das Vermögen des Abwesenden als die aufgetretenen Verwandten formtreu zu können glauben, aufgesordert, in gleicher Frist sich bei unterzeichnetem Gericht zu melden, widrigenfalls die bisher bestandene Cnratel aufgehoben und das Vermögen den sich legitimirt habenden Verwandten gegen Caution überliefert werden wird.
Gießen den 15. Juli 1837.
Gr. Hess. Stadtgericht. Müller.
943) Johann Georg Schmitt, Georgs Sohn, und dessen Ehefrau Katharina von Waldgirmes, entliehen am 22. August 1810 bei dem Chausseeknecht Heinrich Schmitt von Lollar ein Kapital von 100 fl., und verpfändeten demselben ihre Hofraithc zu Waldgirmes.
Dieses Kapital soll theils durch Zahlung, theils durch Vererbung an den Schuldner getilgt, die darüber sprechende Obligation aber verloren gegangen seyn; auf Austehen werden daher alle Diejenigen, welche rechtliche Ansprüche aus dieser Obligation abzuleiten vermeinen, aufgesordert, ihre Ansprüche binnen. 6'Wochen so gewiß dahier geltend zu machet;, widrigenfalls die Obligation für erloschen erklärt und der dcsfallsige Eintrag im Hypothckenbuch gelöscht werden wird.
Gießen den 24. Juli 1837.
Gr. Hess. Stadtgericht M ü l l e r.
und Lcihanstält der Stadt Gießen.
Dr. Bans a. M öh l.
939) Da mehrere Gläubiger des verstorbenen Johannes Schütz (ledig) von hier mit Forderungen gegen dessen Nachlaß aufgetreten sind, und zu befürchten steht, daß sich eine Ueberschuldung ergibt, so werden auf Austehen der bekannten Gläubiger, die bis jetzt unbekannt gebliebenen, sowie diejenigen, welche sonstige Ansprüche begründen wollen, hiermit aufgesordert, sich zur Bewirkung eines Arrangements im Termin den
18. September, Morgens 9 Uhr dahier einzufinden und ihre Forderungen geltend zu machen, als sonst der unter den erscheinenden Glän- bigcrn getroffene Vergleich genehmigt und hiernach die Masse vertheilt werden wird, und haben alsdann die Nichterschcinenden sich alle hieraus ergebenden Nachtheile selbst cheizumessen.
Grünberg bett 28. Juli 1837.
Großh. Hess. Landgericht das.
T h a l e r.
Besondere Bekanntmachungen.
89!) Etwaige Fordernngen an den Nachlaß des Bürgers und Fuhrmanns Johannes Schäfer und dessen Ehefrau, gebornen Burkhard, sind im
Termin, Montag den 14. August, Vormittags 9 Uhr,
so gewiß dabier anzuzeigen, widrigenfalls dieselben bei Regulirung dieses Nachlasses nicht berücksichtigt werden.
Gießen den 27. Juli 1837.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
910) Aus freiwilliges Ansuchen des Schneidermeisters Jacob Fricbel dahier, soll:
Montag den 14. August d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf dahiellgem Rathhause das demselben zugehörige Wohnhaus
15,4 Klftr. Haus, Grund, an Konr. Beppler jun. öffentlich an den Meistbietenden, unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden.
Gießen den 25. Juli 1837.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.


